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Sachverhalt:
Mit dem Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
vom 30. November 2021 können Kommunen ab dem 01. Dezember 2021 Kompensationsleistungen (Billigkeitsleistungen) für ausgebliebene Investitionen in den Klimaschutz durch die Corona-Pandemie beantragen.
Für die Stadt Herne bedeutet dies Mittel in Höhe von 179.419 Euro.
Anträge können im Zeitraum ab Inkrafttreten dieses Erlasses bis zum 30. Juni 2022 gestellt werden; jede Gemeinde kann zwei Anträge stellen. Später eingehende Anträge bleiben unberücksichtigt.
Hierzu stellen wir folgende Fragen:
Anlagen:
Original der Anfrage
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | 2202Billigkeitsleistungen (166 KB) |