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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Auswirkungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes für kommunale und private Gebäude in Herne  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 21.2
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 25.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:46 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2023/0374 Anfrage: Auswirkungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes für kommunale und private Gebäude in Herne
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:SVO Fiedler, Beate
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Die Bundesregierung hat sich nun beim umstrittenen Gebäudeenergiegesetz mit dem Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen geeinigt. Demnach bleibt es im Kern dabei, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Es soll aber Ausnahmen, Übergangsfristen und eine umfassende Förderung geben, welche im Detail noch nicht bekannt sind. Unabhängig davon stellt sich die Frage, welche Konsequenzen für uns als Bürger und Kommune folgen.

 

Für uns eine nicht realisierbare Energiepolitik. Daher unsere Fragen mit der Bitte um Beantwortung

 

1.

Welche Heizenergiearten werden aktuell bei den öffentlich genutzten Gebäuden genutzt und wie alt sind die dort installierten Heiz-/Warmwassergeräte?

Bitte jedes Gebäude, Alter und dessen Energieart einzeln auflisten.

 

2.

Wieviel wird uns dieses neue Gebäudeenergieumstellung als Kommune kosten?

Bitte für jedes Gebäude einzeln auflisten.

 

3.

Wie wird bei veralteten und/oder austauschpflichtigen Brenner in der aktuellen Situation (Fachkräfte- und Materialmangel) die zukünftige notwendige Wärme und Einhaltung der gesetzlichen Vorgabe gewährleistet?

 

4.

Wie werden Herner Immobilienbesitzer über die zur Verfügung stehenden „neuen“ Energienetze informiert? Und, sind diese, nach den dann gültigen Vorgaben ab Jan. 2024, mit 65% erneuerbarer Energie betrieben? Die letzten „EU grün gekennzeichnete“ deutschen AKWs sind ja jetzt vom Netz.

 

 

Herr Stadtdirektor Dr. Klee beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Verwaltung kann nur über diejenigen Gebäude Auskunft geben, die sich in ihrem Besitz befinden und/oder von ihr angemietet sind. Damit sind jedoch nicht alle in Herne befindlichen öf­fentlichen Gebäude erfasst.

 

Die städtischen Gebäude werden zu 23 % mit Fernwärme, zu 60% mit Gas und zu 2,5 % mit Öl geheizt. In 14% der Gebäude werden andere Heizenergien eingesetzt. Dazu zählen u.a. Wärmepumpen, Pellets- und Flüssiggasanlagen.

 

Die Heizenergiearten teilen sich auf die Gebäudetypen wie folgt auf:

 

 

Fernwärme

Gas

Öl

Sonstige

Schulen

33,33%

66,67%

0%

0%

KiTas

5%

74%

0%

21%

Jugendeinrichtungen

0%

100%

0%

0%

Bürogebäude

50%

14%

7%

29%

Sportgebäude

10%

83%

0%

7%

Kultureinrichtungen

40%

48%

8%

4%

 

Ca. 20 Heizanlagen müssen aufgrund der Heizenergieart (Öl) oder aufgrund des Alters (älter als 30 Jahre) demnächst ausgetauscht werden.

Zu Frage 2:

Da die gesetzlichen Vorgaben erst bei neu einzubauenden Heizungen gelten, werden auch dann erst die Kosten in Abhängigkeit von der gewählten Heizenergie geschätzt werden kön-nen.

 

Die Kosten für Heizsysteme sind derzeitig und vermutlich auch in naher Zukunft sehr starken Schwankung unterworfen. So werden z.B. Wärmepumpen aufgrund extrem steigender Absatzzahlen voraussichtlich zukünftig einen Preisrückgang erfahren. Demzufolge können seriöse Kostenaussagen jeweils immer nur objektscharf zum Zeitpunkt der geplanten Umsetzung erfolgen.

 

Zu Frage 3:

FB 26 hat ein Austausch-Konzept erarbeitet. Mögliche Auswirkungen von Fachkräfte- und Materialmangel auf die Umsetzung dieses Konzeptes kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden.

 

Zu Frage 4:

Beim Ausbau von Wärmenetzen informieren die Stadtwerke Herne die anliegenden Anwohner individuell schriftlich. Hinzu kommen - beispielsweise beim grünen, mit Grubengas betriebenen Wärmenetz in Horsthausen - individuelle Beratungen vor Ort, Bürger*innen-Versammlungen und kontinuierliche Information online.

 

Durch den Anschluss an ein Wärmenetz ist die gesetzliche Vorgabe unabhängig vom Anteil erneuerbarer Energien am Erzeugungsmix des Netzes erfüllt. Da die Stadtwerke Herne derzeit einen Transformationsplan erarbeiten, gilt diese Erfüllungsoption auch über den 1. Januar 2026 hinaus. Für die angeschlossenen Wärmekundinnen und -kunden besteht also langfristige Sicherheit und kein weiterer Handlungsbedarf.