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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Corona-Infektionen bei Schülern  

des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren
TOP: Ö 11.2
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 14.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Volkshaus Röhlinghausen
Ort: Am Alten Hof 28, 44651 Herne
2021/0902 Anfrage: Corona-Infektionen bei Schülern
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Grüne Fraktion Herne
Federführend:FB 43 - Gesundheit Bearbeiter/-in: Schwitay, Ralf
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Anfrage der GRÜNEN-Fraktion wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet:

 

  1. Falls eine Infektion festgestellt wird, wer wird dann in vorsorgliche Quarantäne geschickt? Die ganze Klasse oder nur Teile?

 

Seit dem 13.09.2021 gibt es eine Neuregelung der Quarantäne in schulischen Gemeinschaftseinrichtungen. Wir richten uns nach dieser Regelung welche durch das Land NRW am 09.09.2021 beschlossen wurde. Im Folge dessen wird fortan nicht mehr die gesamte Klasse unter Quarantäne gestellt. Die Quarantäne betrifft zunächst nur die positiv getesteten Schüler:innen. Im Einzelfall werden durch uns das Gesundheitsamt besondere Konstellationen berücksichtigt und individuelle Entscheidungen getroffen. Ein mögliches Beispiel hierfür wäre ein positiver Fall in einer Förderschule bei welchem wir eine Info durch die Schule erhalten haben, dass die Masken nicht korrekt und durchgängig getragen worden sind. In diesem Fall sprechen wir von einem unübersichtliches Infektionsgeschehen. Hierbei würden wir versuchen enge Kontakte zu ermitteln und diese zu isolieren.  Ziel ist die konkrete Vermeidung einer kollektiven Quarantäne für eine gesamte Klassenstufe.

 

  1. Wie viele Infektionen an Schulen sind bislang erkannt worden?

 

Seit dem Beginn des Schulunterrichtes am 18.08.2021 sind 69 Infektionen bislang bekannt geworden.

 

  1. Ist eine Kontaktnachverfolgung weiterhin möglich?

 

Jeder nachweislich mit dem Corona-Virus Infizierte bekommt einen Anruf des Gesundheitsamtes. Leider ist dies aktuell nicht mehr in jedem Fall kurzfristig möglich. Gründe hierfür sind die gestiegenen Inzidenzzahlen, die vielen Infektionsfälle in Schulen und Kitas und die z.T. größere Zahl von Kontaktpersonen der Infizierten.

Das Gesundheitsamt muss daher derzeit eine Priorisierung der Fallbearbeitung vornehmen. Infektionsfälle, die in erkennbarem Zusammenhang mit einer Gemeinschaftseinrichtung stehen, werden bevorzugt priorisiert.

Grundsätzlich ist aber aufgrund der aktuellen Neuerung der Test- und Quarantäne-Verordnung NRW eine Erleichterung in der Kontaktnachverfolgung zu erwarten.

 

Weiterhin ist aber aufgrund der Test- und Quarantäne-Verordnung NRW jeder, bei dem das Corona-Virus nachgewiesen wurde, grundsätzlich verpflichtet, sich umgehend in Quarantäne zu begeben. Gleiches gilt für die Haushaltsangehörigen des Infizierten, die nicht geimpft oder genesen sind. Positive Personen sind gem. dieser Verordnung außerdem gehalten, unverzüglich alle Personen zu unterrichten, zu denen in den letzten vier Tagen vor der Durchführung des Tests ein enger persönlicher Kontakt bestand, damit sich auch diese in Quarantäne begeben, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind.