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Ratsinformationssystem

Auszug - RFNP-Änderung 47 HER (General Blumenthal / ITW Herne): Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 07.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2021/0987 RFNP-Änderung 47 HER (General Blumenthal / ITW Herne): Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Rogge, 3015
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Böhnke, Bianca
 
Beschluss
Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 2 öffentlich Vorstellung ABP General Blumenthal 11 am 7.10.2021 in Herne (1948 KB)      


1. Die Bezirksvertretung nimmt den von Herrn Rogge und Herrn Wixforth vorgetragenen Bericht zur Kenntnis.

 

Der Öffentlichkeit wird bis zum 31.10.2021 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Stellungnahmen sind an Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr zu richten: Stadt Essen, Stadtamt 61-2-1, 45121 Essen. E-Mail: geschaeftsstelleRFNP@amt61.essen.de

 

Die Planunterlagen können bis zum 31.10.2021 im Technischen Rathaus (Eingangshalle Haus B), Langekampstr. 36 (Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eingesehen werden. Auskunft in der Stadt Herne erteilt: Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Herr Rogge (Tel. 02323/16 3015) und Frau Quast (Tel. 02323/16 3772)

Alle Planunterlagen zum Änderungsbereich können auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr eingesehen werden:

http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html

 

Seitens der Bürger*innen werden folgende Fragen gestellt:

 

  1. Wird die fehlende Klimaanalyse von der Stadt im weiteren Verfahren in Auftrag gegeben?
  2. Werden auf der Fläche fünf oder neun Hektar begrünt?
  3. Sind in Hinblick auf die Katastrophen der letzten Monate Zweifel an der Planung gekommen?
  4. Wie wird ein Ausgleich für die Versiegelung sichergestellt?
  5. Kann diese Fläche nicht als Wald erhalten bleiben?
  6. Wie wird die Anbindung an den ÖPNV gewährleistet?
  7. Gibt es einen zeitlichen Ablaufplan?
  8. Stehen die Planungen für die „Tech-World“ bereits in der Form fest?
  9. Haben wir heutzutage noch die Zeit für Kompromisse?
  10. Ist es möglich die Fläche stattdessen der Forschung zu widmen (Bspw. Was können Pflanzen zur Heilung von Boden bewirken?)?
  11. Kann das Uniper-Gebäude nicht als neues Gebäude für den Wissenscampus dienen, sodass mehr Grün erhalten bleiben kann?

 

Herr Rogge und Herr Wixforth beantworten die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Eine Klimaanalyse ist bereits beauftragt. Diese ist ein wichtiger Faktor in der Planung, da mit den daraus gewonnenen Daten gearbeitet wird.

Sie stellt einen Teil von vielen in der Kompromissfindung in der Planung dar.

 

Zu Frage 2:

Die genaue Fläche steht noch nicht fest. Man ist allerdings bemüht das Maximum zu erreichen.

 

Zu Frage 3:

Natürlich hat man sich damit befasst. Es wurden beispielsweise Starkregengefahrenkarten erstellt mit denen gearbeitet wird. Auch darüber steht die Verwaltung im ständigen Austausch mit der Emschergenossenschaft.

 

Zu Frage 4:

Es gibt einen Kommunenverbund aus sechs umliegenden Kommunen, welche sich gemeinsam mit diesem Thema auseinander setzen. Da ein hoher Druck für Gewerbeflächen besteht, ist diese Arbeit nicht immer einfach, aber es ist wichtig.

 

Zu Frage 5:

Der Flächennutzungsplan sieht auf diesem Gelände ein Gewerbegebiet vor. Das Ziel dieses Projekts ist es allerdings, weg vom „klassichen“ Gewerbe hin zum „wissensbasierten“ Gewerbe mit Forschungszentren und Universitäten zu kommen.

 

Zu Frage 6:

Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob eine Seilbahn zur Anbindung an den ÖPNV installiert werden kann, um eine gute und leistungsfähige Anbindung des Hauptbahnhofes an den Wissenscampus zu erreichen.

Daraufhin hat die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor.

 

Zu Frage 7:

Es gibt für jedes Projekt ein Bauleitplanverfahren. Dies wird nicht unter 1,5 - 2 Jahre dauern.

Zu Frage 8:

Die Planung ist noch nicht endgültig und stellt nur ein Bild zur Anschaulichkeit dar.

 

Zu Frage 9:

Für Kompromisse ist es nie zu spät. Das Ziel ist es die Bedarfe für die Stadtentwicklung abzuwägen und es möglichst für alle Gruppen passend zu machen.

 

Zu Frage 10:

Das wird man abwarten müssen. Teilweise gibt es auf dem Herner Stadtgebiet bereits solche Flächen.

 

Zu Frage 11:

Uniper benutzt das Gebäude heute noch in Teilen. Es wäre schwierig etwas neues dort einziehen zu lassen, da es vermutlich Differenzen in der Verwendungsabsicht gibt.

