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Beschluss |
Sachverhalt:
Im südwestlichen Teil des Eickeler Volksparks ist eine Hundewiese bzw. Freilauffläche ausgezeichnet. Eine genauere räumliche Definierung dieser Hundewiese scheint vielen Hundebesitzern nicht nachvollziehbar. In anderen Städten sind derartige Hundewiesen, zumindest größtenteils, umzäunt. Unklarheit herrscht auch häufig über die Leinenpflicht. Vorhandene Hinweisschilder für die Fläche scheinen auch stark veraltet (s. Anhang).
Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Erfahrungen hat der KOD mit Hunden im Eickeler Park gemacht?
2. Wie bewertet die Verwaltung die Errichtung eines Begrenzungszauns?
3. Wie hoch sind die Kosten für eine mögliche Maßnahme der räumlichen Begrenzung?
4. Sofern eine deutlichere Begrenzung nicht möglich ist, wäre eine deutliche Kennzeichnung der genannten Hundewiese möglich?
5. Welche Regelungen gelten auf der Hundewiese bezüglich Leinenpflicht und wie verhält sich dies für sogenannte „Listenhunde“?
6. Kann die Stadt eine Aussage dazu machen, wie viele Hunde in Eickel nicht angemeldet sind und wird dies nachverfolgt?
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Der KOD zeigt seit Jahren Präsenz im Eickeler Park und damit auch im Bereich der dortigen Hundewiese. In dem zurückliegenden Jahr mussten weder in der Parkanlage noch im Bereich der Hundewiese Bußgeldverfahren gegen Hundehalter/innen eingeleitet werden. In der Parkanlage kam es lediglich zu vereinzelten mündlichen Verwarnungen.
Zu Fragen 2 und 3:
Gemäß der Beschlussfassung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung vom 12.08.2020 wurde der damalige Antrag der FDP-Ratsgruppe Herne vom 24.06.2020 (2020/0408 – Umzäunung der Herner Hundewiesen, TOP 22) auf Umzäunung der zum Freilauf für Hunde ausgewiesenen Flächen im Herner Stadtgebiet abgelehnt.
Dieser Beschluss wird auf allen im Herner Stadtgebiet ausgewiesenen Hundeauslaufflächen bis auf weiteres umgesetzt und praktiziert.
Zu Frage 4:
Die Hundewiese ist derzeit mit einem Schild und einem Hundekotbeutelspender ausgestattet. Das Aufstellen zusätzlicher Hinweisschilder kann ermöglicht werden.
Zu Frage 5:
Auf der Hundewiese dürfen kleine Hunde und große Hunde (sog. 20/40 er Hunde) unter Aufsicht der Halter*innen freilaufen. Sog. „Listenhunde“ dürfen dies nur, wenn der/die Halter/in im Besitze einer gültigen Erlaubnis nach dem Landeshundegesetz sind, die eine Leinen- und Maulkorbbefreiung für das mitgeführte Tier und damit dessen Ungefährlichkeit bescheinigt. Der KOD kontrolliert diese Hunderassen konsequent.
Zu Frage 6:
Die Anzahl nicht angemeldeter Hunde ist nicht bekannt.