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Beschluss |
Sachverhalt:
Zur Jahreswende 2022/2023 kam es im Bereich des Buschmannshofs zu gehäuftem rechtswidrigem Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
Bereits über die letzten Tage vor dem 31.12.2022 berichteten Anwohnerinnen und Anwohner in persönlichen Gesprächen, auf Social Media Plattformen sowie in einem WAZ-Bericht von vorzeitigem Abbrennen von Silvesterfeuerwerk der Klasse F II, welches gem. 1. SprengV § 23 (2) nur am 31.12. und 01.01. jedes Jahres genehmigungsfrei gezündet werden darf. Darüber hinaus beschränkt die 1. SprengV § 20 (1) den Personenkreis auf volljährige Personen.
Gemäß den Schilderungen o. g. Anwohnender/Augenzeugen gab es zahlreiche Verstöße sowohl gegen die 1. SprengV als auch, im Falle nächtlicher Böller/“Kanonenschläge“, gegen das LImschG NRW (Landesimmissionsschutzgesetz).
Am 31.12. schließlich eskalierte die beschriebene Situation auf dem Buschmannshof in ungezügeltes Abschießen der Feuerwerkskörper auf Sachen und Personen. Anwohnende berichteten, dass sie aus Sorge um ihre körperliche Unversehrtheit die Wohnung nicht verlassen konnten.
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Wanne bittet vor diesem Hintergrund um die Beantwortung folgender Fragen:
Herr Dorobeck antwortet:
Nach Beendigung der Corona bedingten Maßnahmen und der daraus erwachsenen Notwendigkeit deren Einhaltung zu überwachen sind keine besonderen Maßnahmen des FB Öffentliche Ordnung für die Silvesternacht geplant und durchgeführt worden. Die Erfahrungen aus den vorangegangenen Jahren lieferten keinen Anlass für entsprechende Schritte.
Nein. Eine Grundlage für derartige Sorgen war aus den Erfahrungen der Vorjahre nicht gegeben.
Keine.
Hierzu besteht kein ordnungsbehördlicher Anlass. Privatrechtliche oder Strafrechtliche Belange sind durch den FB Öffentliche Ordnung nicht zu verfolgen. Sollten sich (soweit es welche gibt) aus den vorgenannten Verfahren ordnungsrechtlich relevante Vorgänge ergeben, werden diese im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten verfolgt.
s. Antwort zu 4.
Kann nicht beziffert werden. Aus polizeilicher Anzeige bekannt sind nachfolgende Sachbeschädigungen:
1x Sachbeschädigung an Zigarettenautomat durch Böller
1x Sachbeschädigung an einem Seitenspiegel eines PKW
1x Flaschenwurf aus einem Fenster gegen eine andere Scheibe des gleichen Wohnhauses
Nein.
Die Verwaltung wird gemeinsam mit der Polizei die Ereignisse der Silvesternacht auswerten und ggf. weitere Akteure der Stadtgesellschaft an der Evaluierung und Planung sich daraus ableitender und notwendiger Maßnahmen beteiligen.