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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Bürgeranhörung Blumenthal  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 5
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 24.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2022/0247 Anfrage: Bürgeranhörung Blumenthal
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Kalus, Gerhard
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Am 7.10.21 fand die „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ gemäß BauGB bzgl. der RFNP- Änderung 47 „General Blumenthal“ seitens der BV Eickel statt. Im Protokoll dieser Sitzung sind insgesamt 23 Fragen von Bürger*innen und Antworten, aufgeteilt in zwei Blöcke, dargelegt. Außer acht geblieben sind in dem Protokoll jedoch Bedenken und Vorbehalte, die Bürger*Innen außerhalb der Blöcke in großer Zahl geäußert haben.

 

Die „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ dient der Unterrichtung und Anhörung der Bevölkerung über eine anlaufende Planung, die aber noch nicht verfestigt ist. Mit diesem Verfahrensschritt im Rahmen der Bauleitplanung sollen auch Planungsalternativen ins Verfahren eingebracht und diskutiert werden können.

 

Der Gesetzgeber hat hinsichtlich der Form und Umfang wenig Konkretes vorgeschrieben und der Planungsbehörde dies überlassen. In der Geschäftsordnung der Stadt Herne ist die Durchführung einer „Frühzeitigen Beteiligung“ gemäß BauGB in §38 geregelt. Unter Punkt (3) heißt es hier:

 

„….Die    Stellungnahmen    der    Bürger*innen    sind    in    die    Niederschrift    aufzunehmen.“ In der Vergangenheit wurden bei ähnlichen Anhörungen zur Rechtssicherheit sogar Tonaufzeichnungen durchgeführt.

 

Das Protokoll ist deshalb hinsichtlich der in der Geschäftsordnung geforderten Form offenkundig unzureichend, weil verkürzend nur die seitens der Verwaltung aufgeteilt in den Blöcken fixierten Fragen beantwortet worden sind. Offen bleibt hier, ob Fragen auch außerhalb des dokumentierten Fragenkatalogs überhaupt zur Kenntnis genommen und auf ihren Sachverhalt geprüft worden sind.

 

In der WAZ vom 9.2.22 entgegnet die Verwaltung auf kritische Anmerkungen des Vorsitzenden des Naturschutzbeirates, dass der Ablauf und die Dokumentation der Anhörung korrekt verlaufen sei.

 

Hierzu stellen wir folgende Fragen:

 

1.

Interpretiert die Verwaltung den §38 (3) GO des Rates so, dass nur schriftlich eingereichte bzw. seitens der Verwaltung in der Sitzung schriftlich fixierte Fragen und Einwendungen und die Antworten darauf protokolliert werden?

 

2.

Wurden Fragen und Einwendungen, die nicht in der Niederschrift dargelegt sind, von anderen Verwaltungsmitarbeiter*innen in Gänze oder Teilen festgehalten und werden diese Fragen im Rahmen der weiteren Planerarbeitung berücksichtigt?

 

3.

Wenn ja, welche Fragen und Einwendungen sind dies?

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

frühzeitigen Beteiligung zur RFNP-Änderung 47 HER General Blumenthal haben eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen mit Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung im Zeitraum 24.08.2021 bis 31.10.2021 und eine Bürgeranhörung in der BV Eickel am 07.10.2021 stattgefunden.

Die Protokollierung der Bürgeranhörung ist durch die Geschäftsstelle der Bezirksvertretung erfolgt und umfasst die seitens der Bürger*innen vorgebrachten Fragen und die zugehörigen Antworten der Verwaltung sowie der ebenfalls anwesenden Vertreter*innen des Flächeneigentümers.

 

§ 38 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung des Rates lautet: „Die Stellungnahmen der Bürger*innen sind in die Niederschrift aufzunehmen.“ Schon aus praktischen Gründen ergibt sich daraus nicht das Erfordernis einer wortgenauen Protokollierung. Wesentlich ist vielmehr, dass die (relevanten) vorgebrachten Belange und Interessen aufgenommen werden und somit Eingang in die Abwägung finden.

 

Eine Beschränkung des Protokolls auf die als Fragen formulierten Beiträge ist insofern methodisch nicht vollständig korrekt. Faktisch sind aber alle vorgebrachten Belange dokumentiert worden. Zudem finden sich sämtliche vorgebrachten Punkte auch in den eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen wieder.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung haben sich insgesamt 80 Bürger*innen (in 40 teilweise sehr umfangreichen Stellungnahmen) schriftlich geäußert, darunter ein großer Teil der auf der Anhörung im Rahmen der BV Eickel anwesenden Bürger*innen. Diese Stellungnahmen werden – wie auch das Protokoll der BV–  in der Abwägungssynopse zu dem Planverfahren dokumentiert. Die Verwaltung formuliert zu jeder Anregung eine Stellungnahme als Abwägungsvorschlag für die Gremien. Es ist somit eindeutig sichergestellt, dass alle in der Bürgeranhörung vorgetragenen Belange und Interessen Eingang in die Abwägung finden.

 

Zu Fragen 2 und 3:

Parallel zur Protokollierung der Sitzung durch die Geschäftsstelle der jeweiligen Bezirksvertretung erfolgt bei Bürgeranhörungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 38 der Geschäftsordnung des Rates grundsätzlich auch eine kursorische Dokumentation der Beiträge durch anwesende Mitarbeiter*innen des FB Umwelt und Stadtplanung, um erforderlichenfalls für die Abwägung Belange ergänzen zu können, die in der Protokollierung irrtümlich nicht berücksichtigt wurden.

Im Fall der Bürgeranhörung zur RFNP-Änderung General Blumenthal hat sich aus dem Abgleich kein Ergänzungserfordernis ergeben, zumal (siehe oben) ein Großteil der anwesenden Bürger*innen auch schriftliche Stellungnahmen abgegeben hat.