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Sachverhalt:
Für eine gelingende Verkehrswende ist die Aufteilung des öffentlichen Raums zwischen den Verkehrsteilnehmer*innen zu überdenken. Im Fokus der bundesweiten Diskussion stehen daher auch zunehmend die Platzbedarfe des ruhenden Verkehrs. Großzügige Stellplatzflächen und niedrige bzw. keine Parkgebühren laden zu langem Parken ein und heben auch die Schwelle zur Nutzung umweltfreundlicher Verkehre.
Die Stellplatzflächen sind gerade im dicht bebauten Innenbereich potentielle Flächen für eine Grünentwicklung und damit für die Aufwertung der innerstädtischen Lagen sowie für Maßnahmen der Klimafolgenanpassung von Bedeutung.
Aktuell gibt es durch Änderung des Bundesrechts die Möglichkeit, das Anwohnerparken deutlich zu verteuern. Die früher bundeseinheitliche Regelung mit einer Gebührenhöhe von max. 30,70 € pro Ausweis wurde durch die Übertragung auf die Länder aufgegeben. Die Länder können nun ihrerseits die Kommunen ermächtigen, kommunale Gebührensatzungen zu erlassen, um den örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Das Land NRW hat angekündigt, dies zu tun.
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:
Anlagen:
Original der Anfrage
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Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | 2202Parken-in-Herne (200 KB) |