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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Nachfrage bezüglich der Andienung wird wie folgt beantwortet:
Die Wertstofftonne wird nicht im Vollservice angeboten, d.h. der Transport der Wertstofftonne vom Grundstück zur Straße und zurück wird nicht von den Müllwerkern übernommen. Nach der Abfallsatzung muss die Wertstofftonne bis spätestens 7 Uhr am Leerungstag in nicht verkehrsgefährdender Weise an der Gehwegkante zur Fahrbahn oder, wo kein Gehweg vorhanden ist, am äußersten Rand der Straße (Haltepunkt des Entsorgungsfahrzeuges) zur Abfuhr an den Straßenrand bereitgestellt werden.
Beschluss:
Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt genehmigt die als Anlage 1 beigefügte und vom Verwaltungsrat von Entsorgung Herne in der Sitzung am 25.10.2021 beschlossene „Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herne (Abfallsatzung)“. Eine weitergehende Weisung wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis:
| gesamt | SPD | CDU | Grüne | Linke | AfD | OB |
dafür: | 12 | 5 | 2 | 2 | 1 | 1 | 1 |
dagegen: |
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Enthaltung: |
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