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Beschluss |
Sachverhalt:
Die Bezirksregierungen machten verschiedene Städte darauf aufmerksam, dass sich auch die Fahrzeuge der kommunalen Ordnungsämter an die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu halten haben.
Demnach verstoßen Fahrzeuge, die mit reflektierender Folie und „Warnlicht“ ausgestattet sind gegen diese Ordnung. Mehrere Städte sind davon betroffen und haben bereits verschiedene Maßnahmen eingeleitet.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
Hat die Stadt Herne bereits eine Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg erhalten? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden daraufhin eingeleitet?
2.
Wie viele Fahrzeuge des KOD sind mit „Warnlicht“ und oder reflektierender Folie ausgestattet?
3.
Wie bewertet die Verwaltung den Sachverhalt? Werden Kosten für die „Abrüstung erwartet“?
Herr Stadtrat Dr. Burbulla beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Nein.
Zu Frage 2:
Es sind keine Fahrzeuge des KOD mit fest installiertem Warnlicht ausgestattet.
1 Fahrzeug ist mit reflektierender Folie ausgestattet.
Zu Frage 3:
Die Verwaltung ist sich des Wortlautes der §§ 51a und 52 StVZO bewusst.
Wir sind der Auffassung, dass diese Vorschriften der Lebenswirklichkeit und den zunehmenden Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes nicht gerecht werden. Insbesondere Gelblichtbrücken und Reflektionsfolien können einen erheblichen Beitrag zur Sicherheit der Bediensteten in Einsatzsituationen bieten.
Daher suchen wir in Absprache mit allen kreisfreien Städten über die Kommunalen Spitzenverbände eine Lösung in Form von Ausnahmegenehmigungen durch die Landesmittelmittelbehörden oder gesetzliche Ergänzungen.
Bis dahin werden wir bei Neuzulassungen die problematische Folierung durch weiße Folie ersetzen. Bei dem Bestandsfahrzeug würden Umrüstungskosten im niedrigen dreistelligen Bereich entstehen.