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Sachverhalt:
Im südwestlichen Teil des Eickeler Volksparks ist eine Hundewiese bzw. Freilauffläche ausgezeichnet. Eine genauere räumliche Definierung dieser Hundewiese scheint vielen Hundebesitzern nicht nachvollziehbar. In anderen Städten sind derartige Hundewiesen, zumindest größtenteils, umzäunt. Unklarheit herrscht auch häufig über die Leinenpflicht. Vorhandene Hinweisschilder für die Fläche scheinen auch stark veraltet (s. Anhang).
Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Erfahrungen hat der KOD mit Hunden im Eickeler Park gemacht?
2. Wie bewertet die Verwaltung die Errichtung eines Begrenzungszauns?
3. Wie hoch sind die Kosten für eine mögliche Maßnahme der räumlichen Begrenzung?
4. Sofern eine deutlichere Begrenzung nicht möglich ist, wäre eine deutliche Kennzeichnung der genannten Hundewiese möglich?
5. Welche Regelungen gelten auf der Hundewiese bezüglich Leinenpflicht und wie verhält sich dies für sogenannte „Listenhunde“?
6. Kann die Stadt eine Aussage dazu machen, wie viele Hunde in Eickel nicht angemeldet sind und wird dies nachverfolgt?
Anlagen:
Original der Anfrage mit Bild
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Hundewiese Eickeler Park (419 KB) |