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Sachverhalt:
Am 7.10.21 fand die „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ gemäß BauGB bzgl. der RFNP- Änderung 47 „General Blumenthal“ seitens der BV Eickel statt. Im Protokoll dieser Sitzung sind insgesamt 23 Fragen von Bürger*innen und Antworten, aufgeteilt in zwei Blöcke, dargelegt. Außer acht geblieben sind in dem Protokoll jedoch Bedenken und Vorbehalte, die Bürger*Innen außerhalb der Blöcke in großer Zahl geäußert haben.
Die „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ dient der Unterrichtung und Anhörung der Bevölkerung über eine anlaufende Planung, die aber noch nicht verfestigt ist. Mit diesem Verfahrensschritt im Rahmen der Bauleitplanung sollen auch Planungsalternativen ins Verfahren eingebracht und diskutiert werden können.
Der Gesetzgeber hat hinsichtlich der Form und Umfang wenig Konkretes vorgeschrieben und der Planungsbehörde dies überlassen. In der Geschäftsordnung der Stadt Herne ist die Durchführung einer „Frühzeitigen Beteiligung“ gemäß BauGB in §38 geregelt. Unter Punkt (3) heißt es hier:
„….Die Stellungnahmen der Bürger*innen sind in die Niederschrift aufzunehmen.“ In der Vergangenheit wurden bei ähnlichen Anhörungen zur Rechtssicherheit sogar Tonaufzeichnungen durchgeführt.
Das Protokoll ist deshalb hinsichtlich der in der Geschäftsordnung geforderten Form offenkundig unzureichend, weil verkürzend nur die seitens der Verwaltung aufgeteilt in den Blöcken fixierten Fragen beantwortet worden sind. Offen bleibt hier, ob Fragen auch außerhalb des dokumentierten Fragenkatalogs überhaupt zur Kenntnis genommen und auf ihren Sachverhalt geprüft worden sind.
In der WAZ vom 9.2.22 entgegnet die Verwaltung auf kritische Anmerkungen des Vorsitzenden des Naturschutzbeirates, dass der Ablauf und die Dokumentation der Anhörung korrekt verlaufen sei.
Hierzu stellen wir folgende Fragen:
1.
Interpretiert die Verwaltung den §38 (3) GO des Rates so, dass nur schriftlich eingereichte bzw. seitens der Verwaltung in der Sitzung schriftlich fixierte Fragen und Einwendungen und die Antworten darauf protokolliert werden?
2.
Wurden Fragen und Einwendungen, die nicht in der Niederschrift dargelegt sind, von anderen Verwaltungsmitarbeiter*innen in Gänze oder Teilen festgehalten und werden diese Fragen im Rahmen der weiteren Planerarbeitung berücksichtigt?
3.
Wenn ja, welche Fragen und Einwendungen sind dies?
Anlage:
Original der Anfrage
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | 2202BürgeranhörungBlumenthal (163 KB) |