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Beschluss |
Sachverhalt:
Das Albert-Schweitzer-Carré ist fertig gestellt. Man sieht eine hochmoderne Wohnanlage. Allerdings scheint der Grünanteil auf dem Gelände deutlich geringer als es bei der Präsentation der Pläne vor Baubeginn erschien. Beispielhaft steht dafür das Verschwinden von Grünflächen für Parkraum oder das Anlegen von Kiesbetten anstatt Rasen. Lt. Planung sollte ein durchmischtes Quartier mit hohen städtebaulichen, freiräumlichen und ökologischen Qualitäten entstehen. Ein Quartiersladen war ebenfalls Bestandteil der Planung. Es gab sogar eine Bezeichnung „Klimasiedlung“ für das Projekt.
Fragen:
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Der aktuelle bauliche Zustand des Albert-Schweitzer-Carrés entspricht der Vorhaben- und Erschließungsplanung des Vorhabenträgers und dem als Satzung beschlossenen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11.
Zu Frage 2:
In der Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 (Fassung Satzungsbeschluss) ist dargelegt, dass, sofern das ursprünglich vorgesehene Quartierscafé nicht zur Ausführung kommt, zusätzliche Wohnungen stattdessen entstehen sollen. Die Wohnungen wurden demgemäß gebaut. Laut Aussage des Eigentümers des Albert-Schweitzer-Carrés ist die Errichtung eines Quartiersladens oder Quartierscafés nicht mehr vorgesehen.
Zu Frage 3:
Die bauliche Gestaltung des Quartiersplatzes in Form von Kiesflächen ist bereits in der dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zugrundeliegenden Vorhaben- und Erschließungsplanung dargestellt und somit formell nicht zu beanstanden.
Im Hinblick auf eine ökologisch höherwertige und den heutigen Anforderungen an eine der Klimafolgenanpassung gerechter werdende bauliche Ausführung der Platzfläche führt die Verwaltung bereits Gespräche mit dem Eigentümer.