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Auszug - Verhinderung weiterer Schottergärten und Maßnahmen zur Beseitigung vorhandener Schottergärten  

des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 18
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 22.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:39 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2022/0143 Verhinderung weiterer Schottergärten und Maßnahmen zur Beseitigung vorhandener Schottergärten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorschlag Formular
Verfasser:Grüne Fraktion Herne
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
 
Beschluss


Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt folgenden Bericht zur Kenntnis.

 

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für Wohngebiete wird regelmäßig von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Festsetzungen zur Vorgartenbegrünung in die dazugehörige Gestaltungssatzung aufzunehmen. Die Festsetzungen sind dabei auf den räumlich exakt abgegrenzten Geltungsbereich der Gestaltungssatzung beschränkt. Flankierend wird im Baugenehmigungsverfahren eine Beratung angeboten, um den Hintergrund der getroffenen Regelungen zu erläutern und so auch auf eine dauerhafte Erhaltung der Begrünungsmaßnahmen hinzuwirken.

 

Innerhalb der Abteilung Klima- und Immissionsschutz, Abfallwirtschaft werden fortlaufend vor dem Hintergrund finanzieller und personalwirtschaftlicher Voraussetzungen Möglichkeiten zum Umgang mit Schottergärten geprüft. Denkbare, noch weiter zu prüfende Handlungsoptionen sind ggf. Wettbewerbe bzw. finanzielle Anreize, da Verfügungen und Gebote wenig effektiv sind, zumal eine Kontrolle nur sehr eingeschränkt möglich ist. Auch steht der FB Umwelt und Stadtplanung über die Zukunftsinitiative Klima.Werk mit weiteren Kommunen sowie der Service-Organisation im Austausch, um eine effektive Strategie zu formulieren. Bis dahin werden weiter punktuelle Gespräche mit Eigentümern hinsichtlich Sensibilisierung und Aufklärung im Hinblick auf Klimafolgenanpassung geführt.

 

Die Regelungen und Maßnahmen zum Umgang mit Schottergärten sind insgesamt auf den jeweiligen Anwendungsfall beschränkt und können nicht pauschal für das gesamte Stadtgebiet getroffen werden.