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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Hallenbad Eickel / Standortpräferenzen für ein neues Lehrschwimmbecken im Bezirk Eickel  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 09.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Volkshaus Röhlinghausen
Ort: Am Alten Hof 28, 44651 Herne
2021/0885 Anfrage: Hallenbad Eickel / Standortpräferenzen für ein neues Lehrschwimmbecken im Bezirk Eickel
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Warmbier, Nico
Federführend:FB 45 - Sport Beteiligt:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung
Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils  SEG Herne
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 17. Juni 2021 stellte die Verwaltung auf Anfrage fest, dass die Grundstücksverfügbarkeit bzgl. eines Standortes eines neuen Lehrschwimmbeckens im Stadtbezirk Eickel einen hohen Stellenwert hat. Weitere Kriterien seien Schulstandorte (Stichwort Schulentwicklung) sowie die Möglichkeit der Finanzierung durch Dritte über Städtebaumittel.

 

Weiter wurde behauptet, das „im Rahmen der Standortauswahl mehrere Grundstücke geprüft“ wurden.

 

Auf die Frage, ob  die Verwaltung bereits eine Präferenz habe, wurde folgende Antwort gegeben: „Die Prüfungen stehen u.a. auch in Abhängigkeit von kapazitiven Möglichkeiten der Verwaltung.“

 

Am 14. Mai 2021 wurde von der Verwaltung der Beschlussvorschlag bzgl. des Verkauf des Grundstücks Am Solbad 7/7a (ehemaliges Hallenbad Eickel) an die Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. erstellt. Inhalt der Vorlage war neben dem reinem Verkauf unter anderem die Verpflichtung an die SEG in Absprache mit den zuständigen Fachbereichen der Stadt Herne, das Kaufgrundstück „einer Neunutzung unter Beachtung hoher städtebaulicher und architektonischer Vorgaben zu zuführen und es entsprechend den Qualitätsansprüchen der Stadt Herne zu vermarkten.“

 

Am 12. Mai 2021 wurde im Schulausschuss der Massnahmebeschluss zur konzeptionellen und strategischen Neuausrichtung der Lehrschwimmbecken gefasst. Laut Vorlage ist dort „ in enger Abstimmung mit der Herner Bädergesellschaft eine Machbarkeitsstudie zur Prüfung der strategischen Neuausrichtung “ erstellt worden.

 

2005 wurde mitgeteilt, dass die Kosten einer Generalsanierung des Hallenbads Eickel sich auf ca. 4,2 Millionen Euro belaufen würde. Inflationsbereinigt wären das heute Kosten in Höhe ca. 6 – 7 Millionen Euro.

 

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wann wurde in der Bezirksvertretung Eickel beschlossen bzw. der Bezirksvertretung Eickel mitgeteilt, das im Stadtbezirk Eickel ein neues Lehrschwimmbecken gebaut werden soll?

 

  1. Wurde im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Stadtumbau Wanne-Süd“ Förderanträge bzgl. der Sanierung des Hallenbades Eickel mit dem Ziel, dieses als Lehrschwimmbecken oder als Schwimmbecken für den Schul- und Vereinssport oder als allgemein zugängliches Hallenbad zu erhalten, gestellt? Wenn nein: Warum nicht?

 

  1. Welche Grundstücke wurden im Rahmen der Standortauswahl konkret geprüft?

 

  1. Steht das Grundstück des Hallenbad Eickels als Standort eines möglichen Lehrschwimmbeckens bzw. als Schwimmbecken für den Schul- und Vereinssport nicht mehr zur Verfügung? Wenn ja: Warum nicht?

 

  1. Warum wurde in der Machbarkeitsstudie zur konzeptionellen und strategischen Neuausrichtung der Lehrschwimmbecken das Hallenbad Eickel nicht berücksichtigt?

 

  1. Haben die Fachverwaltungen Sport und Schule trotz mangelnder kapazitiver Möglichkeiten geprüft, ob der Standort Hallenbad Eickel aus fachpolitischer Sicht als möglicher Standort für ein Lehrschwimmbecken bzw. als Schwimmbecken für den Schul- und Vereinssport  in Frage kommen könnte? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?

