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Auszug - Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung nach § 67 Abs.1.Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den allgemeingültigen Verboten des Landschaftsplanes zur Nutzungsänderung eines Speichers, Erhöhung der Dachterrasse und dem Baueines Balkons im Landschaftsschutzgebiet Holthausen   

des Naturschutzbeirates
TOP: Ö 4
Gremium: Naturschutzbeirat Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 07.12.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2021/1291 Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung nach § 67 Abs.1.Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den allgemeingültigen Verboten des Landschaftsplanes zur Nutzungsänderung eines Speichers, Erhöhung der Dachterrasse und dem Bau eines Balkons im Landschaftsschutzgebiet Holthausen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Martin Pawlicki
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Pawlicki, Martin
 
Beschluss


Beschluss:

 
 

Der Naturschutzbeirat stimmt der nach § 67 Abs.1.Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz                BNatSchG) von der Verwaltung beabsichtigten Befreiung zur Nutzungsänderung eines Speichers, Erhöhung der vorhandenen Dachterrasse und dem Bau eines Balkons im Landschaftsschutzgebiet Holthausen auf dem Grundstück Holthauser Str. 42 in Herne zu.  

 

 

dafür:     11

dagegen: -

Enthaltung: -