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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage - Umgang mit privaten Anzeigen von Verkehrs-/Parkverstößen  

des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Sicherheit und Ordnung
TOP: Ö 7.1
Gremium: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 10.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:37 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2022/0184 Anfrage - Umgang mit privaten Anzeigen von Verkehrs-/Parkverstößen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:SVO Lichau
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Hildebrandt, Tanja
 
Beschluss


Verkehrs- und Parkverstöße sind ein großes Ärgernis im öffentlichen Raum, das zumeist von Auto-fahrer*innen erzeugt wird und zu Komfort- und Sicherheitsverlust bei den schwächeren Verkehrs-teilnehmer*innen auf dem Rad oder den eigenen Füßen führt. Viele dieser Verstöße werden be-kanntlich durch die Verkehrsüberwachung des kommunalen Ordnungsdiensts (KOD) entdeckt, festgehalten und dementsprechend sanktioniert. Dort, wo der KOD nur selten unterwegs ist, über-nehmen aber häufig Private diese Rolle und zeigen die Verstöße an. In anderen Städten ist jedoch das Phänomen aufgetreten, dass nach dem Gebrauch des pflichtgemäßen behördlichen Ermessens nur ein geringer Teil dieser Anzeigen auch zur Einleitung eines OWi-Verfahrens nach § 47 I OWiG geführt hat. In seltenen Fällen ist sogar gegen die Meldenden eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO (Anzeige mit Bild des Autos inklusive Kennzeichen) erhoben worden.

 

Die GRÜNE FRAKTION bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Wie viele private Anzeigen sind in Herne den vergangenen Jahren zu Verkehrs-/Parkverstößen eingegangen?

 

2. In wie viel Prozent der Fälle kommt es tatsächlich zur Aufnahme eines OWi-Verfahrens nach § 47 I OWiG?

 

3. Nach welchen Grundsätzen und Regeln übt die Behörde ihr "pflichtgemäßes Ermessen" bei der Frage aus, ob ein Verfahren eröffnet wird?

 

4. Ist der Verwaltung bekannt, ob es in Herne in den vergangenen Jahren zu dem Fall gekommen ist, dass eine Anzeige wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die DSGVO zu einer "Gegenanzeige" gekommen ist?

 

 

Der Fachbereich Öffentliche Ordnung gibt Folgendes zu Protokoll:

 

1. Da Privatanzeigen nicht statistisch erfasst werden und hinsichtlich der Bearbeitungsweise internen Anzeigen gleichgestellt sind, kann diese Zahl nicht geliefert werden. Geschätzt gehen hier wöchentlich zwischen 10 und 30 Privatanzeigen ein.

 

2. Sofern alle erforderlichen Angaben übermittelt werden und ein Ordnungswidrigkeitentatbestand verwirklicht ist, wird ein Verfahren eingeleitet. Eine prozentuale Angabe hierzu ist nicht möglich.

 

3. Bei der Entscheidung über die Verfahrenseröffnung übt die Behörde selbstverständlich pflichtgemäßes Ermessen aus. Anonyme Anzeigen sowie offensichtliche "Falschanzeigen" werden hierbei grundsätzlich nicht verfolgt. Bei bekannten Spannungen zwischen Anzeigenerstattenden sowie Betroffenen wird zudem eine außerbehördliche Einigung angeregt, sofern die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit nicht geboten ist.

 

4. Solche Fälle sind bislang nicht bekannt.