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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2022/0178  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 263 - Wasserstraße -
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff, 3009
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Wanne
22.03.2022 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

A. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 263, - Wasserstraße - umfasst einen Bereich, der begrenzt wird im Norden durch die Wasserstraße, im Osten durch die westlichen Grundstücksgrenzen der bebauten Grundstücke an der Corneliusstraße, im Süden durch die Dorstener Straße und im Westen durch die Zufahrt zur Bundesautobahn A 42.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.

 

 

B. Planungsanlass und -erfordernis

 

Am 11.02.2020 hat der Haupt- und Personalausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 263 - Wasserstraße - beschlossen. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer neuen Hauptfeuer- und Rettungswache als Ersatzstandort der bestehenden Wache 2 der Berufsfeuerwehr an der Stöckstraße und zur Errichtung von Gewerbebetrieben der Logistikbranche. Das Plangebiet befindet sich derzeit im Privateigentum.

 

Im Hinblick auf die genannten Nutzungsziele wurde bereits eine erste grobe Entwicklungskonzeption erarbeitet. Diese sieht eine zentrale öffentliche Erschließungsstraße in Nord-Süd Richtung vor, die das Plangebiet etwa mittig teilt und die Dorstener Straße zukünftig mit der Wasserstraße verbinden soll. Den Teil westlich dieser neuen Erschließung möchte die Grundstückseigentümerin zu logistikgewerblichen Zwecken entwickeln. Auf der östlichen Teilfläche beabsichtigt die Stadt, die neue Hauptfeuer- und Rettungswache zu errichten.

 

Bauplanungsrechtlich ist der in Rede stehende Bereich derzeit auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 33/1 - Wasserstraße - zu beurteilen. Die maßgebliche 2. Änderung ist im Jahr 1991 erfolgt. Der Bebauungsplan ist dem Grundstückseigentümer bekannt. Zur rechtssicheren Umsetzung der projektierten Nutzungen ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplans auf Grundlage heutiger Standards geboten und somit ein Planerfordernis nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB gegeben.

 

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Hauptfeuer- und Rettungswache und die Ansiedlung weiterer gewerblicher Nutzungen aus dem logistischen Bereich zu schaffen.

 

 

D. Voraussichtliche Inhalte der Planung

 

r den geplanten Bereich der Feuerwehr soll im Bebauungsplan eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ und der östliche Teil des Plangebiets als „Gewerbegebiet“ festgesetzt werden. Für die neu geplante innere verkehrliche Erschließung wird eine „Öffentliche „Straßenverkehrsfläche“ festgesetzt.

 

gliche Immissionsschutzkonflikte mit der Bebauung an der Wasserstraße, der Corneliusstraße und der Dorstener Straße werden im Verfahren untersucht und bauleitplanerisch abgearbeitet.

 

 

E. Weitere Vorgehensweise

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 09.01.2020 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Daher sind in der heutigen Sitzung der Bezirksvertretung Wanne die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans öffentlich darzulegen. Den Bürgern wird der aktuelle Planungsstand vorgestellt und Gelegenheit zur Äerung und Erörterung gegeben.

 

Die nächsten Verfahrensschritte sind die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

 Stadtrat               


 

Anlagen:
 

1. Übersichtsplan (Lage im Stadtgebiet)

2. Geltungsbereich des Bebauungsplans

3. Grobe Planungskonzeption (Flächenaufteilung)

 

 

 

Hinweis:

Die Anlagen 2 und 3 sind der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden Gremien und des beschließenden Gremiums digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

              

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BP 263 Anl 1 Übersichtsplan (2872 KB)