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Sachverhalt:
Verkehrs- und Parkverstöße sind ein großes Ärgernis im öffentlichen Raum, das zumeist von Auto-fahrer*innen erzeugt wird und zu Komfort- und Sicherheitsverlust bei den schwächeren Verkehrs-teilnehmer*innen auf dem Rad oder den eigenen Füßen führt. Viele dieser Verstöße werden bekanntlich durch die Verkehrsüberwachung des kommunalen Ordnungsdiensts (KOD) entdeckt, festgehalten und dementsprechend sanktioniert. Dort, wo der KOD nur selten unterwegs ist, über-nehmen aber häufig Private diese Rolle und zeigen die Verstöße an. In anderen Städten ist jedoch das Phänomen aufgetreten, dass nach dem Gebrauch des pflichtgemäßen behördlichen Ermessens nur ein geringer Teil dieser Anzeigen auch zur Einleitung eines OWi-Verfahrens nach § 47 I OWiG geführt hat. In seltenen Fällen ist sogar gegen die Meldenden eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO (Anzeige mit Bild des Autos inklusive Kennzeichen) erhoben worden.
Die GRÜNE FRAKTION bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele private Anzeigen sind in Herne den vergangenen Jahren zu Verkehrs-/Parkverstößen eingegangen?
2. In wie viel Prozent der Fälle kommt es tatsächlich zur Aufnahme eines OWi-Verfahrens nach § 47 I OWiG?
3. Nach welchen Grundsätzen und Regeln übt die Behörde ihr "pflichtgemäßes Ermessen" bei der Frage aus, ob ein Verfahren eröffnet wird?
4. Ist der Verwaltung bekannt, ob es in Herne in den vergangenen Jahren zu dem Fall ge-kommen ist, dass eine Anzeige wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die DSGVO zu einer "Gegenanzeige" gekommen ist?
Anlagen:
Original der Anfrage
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1 | öffentlich | 220224 Anfrage private Anzeigen - BSO (177 KB) |