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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt genehmigt die als Anlage 1 beigefügte und vom Verwaltungsrat von Entsorgung Herne in der Sitzung am 25.10.2021 beschlossene „Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herne (Abfallsatzung)“. Eine weitergehende Weisung wird nicht erteilt.
Sachverhalt:
Gem. § 114 a Abs. 7 GO NRW und § 6 der Unternehmenssatzung der Stadt über die Anstalt des öffentlichen Rechts Entsorgung Herne in der jeweils gültigen Fassung obliegt dem Verwaltungsrat von Entsorgung Herne die Entscheidung über Satzungen, die im Rahmen der übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen sind. Der Verwaltungsrat unterliegt dabei den Weisungen des Rates der Stadt.
Der Verwaltungsrat von Entsorgung Herne hat in seiner Sitzung am 25.10.2021 über die 1. Änderungssatzung beraten und folgenden Beschluss gefasst: Der Verwaltungsrat der Anstalt beschließt vorbehaltlich der Genehmigung durch den Rat der Stadt die beiliegende „Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herne (Abfallsatzung)“.
Die Änderungen sind in der Synopse dargestellt und ergeben sich insbesondere aus der stadtweiten Einführung der Wertstofftonne im sogenannten Gebietsteilungsmodell ab dem Jahr 2022.
Mit der Einführung der kombinierten Erfassung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen sind neue Begriffsbestimmungen, Regelungen zur Getrenntsammlung, zur Leerung und zur Bereitstellung von Sammelbehältnissen verbunden, die eine Änderung der Abfallsatzung erfordern.
Zusätzlich wurden ergänzende Regelungen zum Arbeitsschutz aufgenommen.
Der Oberbürgermeister Entsorgung Herne
in Vertretung
Dr. Klee Tschöke
Stadtdirektor Vorstand
Anlagen:
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | 2021-10-27_1.Änderungssatzung zur AbfS 2020_Anlage 1 (71 KB) | |||
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2 | öffentlich | 2021-10-27_Synopse_1.Änderung zur AbfS_Anlage 2 (297 KB) |