 

Abschließend wird zusammengefasst:

Die Verwaltung muss alle Begehren berücksichtigen und sucht immer Kompromisse, die für alle akzeptabel sind. Sie tut das, was im Rahmen der Gesetze und Vorschriften möglich ist.

 

 

2. Die Bezirksvertretung nimmt den von Frau Konzelmann-Krause und Herrn Krohne vorgetragenen Bericht zur Kenntnis.

 

Seitens der Bürger*innen werden folgende Fragen gestellt:

 

  1. Wie sehen die Flächen nach der Sanierung aus und welchen Zustand haben diese?
  2. Wird kontaminierter Boden ausgetrocknet, um eine weitere Verunreinigung des Grundwassers zu verhindern?
  3. Was befindet sich unterhalb des Sicherungsbauwerks?
  4. Wie kann später die Fläche des Sicherungsbauwerks genutzt werden?
  5. Kann die Bodenverunreinigung durch ein Verfahren mit thermischer Behandlung gereinigt werden?
  6. Ist der Abriss des Stellwerks mit der Stadt Herne abgestimmt?
  7. Wie können weitere Bodenabträge in das Sicherungsbauwerk eingearbeitet werden oder wird dazu ein neues Bauwerk errichtet?
  8. Ist durch Querströmungen des Grundwassers Obst und Gemüse in anderen umliegenden Gebieten gefährdet?
  9. Gibt es krebserregende Gase, die aus dem kontaminierten Boden aufsteigen?
  10. Wie tief dürfen Bäume auf und neben dem Sicherungsbauwerk wurzeln?
  11. Könnte die Folgenutzung auch naturnah (grün) sein?
  12. Gibt es Absprachen zwischen der RAG und der Stadt?

 

Frau Konzelmann-Krause und Herr Krohne beantworten die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Aufgabe der RAG ist es die Fläche für die Folgenutzung zu sanieren und nutzbar zu machen. Dabei wird Rücksicht auf den Flächennutzungsplan und die beabsichtigte Verwendung in Zukunft genommen. Aus diesem Grund ist für dieses Projekt bisher ein Aussehen nach Übergabe noch offen.

 

Zu Frage 2:

Ja. Durch das Sicherungsbauwerk sickert kein Oberflächenwasser durch die kontaminierten Schichten, wodurch dieses austrocknet und das Grundwasser nicht weiter verschmutzt.

 

 

 

Zu Frage 3:

Darunter liegen die zusammengetragenen verunreinigten Bodenschichten. Die Verunreinigungen sind durch die ehemalige Kokerei dort entstanden. Solche Standorte sind die am höchsten belasteten Gebiete mit hoher Boden- und Grundwasserbelastung.

 

Zu Frage 4:

Für eine Bebauung ist die Fläche im Anschluss nicht geeignet. Es könnten z.B. Grün- Spiel- oder Parkflächen darauf entstehen.

 

Zu Frage 5:

Die Reinigung durch ein thermisches Verfahren ist heute veraltet und wird selten genutzt, wird allerdings immer geprüft.

 

Zu Frage 6:

Das Stellwerk befindet sich nicht im Besitz der RAG. Der Eigentümer ist allerdings verpflichtet es zurück zu bauen.

 

 

Zu Frage 7:

Das Sicherungsbauwerk ist noch nicht abgedichtet. Sobald der komplette verunreinigte Boden abgetragen und zusammengetragen ist, wird das Bauwerk abgedichtet und abgeschlossen.

 

Zu Frage 8:

Durch ein Messstellennetz wird alles berücksichtigt und kann ausgeschlossen werden. Dazu gibt es Gesetze, an die man sich halten muss.

 

Zu Frage 9:

Nach dem Bundesbodenschutzgesetz dürfen nachweislich keine Gefahren von dem Boden ausgehen. Daher ist die Beendigung der Bergaufsicht eine Versicherung, dass keine Gefahr von dem Boden ausgeht.

 

Zu Frage 10:

Über dem Sicherungsbauwerk ist der Boden nur ca. 1m dick. Dementsprechend können dort keine großen Bäume gepflanzt werden. Je nach Folgenutzung ist aber eine Aufschüttung von bis zu 3m möglich.

Neben dem Bauwerk gibt es keine Pflanzbeschränkungen.

 

Zu Frage 11:

Ja, eine naturnahe Folgenutzung ist generell möglich.

 

Zu Frage 12:

Ja, da es die Verpflichtung der planenden Kommune ist, Absprachen mit den Vorhabenträgern zu treffen. Aus diesem Grund gibt es auch den Flächennutzungsplan.

Die RAG ist zudem verpflichtet auf die Folgenutzung hinzuarbeiten, wodurch die Absprachen unabdingbar sind.

 

 

Hinweis der Schriftführung:

Die gezeigten Präsentationen sind  der Niederschrift im Ratsinformationssystem beigefügt.