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Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 263 - Wasserstraße - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit   

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 22.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Stadtteilzentrum Pluto, Wilhelmstr. 89a, 44649 Herne
Ort:
2022/0178 Bebauungsplan Nr. 263 - Wasserstraße -
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff, 3009
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
 
Wortprotokoll
Beschluss
Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 1 - BP263_Frühzeitige Bürgerbeteiligung_Präsentation (5559 KB)      

rger:

Wie sollen die Löschzüge der Feuerwehr durch die schmale Wasser- und Corneliusstraße fahren können?

 

kenhoff:

Die Löschzüge sollen nur im absoluten Ausnahmefall über die Wasser- und Corneliusstraße den Einsatz starten, z.B wenn durch einen Unfall o.Ä. die andere Ausfahrt versperrt ist.

Wie genau sie durch die Wasserstraße kommen ist noch nicht geplant. Dazu könnte z.B. ein einseitiges Parkverbot angeordnet werden.

 

rger:

Wo sollen die Leute parken, wenn das mögliche Parkverbot herrscht?

 

Wirbals:

Fragen dieser Art werden in einem Verkehrsgutachten noch in der weiteren Planung geprüft.

Zur Zeit können darüber keine verlässlichen Aussagen gemacht werden.

 

rger:

Die Ausführungen sind in Bezug auf geplante Lärmschutzmaßnahmen zu wenig konkret.

 

kenhoff:

Zur öffentlichen Auslegung wird genaueres bezüglich des Lärmschutzes feststehen.

 

rger:

Wo wird das Feuerwehrgebäude auf dem Gelände stehen?

 

kenhoff:

Derzeit gibt es dazu noch keine Pläne.

In ersten Überlegungen wurde das Gebäude im südlichen Teil platziert, um die größte Rücksicht auf die Anwohner*innen zu nehmen.

Sirenen der Löschzüge etc. sollen durch die geplante Vorrangsschaltung auf der Dorstener Straße erst spät eingeschaltet werden müssen, sodass nahezu keine Lärmbelästigung dadurch entstehen wird.

 

rgerin:

rmbelästigung entsteht auch durch Motorengeräusche und andere Dinge.

Wir hören sogar die Kühl- und Beleuchtungsanlagen der Betriebe auf dem hinter dem Gelände liegenden Gewerbegebiet.

 

kenhoff:

Das ist als Anwohner*in eines Gewerbegebiets leider nicht zu ändern.

Mit dem Rewe-Zentrallager war es früher deutlich schlimmer.

 

rger:

Welche Ampeln sind von der Vorrangsschaltung betroffen? Auch auf der Corneliusstraße?

 

kenhoff:
Dies wird sich bei der weitergehenden Planung zeigen.

 

rger:

Normalerweise fahren die Löschzüge hinten in das Feuerwehrgebäude rein und von vorne wieder raus. Wie wird es bei diesem Projekt aussehen? Wie wird dabei eine Lärmbelästigung der Anwohner*innen, die hinter dem Gebäude wohnen gewährleistet?

 

kenhoff:

Auch dies wird in der weiteren Planung geklärt.

Der Grünstreifen zwischen dem Gelände und der Wohnbebauung ist nicht Teil des Plangebiets und ist demnach nicht betroffen und dient weiterhin als Lärmschutz.

Weitergehend sollen eventuell Schallschutzwände platziert werden.

 

rger:

Der Grünstreifen wurde vor der Errichtung des Flüchtlingsheimes als Lärmschutz verkauft. Anschließend wurde das Gelände angehoben und der Grünstreifen bietet keinen Lärmschutz mehr. Daher bin ich dankbar für die geplanten Lärmschutzwände.

 

Es war geplant dort Gewerbe aus dem Zivil- und Katastrophenschutz anzusiedeln. Ist von dieser Planung abgewichen worden?

 

kenhoff:

Dabei geht es um den westlichen Teil des Geländes, also das Gewerbegebiet. Dort sollen diese Gewerbebetriebe angesiedelt werden.

Dazu wird eine gutachterliche Prüfung abgewartet.

 

rger:

Also wird es auch KfZ- und LKW-Verkehr geben?

 

kenhoff:

Das ist möglich. Zum jetzigen Stand der Planung kann allerdings noch nicht gesagt werden, ob und was angesiedelt wird.

 

rgerin:

Wo sollen die Schausteller und auch Besucher der Cranger-Krimes parken, wenn diese Fläche wegfällt?

 

kenhoff:

Dies wird in einem Verkehrsgutachten geprüft.

 

rger:

Bitte beobachten Sie z.B. einmal das Fahrzeugverhalten an der Feuerwache an der Kreuzkirche. Trotz Vorrangsschaltung wird da die Sirene eingeschaltet, sobald die Sodinger Straße erreicht wird.

 

rger:

Wird es eine eigene Tankstelle für die Feuerwehrfahrzeuge auf dem Gelände geben?

 

kenhoff:

Kann derzeit noch nicht gesagt werden.

 

Wirbals:

Momentan befinden wir uns ganz am Anfang der Planung, sodass der Planungsstand noch nicht weit fortgeschritten ist. Detailfragen werden erst zu einem späteren Zeitpunkt geklärt.

Die nötigen Gutachten werden erstellt und auch die von den Bürger*innen gemachten Anregungen mit in die Planungen einbezogen werden.

Konkretisiert wird allerdings erst in späteren Planungsphasen.

 

rgerin:

Die Parksituation an der Wasser- und Corneliusstraße könnte verbessert werden. An der Corneliusstraße gibt es einen riesigen Platz, der seit Jahren ungenutzt ist. Es sollte geprüft werden, ob dieser zukünftig als Parkfläche genutzt werden könnte.

 

 

 

rgerin:

Auf dem Plan für den Geltungsbereich sind viele Gärten von Nachbarn mit in den Geltungsbereich einbezogen.

 

kenhoff:

Der Geltunsgbereich ist noch vorläufig und kann sich zukünftig ändern. Im weiteren Verfahren wird dieser rechtlich fixiert.


Herr Lökenhoff erläutert die Planung. Die gezeigte Präsentation ist als Anlage im Ratsinformationssystem hinterlegt.

 

Heute erhalten die Anwesenden Gelegenheit, sich im Vorfeld zu der Planung zu äußern, ein Beschluss wird nicht gefasst.

 

Der Öffentlichkeit wird außerdem bis zum 08.04.2022 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Eingabe ist an die Stadt Herne, Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Postfach 101820, 44621 Herne zu richten.

Die Planunterlagen können vom 23.03.2022 bis zum 08.04.2022 im Technischen Rathaus (Eingangshalle Haus B), Langekampstr. 36 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr) eingesehen werden.