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Beschluss |
Sachverhalt:
Die Sperrung durch die Baustelle am Rhein-Herne Kanal ist seit unzähligen Monaten ein Ärgernis für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Im laufenden Jahr stellte ich bereits zwei Anfragen zu diesem Thema. Auch wenn die Zuständigkeit der Baustelle nicht im Verantwortungsbereich der Stadt Herne liegt, erwarten die Bürgerinnen und Bürger ein stärkeres Engagement seitens der Verwaltung um den Druck auf den Bauherr zu erhöhen. Aus den Antworten meiner Anfrage vom 15.03.2022 ergeben sich nun weitere Fragen, da sieben Monate ohne erkennbaren Fortschritt vergangen sind.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1 )
In Ihrer Antwort auf meine Anfrage teilten Sie mir mit, dass das WSA mit einem Baubeginn in Q2 2022 rechnet. Auf der Baustelle ist bis zum Q 4 2022 nichts passiert.
Hat die Stadt Herne neue Informationen über den Baubeginn bzw. den Baufortschritt?
Wenn ja, wie sehen diese aus und wie alt sind diese Informationen?
Wenn nein, warum hat die Stadt Herne entgegen Ihrer Ankündigung vom 15.03.2022 keine
weiteren Informationen eingeholt?
2 )
Die Stadt Herne wollte versuchen eine Freigabe für den Betriebsweg zu erwirken. Wann hat die Stadt Herne dies versucht und warum ist dieser Versucht gescheitert?
Welche Mittel hat die Stadt für diesen Versuch eingesetzt?
3)
Die Stadt Herne wollte das Ergebnis für die Freigabe des Betriebsweges „unaufgefordert“ mitteilen. Wann und wo hat die Stadt Herne dieses Ergebnis mitgeteilt?
Herr Stadtrat Friedrichs beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Stadt Herne hat nach mehreren Rückfragen seit November 2022 folgende Informationen:
Im 2. Ouartal 2022 wurde durch das WSA festgestellt, dass aufgrund neuester Erkenntnisse an den Spundwänden technische Änderungen bei der Planung und der Ausführung erforderlich wurden.
Nach Mitteilung des WSA konnte trotz der Androhung vertragsrechtlicher Konsequenzen gegenüber dem Auftragsnehmer der bisher eingeplante Baubeginn nicht durchgesetzt werden.
Es wird jedoch jetzt damit gerechnet, dass im 1. Quartal 2023 mit den Bauarbeiten begonnen wird.
Die Stadt Herne hatte sowohl im Juni als auch im September 2022 ohne Erfolg bzw. ohne Erhalt von konkreten Ergebnissen beim WSA nachgefragt.
Zu Frage 2:
Der Versuch zwischenzeitlich eine Durchgängigkeit des Kanaluferweges bis zum tatsächlichen Baubeginn zu erreichen scheiterte am Widerstand des WSA, da sowohl der derzeitige Zustand des gesperrten Abschnittes des Kanaluferweges als auch Beseitigung der Absperrung einen hohen wirtschaftlichen Aufwand bedeutet hätte. Darüber hinaus hat das WSA mit einer jederzeitigen Wiederaufnahme der Bauarbeiten gerechnet.
Der Stadt Herne stehen aufgrund der gesetzlichen Vorschriften keine Mittel zur Verfügung, die Öffnung des Kanaluferweges zu erzwingen.
Zu Frage 3:
Da der Zeitpunkt für die Freigabe des Betriebsweges auch zur Zeit bisher nicht feststeht, kann bzw. konnte die Stadt Herne bisher auch kein Ergebnis mitteilen.