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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/1140  

Betreff: 1. Änderungssatzung zur Abfallsatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Lücke, Beatrix
Federführend:AöR Entsorgung Herne Bearbeiter/-in: Lübeck-Messmacher, Elke
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
17.11.2021 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
07.12.2021 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
14.12.2021 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

               


 

Beschlussvorschlag:
 

 

Der Rat der Stadt genehmigt die als Anlage 1 beigefügte und vom Verwaltungsrat von Entsorgung Herne in der Sitzung am 25.10.2021 beschlossene „Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herne (Abfallsatzung)“. Eine weitergehende Weisung wird nicht erteilt.

 

                


Sachverhalt:
 

Gem. § 114 a Abs. 7 GO NRW und § 6 der Unternehmenssatzung der Stadt über die Anstalt des öffentlichen Rechts Entsorgung Herne in der jeweils gültigen Fassung obliegt dem Verwaltungsrat von Entsorgung Herne die Entscheidung über Satzungen, die im Rahmen der übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen sind. Der Verwaltungsrat unterliegt dabei den Weisungen des Rates der Stadt.

 

Der Verwaltungsrat von Entsorgung Herne hat in seiner Sitzung am 25.10.2021 über die 1. Änderungssatzung beraten und folgenden Beschluss gefasst: Der Verwaltungsrat der Anstalt beschließt vorbehaltlich der Genehmigung durch den Rat der Stadt die beiliegende „Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herne (Abfallsatzung)“.

 

 

 

Die Änderungen sind in der Synopse dargestellt und ergeben sich insbesondere aus der stadtweiten Einführung der Wertstofftonne im sogenannten Gebietsteilungsmodell ab dem Jahr 2022.

 

Mit der Einführung der kombinierten Erfassung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen sind neue Begriffsbestimmungen, Regelungen zur Getrenntsammlung, zur Leerung und zur Bereitstellung von Sammelbehältnissen verbunden, die eine Änderung der Abfallsatzung erfordern.

 

Zusätzlich wurden ergänzende Regelungen zum Arbeitsschutz aufgenommen.

 

 

Der Oberbürgermeister    Entsorgung Herne

in Vertretung

 

 

 

Dr. Klee      Tschöke

Stadtdirektor      Vorstand

 

 

Anlagen:

  • Erste Satzung zur Änderung der Abfallsatzung (Anlage 1)
  • Synopse (Anlage 2)

                


               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2021-10-27_1.Änderungssatzung zur AbfS 2020_Anlage 1 (71 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 2021-10-27_Synopse_1.Änderung zur AbfS_Anlage 2 (297 KB)