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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0987  

Betreff: RFNP-Änderung 47 HER (General Blumenthal / ITW Herne): Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Rogge, 3015
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Böhnke, Bianca
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Eickel
07.10.2021 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

Änderungsbereich

Der Änderungsbereich liegt im Herner Stadtteil Wanne-Süd im Stadtbezirk Eickel und umfasst einen Bereich von ca. 26,8 ha. Es handelt sich um die brach liegende Fläche des ehemaligen Bergwerks Blumenthal XI (2001 stillgelegt) und des ehemaligen Kraftwerks Shamrock (2013 stillgelegt). Der Bereich wird im Osten von der Bielefelder Straße, im Südwesten von der Kastanienallee und im Norden von Gleisen des kommunalen Eisenbahnunternehmens WHE begrenzt.

 

Planungsanlass und -erfordernis, Inhalte

Auf dieser größten zusammenhängenden Flächenreserve der Stadt Herne wird unter dem Projekttitel „International Technology World Herne“ eine gewerbliche Entwicklung mit technologischem Schwerpunkt geplant. Das Nutzungsspektrum umfasst die Bereiche Hochschule, Forschung und Entwicklung, Handwerk, Büronutzung, Kongress, Boarding, Hotel und Gastronomie. Der Rat der Stadt Herne hat am 23.06.2020 einen Grundsatzbeschluss zu der Entwicklungsabsicht gefasst.

Die RFNP-Änderung soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das zukünftig vorgesehene Nutzungsspektrum schaffen. Die Gesamtfläche soll auf bauleitplanerischer Ebene darum künftig als Sonderbaufläche / Sondergebiet für spezifische gewerbliche Nutzungen und für Hochschule, Bildung, Forschung dargestellt und regionalplanerisch gleichzeitig als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASBz) festgelegt werden.

Alle Planunterlagen zum Änderungsverfahrennnen auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr eingesehen werden:

http://www.staedteregion-ruhr-2030.de/cms/aenderungsverfahren.html

 

Planverfahren

Anstelle des Rates der Stadt Herne hat am 27.04.2021 der Haupt- und Personalausschuss - nach Delegation gemäß § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Erarbeitung der Änderung 47 HER General Blumenthal / ITW Herne zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) und die Einleitung des entsprechenden Planverfahrens gemäß § 19 Abs. 1 in Verbindung mit § 39 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Daher werden in der Sitzung der Bezirksvertretung Eickel die allgemeinen Ziele und Inhalte der Planänderung dargelegt. Den Bürgern wird Gelegenheit zur Äerung und Erörterung gegeben.

Auf Grundlage der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie dss Scopings wird der Entwurf zur Änderung des RFNP erarbeitet. Dieser wird Grundlage des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung und der anschließenden förmlichen Offenlage selbst sein. Bei wesentlichen Änderungen des Planentwurfs nach der Offenlage ist gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m.  § 13 Abs. 2 LPlG erneut auszulegen.  Mit dem Feststellungsbeschluss (bzw. dem abschließenden Planbeschluss) wird das RFNP- Änderungsverfahren beendet. Danach ist die Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde erforderlich. Mit Veröffentlichung der erteilten Genehmigung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW und in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte wird die Änderung des RFNP Ziel der Raumordnung bzw. wirksam.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Friedrichs

Stadtrat

   


Anlagen:
 

Änderungsplan (Vorentwurf)

Begründung und Umweltbericht (Vorentwurf)

Scoping-Checkliste

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Aenderungsplan_Plankarte_Vorentw_47 (629 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begrdg_Vorentwurf_47_210802 (317 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Scoping_Checkliste_RFNP_47 (141 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich SteckbriefUP_Vorentw_47 (672 KB)