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Beschluss |
Sachverhalt:
Mit dem Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
vom 30. November 2021 können Kommunen ab dem 01. Dezember 2021 Kompensationsleistungen (Billigkeitsleistungen) für ausgebliebene Investitionen in den Klimaschutz durch die Corona-Pandemie beantragen.
Für die Stadt Herne bedeutet dies Mittel in Höhe von 179.419 Euro.
Anträge können im Zeitraum ab Inkrafttreten dieses Erlasses bis zum 30. Juni 2022 gestellt werden; jede Gemeinde kann zwei Anträge stellen. Später eingehende Anträge bleiben unberücksichtigt.
Hierzu stellen wir folgende Fragen:
Die Verwaltung gibt dazu Folgendes zu Protokoll:
Zu Frage 1:
Ja, das Klimaschutzmanagement der Verwaltung hat in einem ersten Antrag die gesamte Summe von 179.419 € beantragt.
Zu Frage 2:
Folgende investive Maßnahmen aber auch konzeptionelle Planungen wurden beantragt:
Zu Frage 3:
Der Fachbereich 51 hat in den Fachbereichen Tiefbau und Verkehr, Geodatenmanagement, Immobilien und Wahlen, Gebäudemanagement, Vermessung und Kataster sowie Stadtgrün Maßnahmen angefragt welche unmittelbar dem Klimaschutz dienen, noch nicht beschlossen wurden und die zum Jahresabschluss 2022 umgesetzt und abgerechnet werden können. Diese wurden gesammelt und auf das vorhandene Budget aufgeteilt. Eine Rückmeldung der Bezirksregierung wird Ende der 10. KW erwartet.