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Vorlage - 2022/0143  

Betreff: Verhinderung weiterer Schottergärten und Maßnahmen zur Beseitigung vorhandener Schottergärten
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorschlag Formular
Verfasser:Grüne Fraktion Herne
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
22.02.2022 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

Begrünte, naturnah gestaltete Vorgarten werden für das Mikroklima in Städten immer wichtiger. Daher werden Maßnahmen gegen die Gestaltung von Vorgartenbereichen als Stein- oder Schottergärten ebenfalls erforderlich.

Seit einigen Jahren ist auch in der Stadt Herne zu beobachten, dass immer mehr Gärten und vor allem Vorgärten zu sogenannten Schottergärten umgestaltet werden. Dies führt zum einen zu einer weiteren klimatischen Aufheizung und Wasser kann oftmals nicht oder nur schwer versickern. Dadurch, dass Pflanzen zur Anlage von Schottergärten entsorgt werden, fehlt deren Funktion als Feinstaubfilter und als Lebensraum für Insekten, Vögel und andere Tiere. Vielen Schottergärtenanlegern sind die Kosten für die Anlage und Unterhaltung dieser Form der Gartenanlage im Vorfeld unbekannt. Schnell sind die Schottergärten veralgt und schließlich vermoost und müssen aufwendig z.T. mit Pestiziden und Fungiziden oder zumindest Laubsaugern und Hochdruckreinigern behandelt werden.

 

Der Umweltausschuss hat sich am 21.11.2018 mit dem Thema befasst, ebenso der Naturschutzbeirat am 8.9.2020. Beide Gremien haben die Verwaltung beauftragt, Maßnahmen gegen die Neuanlage und auch zur Beseitigung bestehender Schottergärten zu entwickeln. Die Verwaltung ist insofern tätig geworden, als da sie in neuen Bebauungsplänen Gestaltungssatzungen erlassen hat. Hinsichtlich des Vorgehens gegen bestehende Schottergärten bzw. der Neuanlage ist bislang eine Darlegung von Maßnahmen ausgeblieben.

Die Landesbauordnung NW - wie auch die Landesbauordnungen anderer Bundesländer - sieht im § 8 (1) durchaus eine Verpflichtung zur Begrünung und Bepflanzung von Freiflächen vor. Verschiedene Gerichte haben kommunale Anordnungen gestützt, auch wenn hier die Rechtsprechung noch nicht vollständig abgesichert ist.

In einem Leitfaden des Städte- und Gemeindebundes Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Schottergärten aus dem Jahr 2019 werden neben den gesetzlich denkbaren Maßnahmen auch Beratungs- und Aufklärungsangebote angeraten, da viele Hauseigentümer aufgrund von Alter und / oder fehlenden finanziellen Mitteln den vermeintlich pflegeleichten und billigen Schottergarten anlegen. Wir sind der Auffassung, dass die Stadt vor Einsatz von ordnungsrechtlichen Verfügungen solche Beratungsangebote machen muss. Auch in dieser Hinsicht sind bislang keine Aktivitäten der Verwaltung bekannt.

Im vor einigen Monaten vorgelegten Klimafolgenanpassungskonzept werden auch Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen als ein Baustein der Anpassung genannt. Die Rücknahme von Schottergarten und Ersatz durch pflegeleichtes Grün ist aus unserer Sicht eine Möglichkeit, kostengünstige Anpassungsmaßnahmen auch auf Privatgrundstücken durchzufuhren.

Die Verwaltung soll im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes darlegen, welche Maßnahmen sie über den Erlass von Gestaltungssatzungen in neuen Bebauungsplänen hinaus für anwendungsfähig hält und anwendet bzw. anwenden wird.

                


Anlagen:
 

Original des Vorschlags               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2202Schottergaerten (186 KB)