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Auszug - Kriegsbunker zu Graffitikunstflächen umgestalten Antrag Grüne Fraktion  

des Kultur- und Bildungsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Kultur- und Bildungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 10.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:44 Anlass: Sitzung
Raum: Flottmann-Hallen
Ort: Straße des Bohrhammers 5, 44625 Herne
2022/0422 Kriegsbunker zu Graffitikunstflächen umgestalten
Antrag Grüne Fraktion
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag-Formular
Verfasser:Grüne Fraktion
Federführend:FB 32 - Kultur Beteiligt:FB 26 - Gebäudemanagement
Bearbeiter/-in: Leckscheid, Markus   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

 

Der Ausschuss beschließt in der auf Vorschlag der CDU-Fraktion wie folgt geänderten Form:
 

  1.  Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Hochbunker sich für eine Gestaltung mit Graffitikunst eignen und mit welchen Kosten für solche Kunstwerke zu rechnen ist.

 

Dabei wäre wichtig herauszustellen, welche Bunker sich im städtischen Besitz         befinden und welche nicht. Bei den nichtstädtischen Bunkern können Eigentümer*innen z.B. um eine entsprechende Erlaubnis gefragt und oder in Fragen einer möglichen Antragsstellung beraten werden. Für Hochbunker, die möglichweise noch dem Bund gehören, wird die Verwaltung gebeten, Ideen zu entwickeln, wie der Bund in eine Verantwortung gegenüber den Bürger*innen in der Nachbarschaft über reine Sicherungsmaßnahmen hinaus genommen werden kann.

 

 

  1. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten Ideen zu entwickeln, wie eine Umgestaltung von Kriegsbunkern in Graffitikunstflächen finanziert werden kann. Neben öffentlichen Stellen soll eine Suche auch auf private Fördergeber und Stiftungen ausgeweitet werden.

 

Absolute Priorität sollen Förderprogramme ohne oder mit maximal 10% Eigenanteil haben, insbesondere dann, wenn es sich um Bunker in nichtstädtischer Trägerschaft handelt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

AfD

WfH

dafür:

14

6

3

3

1

1

 

dagegen:

-

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

-