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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2022/0157  

Betreff: Anfrage: Parken in Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Sabine von der Beck
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität
03.03.2022 
des Ausschusses für Digitalisierung, Infrastruktur und Mobilität zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

r eine gelingende Verkehrswende ist die Aufteilung des öffentlichen Raums zwischen den Verkehrsteilnehmer*innen zu überdenken. Im Fokus der bundesweiten Diskussion stehen daher auch zunehmend die Platzbedarfe des ruhenden Verkehrs. Großgige Stellplatzflächen und niedrige bzw. keine Parkgebühren laden zu langem Parken ein und heben auch die Schwelle zur Nutzung umweltfreundlicher Verkehre.

 

Die Stellplatzflächen sind gerade im dicht bebauten Innenbereich potentielle Flächen für eine Grünentwicklung und damit für die Aufwertung der innerstädtischen Lagen sowie für Maßnahmen der Klimafolgenanpassung von Bedeutung.

 

Aktuell gibt es durch Änderung des Bundesrechts die Möglichkeit, das Anwohnerparken deutlich zu verteuern. Die früher bundeseinheitliche Regelung mit einer Gebührenhöhe von max. 30,70 € pro Ausweis wurde durch die Übertragung auf die Länder aufgegeben. Die Länder können nun ihrerseits die Kommunen ermächtigen, kommunale Gebührensatzungen zu erlassen, um den örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Das Land NRW hat angekündigt, dies zu tun.

 

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

 

  1. Welchen Anteil hat der Parkraum an der gesamten öffentlichen Verkehrsfläche in Herne?
  2. Wie haben sich die Verkehrsflächen und die Parkraumflächen in den letzten zehn Jahren entwickelt?
  3. Wieviele Parkplätze werden in Parkhäusern, auf öffentlichen Parkplätzen und in Parkbuchten angeboten?
  4. Wieviele dieser Parkplätze sind aus der Stellplatzablöse investiert worden und sind damit der freien Nutzung entzogen?
  5. Wieviele und welche Parkraumbewirtschaftungszonen gibt es derzeit in Herne?
  6. Gibt es Überlegungen seitens der Verwaltung zur Ausweisung weiterer Park-raumbewirtschaftungszonen?
  7. Wieviele Anwohnerparkausweise sind in den einzelnen bewirtschafteten Parkzonen ausgegeben worden?
  8. Gibt es Befreiungen bzw. Ermäßigungen für Gewerbetreibende?
  9. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der angekündigten Rechtsverordnung des Landes NRW zur Übertragung der Entscheidungshoheit bzgl. der Gebühren für das Anwohnerparken an die Kommunen?

 

  1. Welche Spielräume ergeben sich aus Sicht der Verwaltung zukünftig bei der Preisgestaltung durch die oben erwähnte Aufhebung der bisherigen Gebührendeckelung auf 30,70 €r die Bewohnerparkausweise?

        


Anlagen:
 

Original der Anfrage       

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2202Parken-in-Herne (200 KB)