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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2022/0247  

Betreff: Anfrage: Bürgeranhörung Blumenthal
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Kalus, Gerhard
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Eickel Entscheidung
24.03.2022 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

Am 7.10.21 fand die „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ gemäß BauGB bzgl. der RFNP- Änderung 47 „General Blumenthal“ seitens der BV Eickel statt. Im Protokoll dieser Sitzung sind insgesamt 23 Fragen von Bürger*innen und Antworten, aufgeteilt in zwei Blöcke, dargelegt. Außer acht geblieben sind in dem Protokoll jedoch Bedenken und Vorbehalte, die Bürger*Innen außerhalb der Blöcke in großer Zahl geäert haben.

 

Die „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ dient der Unterrichtung und Anhörung der Bevölkerung über eine anlaufende Planung, die aber noch nicht verfestigt ist. Mit diesem Verfahrensschritt im Rahmen der Bauleitplanung sollen auch Planungsalternativen ins Verfahren eingebracht und diskutiert werden können.

 

Der Gesetzgeber hat hinsichtlich der Form und Umfang wenig Konkretes vorgeschrieben und der Planungsbehörde dies überlassen. In der Geschäftsordnung der Stadt Herne ist die Durchführung einer „Frühzeitigen Beteiligung“ gemäß BauGB in §38 geregelt. Unter Punkt (3) heißt es hier:

 

„….Die    Stellungnahmen    der    rger*innen    sind    in    die    Niederschrift    aufzunehmen.“ In der Vergangenheit wurden bei ähnlichen Anhörungen zur Rechtssicherheit sogar Tonaufzeichnungen durchgeführt.

 

Das Protokoll ist deshalb hinsichtlich der in der Geschäftsordnung geforderten Form offenkundig unzureichend, weil verkürzend nur die seitens der Verwaltung aufgeteilt in den Blöcken fixierten Fragen beantwortet worden sind. Offen bleibt hier, ob Fragen auch außerhalb des dokumentierten Fragenkatalogs überhaupt zur Kenntnis genommen und auf ihren Sachverhalt geprüft worden sind.

 

In der WAZ vom 9.2.22 entgegnet die Verwaltung auf kritische Anmerkungen des Vorsitzenden des Naturschutzbeirates, dass der Ablauf und die Dokumentation der Anhörung korrekt verlaufen sei.

 

Hierzu stellen wir folgende Fragen:

 

1.

Interpretiert die Verwaltung den §38 (3) GO des Rates so, dass nur schriftlich eingereichte bzw. seitens der Verwaltung in der Sitzung schriftlich fixierte Fragen und Einwendungen und die Antworten darauf protokolliert werden?

 

2.

Wurden Fragen und Einwendungen, die nicht in der Niederschrift dargelegt sind, von anderen Verwaltungsmitarbeiter*innen in Gänze oder Teilen festgehalten und werden diese Fragen im Rahmen der weiteren Planerarbeitung berücksichtigt?

 

3.

Wenn ja, welche Fragen und Einwendungen sind dies?

   


Anlage:
 

Original der Anfrage   

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2202BürgeranhörungBlumenthal (163 KB)