|
|
Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne wählt
1. Herrn Kay Wagner als ordentliches und
2. Herrn Klaus-Wilhelm Schmidt als stellvertretendes Mitglied
für den Bereich der Jagd (Ersatzwahl) in den Naturschutzbeirat.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 01.03.2018 hat Herr Horst Biesalski seine Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied des Naturschutzbeirates der Stadt Herne niedergelegt.
Nach § 70 Absatz 5 des Landesnaturschutzgesetzes werden die Mitglieder des Beirats vom
Rat der Stadt Herne aufgrund der Vorschläge der vorschlagsberechtigten Vereinigungen
gewählt.
Nach § 2 Absatz 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-
-LNatSchG) soll die vorschlagsberechtigte Vereinigung bei einer Ersatzwahl die doppelte
Anzahl an Bewerbern vorschlagen, damit der Rat auch ein echtes Wahlrecht hat.
Mit Schreiben vom 27.03.2018 hat der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e. V. Herrn Kay Wagner als ordentliches Mitglied für den Beirat vorgeschlagen. Herr Wagner ist aktuell stellvertretendes Mitglied im Beirat. Da Herr Wagner ordentliches Mitglied werden soll, ist ein neues stellvertretendes Mitglied zu wählen.
Der Landesjagdverband hat hierfür Herrn Klaus-Wilhelm Schmidt vorgeschlagen. Weitere Vorschläge wurden mangels weiterer Kandidaten nicht gemacht.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
( Friedrichs )
Anlagen:
Keine