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Beschluss |
Sachverhalt:
Für eine gelingende Verkehrswende ist die Aufteilung des öffentlichen Raums zwischen den Verkehrsteilnehmer*innen zu überdenken. Im Fokus der bundesweiten Diskussion stehen daher auch zunehmend die Platzbedarfe des ruhenden Verkehrs. Großzügige Stellplatzflächen und niedrige bzw. keine Parkgebühren laden zu langem Parken ein und heben auch die Schwelle zur Nutzung umweltfreundlicher Verkehre.
Die Stellplatzflächen sind gerade im dicht bebauten Innenbereich potentielle Flächen für eine Grünentwicklung und damit für die Aufwertung der innerstädtischen Lagen sowie für Maßnahmen der Klimafolgenanpassung von Bedeutung.
Aktuell gibt es durch Änderung des Bundesrechts die Möglichkeit, das Anwohnerparken deutlich zu verteuern. Die früher bundeseinheitliche Regelung mit einer Gebührenhöhe von max. 30,70 € pro Ausweis wurde durch die Übertragung auf die Länder aufgegeben. Die Länder können nun ihrerseits die Kommunen ermächtigen, kommunale Gebührensatzungen zu erlassen, um den örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Das Land NRW hat angekündigt, dies zu tun.
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Fragen 1-4:
Diese statistischen Daten liegen der Verwaltung nicht vor. Eine Erhebung und Pflege derarti-ger Daten wäre ein dynamischer und kontinuierlicher Prozess, welcher mit den vorhandenen personellen und zeitlichen Ressourcen nicht abgewickelt / begleitet werden könnte.
Zu Frage 5:
Derzeit bestehen vier Parkraumbewirtschaftungszonen in der Stadt Herne.
Zone A - Innenstadt Herne-Mitte „östlich der Bahnhofsstraße“
Zone B - Innenstadt Herne-Mitte „westliche der Bahnhofsstraße“
Zone C - Innenstadt Wanne
Zone D - Herne-Süd
Zu Frage 6:
Gemäß dem Ratsbeschluss (2014/0699) vom 30.10.2014 bereitet die Verwaltung derzeit eine Ausschreibung für eine Analyse der Bestandssituation in verschiedenen Bereichen des Stadtgebietes vor. Das Ergebnis soll die Grundlage für eine eventuell notwendige Prioritätenbildung zur Einrichtung weiterer Parkraumbewirtschaftungszonen beziehungsweise zur Modifizierung der bestehenden Zonen bilden.
Zu Frage 7:
Anzahl ausgegebener Bewohnerparkausweise im Jahre 2020 in den jeweiligen Zonen:
Zone A - 336
Zone B - 323
Zone C - 559
Zone D – 656
Zu Frage 8:
Gewerbebetreibende, die ihren Sitz in einem Parkraumbewirtschaftungsgebiet haben, können bei der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO stellen. Die Ausnahmegenehmigung befreit das zugelassene Fahrzeug von den Parkgebühren und der Parkdauerbegrenzung in der geltenden Zone.
Kosten: 50 € / Jahr
Der sogenannte „Handwerksbetriebe Handwerkerparkausweis“ ermöglicht Firmenfahrzeugen von Handwerksbetrieben in Herne und Umgebung ein vereinfachtes Parken in den teilneh-menden Städten und Landkreisen, um Baustellen und Arbeitsbereiche möglichst effizient an-fahren zu können.
Dabei ist die Möglichkeit gegeben, Parkausweise für einen oder mehrere Regierungsbezirke in NRW zu beantragen.
Kosten: 100 € für einen Regierungsbezirk, jeder weitere Regierungsbezirk + 50 € bzw. für ganz NRW 300 €
Zudem können auch Ärzte oder Pflegedienste im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Aus-nahmegenehmigungen erhalten.
Kosten:
Ärzte: 100 € / Jahr
Pflegedienste: 75 € / Jahr
Zu Frage 9:
Die Ermächtigung, Gebühren für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen eigenständig festzulegen, wurde vor kurzem vom Land NRW an die Kommunen übertragen. Die „Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung“ wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW) Ausgabe 2022 Nr. 7 vom 18.02.2022 veröffentlicht.
Zu Frage 10:
Durch die neue Verordnung ist die Gebührennummer 265 der Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) nicht mehr anzuwenden. Diese sah für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises eine Gebühr zwischen 10,20 € bis 30,70 € pro Jahr vor.
Der Verwaltung eröffnet sich damit ein erheblicher Spielraum bei der Festlegung der Gebühren, wobei der wirtschaftliche Wert, die Bedeutung der Parkmöglichkeit oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohnenden angemessen berücksichtigt werden können.
Der Städtetag NRW hat u.a. mit dem Zukunftsnetzt Mobilität ein Hinweispapier mit Ansätzen zur Festsetzung der Gebührenhöhe für Bewohnerparkausweise entwickelt.