Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Jahreswechsel am Buschmannshof  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 5
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 31.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:47 Anlass: Sitzung
Raum: Stadtteilzentrum Pluto, Wilhelmstr. 89a, 44649 Herne
Ort:
2023/0091 Anfrage: Jahreswechsel am Buschmannshof
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Linnemann, Uta Anna
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Frommenkord, Denise
 
Beschluss


Sachverhalt:
Zur Jahreswende 2022/2023 kam es im Bereich des Buschmannshofs zu gehäuftem rechtswidrigem Abbrennen von Feuerwerkskörpern.

Bereits über die letzten Tage vor dem 31.12.2022 berichteten Anwohnerinnen und Anwohner in persönlichen Gesprächen, auf Social Media Plattformen sowie in einem WAZ-Bericht von vorzeitigem Abbrennen von Silvesterfeuerwerk der Klasse F II, welches gem. 1. SprengV § 23 (2) nur am 31.12. und 01.01. jedes Jahres genehmigungsfrei gezündet werden darf. Darüber hinaus beschränkt die 1. SprengV § 20 (1) den Personenkreis auf volljährige Personen.

Gemäß den Schilderungen o. g. Anwohnender/Augenzeugen gab es zahlreiche Verstöße sowohl gegen die 1. SprengV als auch, im Falle nächtlicher Böller/“Kanonenschläge“, gegen das LImschG NRW (Landesimmissionsschutzgesetz).

Am 31.12. schließlich eskalierte die beschriebene Situation auf dem Buschmannshof in ungezügeltes Abschießen der Feuerwerkskörper auf Sachen und Personen. Anwohnende berichteten, dass sie aus Sorge um ihre körperliche Unversehrtheit die Wohnung nicht verlassen konnten.

 

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Wanne bittet vor diesem Hintergrund um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie stellt sich die Stadt Herne in der Silvesternacht in Bezug auf die Öffentliche Sicherheit auf?
  2. Wurde der Tatsache Sorge getragen, dass nach zwei Jahren Corona-bedingtem Verkaufsstopps für Silvesterfeuerwerk eine verschärfte Lage zu erwarten war?
  3. Wie viele Kräfte des KOD waren a) am Buschmannshof / b) im Bezirk Wanne im Einsatz?
  4. Wurden aus dem Haltestellenbereich der HCR Videoaufnahmen gesichtet und ausgewertet?
  5. Wenn ja, konnten darüber Täter ermittelt werden?
  6. Wie hoch ist die Summe der Sachschäden, die in dieser Nacht entstanden sind
    a) städtisch / b) privat?
  7. Gab es im Bezirk Wanne weitere Schwerpunkte bzgl. des Silvesterfeuerwerks?
  8. Wie kann von Seiten der Verwaltung zum Jahreswechsel 2023/2024 einer Wiederholung der Geschehnisse entgegengesteuert werden?   

 

 

Herr Dorobeck antwortet:

 

  1. Wie stellt sich die Stadt Herne in der Silvesternacht in Bezug auf die Öffentliche Sicherheit auf?

Nach Beendigung der Corona bedingten Maßnahmen und der daraus erwachsenen Notwendigkeit deren Einhaltung zu überwachen sind keine besonderen Maßnahmen des FB Öffentliche Ordnung für die Silvesternacht geplant und durchgeführt worden. Die Erfahrungen aus den vorangegangenen Jahren lieferten keinen Anlass für entsprechende Schritte.

 

  1. Wurde der Tatsache Sorge getragen, dass nach zwei Jahren Corona-bedingtem Verkaufsstopps für Silvesterfeuerwerk eine verschärfte Lage zu erwarten war?

Nein. Eine Grundlage für derartige Sorgen war aus den Erfahrungen der Vorjahre nicht gegeben.

 

  1. Wie viele Kräfte des KOD waren a) am Buschmannshof / b) im Bezirk Wanne im Einsatz?

Keine.

 

  1. Wurden aus dem Haltestellenbereich der HCR Videoaufnahmen gesichtet und ausgewertet?

Hierzu besteht kein ordnungsbehördlicher Anlass. Privatrechtliche oder Strafrechtliche Belange sind durch den FB Öffentliche Ordnung nicht zu verfolgen. Sollten sich (soweit es welche gibt) aus den vorgenannten Verfahren ordnungsrechtlich relevante Vorgänge ergeben, werden diese im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten verfolgt.

 

  1. Wenn ja, konnten darüber Täter ermittelt werden?

s. Antwort zu 4.

 

 

  1. Wie hoch ist die Summe der Sachschäden, die in dieser Nacht entstanden sind
    a) städtisch / b) privat?

Kann nicht beziffert werden. Aus polizeilicher Anzeige bekannt sind nachfolgende Sachbeschädigungen:

 

1x Sachbeschädigung an Zigarettenautomat durch Böller

1x Sachbeschädigung an einem Seitenspiegel eines PKW

1x Flaschenwurf aus einem Fenster gegen eine andere Scheibe des gleichen Wohnhauses

 

 

  1. Gab es im Bezirk Wanne weitere Schwerpunkte bzgl. des Silvesterfeuerwerks?

Nein.

 

 

  1. Wie kann von Seiten der Verwaltung zum Jahreswechsel 2023/2024 einer Wiederholung der Geschehnisse entgegengesteuert werden?

Die Verwaltung wird gemeinsam mit der Polizei die Ereignisse der Silvesternacht auswerten und ggf. weitere Akteure der Stadtgesellschaft an der Evaluierung und Planung sich daraus ableitender und notwendiger Maßnahmen beteiligen.