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Sachverhalt:
Die Bundesregierung hat sich nun beim umstrittenen Gebäudeenergiegesetz mit dem Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen geeinigt. Demnach bleibt es im Kern dabei, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Es soll aber Ausnahmen, Übergangsfristen und eine umfassende Förderung geben, welche im Detail noch nicht bekannt sind. Unabhängig davon stellt sich die Frage, welche Konsequenzen für uns als Bürger und Kommune folgen.
Für uns eine nicht realisierbare Energiepolitik. Daher unsere Fragen mit der Bitte um Beantwortung
1.
Welche Heizenergiearten werden aktuell bei den öffentlich genutzten Gebäuden genutzt und wie alt sind die dort installierten Heiz-/Warmwassergeräte?
Bitte jedes Gebäude, Alter und dessen Energieart einzeln auflisten.
2.
Wieviel wird uns dieses neue Gebäudeenergieumstellung als Kommune kosten?
Bitte für jedes Gebäude einzeln auflisten.
3.
Wie wird bei veralteten und/oder austauschpflichtigen Brenner in der aktuellen Situation (Fachkräfte- und Materialmangel) die zukünftige notwendige Wärme und Einhaltung der gesetzlichen Vorgabe gewährleistet?
4.
Wie werden Herner Immobilienbesitzer über die zur Verfügung stehenden „neuen“ Energienetze informiert? Und, sind diese, nach den dann gültigen Vorgaben ab Jan. 2024, mit 65% erneuerbarer Energie betrieben? Die letzten „EU grün gekennzeichnete“ deutschen AKWs sind ja jetzt vom Netz.
Anlage:
Original der Anfrage
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Gebäudeenergiegesetz Anfrage 25.4.2023 Ratssitzung (145 KB) |