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Sachverhalt:
Zur Jahreswende 2022/2023 kam es im Bereich des Buschmannshofs zu gehäuftem rechtswidrigem Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
Bereits über die letzten Tage vor dem 31.12.2022 berichteten Anwohnerinnen und Anwohner in persönlichen Gesprächen, auf Social Media Plattformen sowie in einem WAZ-Bericht von vorzeitigem Abbrennen von Silvesterfeuerwerk der Klasse F II, welches gem. 1. SprengV § 23 (2) nur am 31.12. und 01.01. jedes Jahres genehmigungsfrei gezündet werden darf. Darüber hinaus beschränkt die 1. SprengV § 20 (1) den Personenkreis auf volljährige Personen.
Gemäß den Schilderungen o. g. Anwohnender/Augenzeugen gab es zahlreiche Verstöße sowohl gegen die 1. SprengV als auch, im Falle nächtlicher Böller/“Kanonenschläge“, gegen das LImschG NRW (Landesimmissionsschutzgesetz).
Am 31.12. schließlich eskalierte die beschriebene Situation auf dem Buschmannshof in ungezügeltes Abschießen der Feuerwerkskörper auf Sachen und Personen. Anwohnende berichteten, dass sie aus Sorge um ihre körperliche Unversehrtheit die Wohnung nicht verlassen konnten.
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Wanne bittet vor diesem Hintergrund um die Beantwortung folgender Fragen:
Anlagen:
Original der Anfrage
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Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Jahreswechsel am Buschmannshof (46 KB) | ![]() |