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Ratsinformationssystem

Auszug - Bürgerbegehren "Für das Hallenbad Eickel" II Hier: Abschlussentscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch Erreichen des Quorums und Entscheidung in der Sache  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 29.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2022/1130 Bürgerbegehren "Für das Hallenbad Eickel" II
Hier: Abschlussentscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch Erreichen des Quorums und Entscheidung in der Sache
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Hudziak, Bianca
Federführend:FB 22 - Immobilien und Wahlen Bearbeiter/-in: Hudziak, Bianca
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Herr Stadtverordneter Ixert beantragt, über die Ziffern 1. und 2. des Beschlussvorschlages getrennt abzustimmen. Einwände werden nicht erhoben.

 

Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt stellt fest, dass das notwendige Quorum erreicht und das Bürgerbegehren „Für das Hallenbad Eickel“ II zulässig ist.

 

  1. Der Rat der Stadt entspricht dem zulässigen Bürgerbegehren „Für das Hallenbad Eickel“ II nicht.

Der Rat der Stadt beschließt:

Der Ratsbeschluss vom 15.03.2022, Vorlage 2022/0227 „Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zum Verkauf der Flächen des ehemaligen Hallenbad Eickel, Am Solbad 7 / 7 a, an einen Investor zur langfristigen Anmietung von mind. einem Lehr-Schwimmbecken durch die Stadt Herne“, wird nicht aufgehoben.

 


Abstimmungsergebnis zu 1.:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

AfD

FDP

WfH

Piraten

UB

OB

dafür:

60

27

12

9

2

3

2

2

1

1

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis zu 2.:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

AfD

FDP

WfH

Piraten

UB

OB

dafür:

57

27

12

9

-

3

2

2

1

-

1

dagegen:

3

-

-

-

2

-

-

-

-

1

-

Enthaltung:

-

-

-

-

-

-

-

-

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-

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