 

  1. Was definiert die Stadtverwaltung als „hohe städtebauliche und architektonische Vorgaben“ und  „Qualitätsansprüche der Stadt Herne“?
  2. Gibt es Interessenten für den Kauf des Grundstückes Hallenbad Eickel?

 

  1. Gibt es eine öffentlich zugängliche Kostenschätzung zur Instandsetzung des Hallenbad Eickel zu einer Einrichtung

a)      für den Schulsport?

b)      für den Vereins- und Schulsport?

c)      als öffentliches Hallenbad?

Wenn nein: Warum nicht?

 

Herr Hartmann beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

In der Beschlussvorlage 2021/0318 wurde die konzeptionelle und strategische Neuausrichtung der Lehrschwimmbecken beschlossen. In einem ersten Schritt soll die Planung und Umsetzung des Teilprojektes „Lehrschwimmbecken-Anbau am Kombibad Südpool“ im Konzern Stadt Herne weiterverfolgt werden – auch als Kompensation für den ausgefallenen Standort Kolibri-Schule/Sport- und Schwimmhalle Hölkeskampring. Weitere Standorte wurden bislang nicht beschlossen.

 

Zu Frage 2:

Das integrierten Handlungskonzepte (iHK) Wanne-Süd wurde in den Jahren 2014/2015 erstellt und enthält die Maßnahmen, die im Laufe des Stadterneuerungsprozesses zur Förderung beantragt werden können. Das iHK ist die Grundlage für die Aufnahme des Gebietes "Wanne-Süd" in die Förderkulisse der Sozialen Stadt. Zum Zeitpunkt der Erstellung des iHKs war eine hochwertige bauliche Nachnutzung (z.B. seniorengerechtes Wohnen) das planerische Ziel für den freifallenden Standort des Hallenbades Eickel.

 

Zu Frage 3:

Die Standorte des Südpools, Wananas, Lago und der Hans-Tilkowski-Schule wurden bis dato näher geprüft.

 

Zu Frage 4:

Im Zuge der Wiedererrichtung des Wananas gab es politische Beschlüsse zur Aufgabe des Hallenbades (siehe Beschlussvorlage 2012/0681) und vor allem auch Vorgaben der Kommunalaufsicht zur Haushaltskonsolidierung.

 

Der Punkt 5 der Beschlussvorlage 2012/0681 lautet:

 

„5. Das Freizeitbad Wananas übernimmt ab Inbetriebnahme die - in der ursprünglichen Bäderkonzeption festgelegten - Aufgaben des Hallenbades Eickel. Der integrierte Schul- und Vereinsbereich des Bades tritt an die Stelle der öffentlichen Einrichtung Hallenbad Eickel, das Hallenbad Eickel wird als öffentliche Einrichtung geschlossen.“

 

Der Ratsbeschluss über den Verkauf des Grundstücks ist in der Sitzung am 29.06.2021 gefasst worden.

 

Zu Frage 5:

Siehe Antwort zu 4.

 

Das vorhandene Becken ist für Lehrschwimmzwecke (Anfängerschwimmausbildung) nicht geeignet. Zudem ist eine Ertüchtigung unter technischen (Baukonstruktion, Bauphysik, Technische Gebäudeausstattung) und wirtschaftlichen (Kostenkennwerte, Herstellungskosten) Gesichtspunkten nicht realisierbar.

 

Zu Frage 6:

Siehe Antwort zu 4.

 

Gemäß gutachterlicher Untersuchung wird für Herne die erforderliche Wasserfläche u.a. durch 6 Lehrschwimmbecken gemäß den Maßen der KOK-Richtlinie sichergestellt. Grundsätzlich ist die Wasserfläche sowohl für den Vereinssport als auch die Schülerschaft ausreichend und bleibt es auch im Falle steigender Schülerzahlen (prognostizierter Anstieg bis 2024/25). Diese Erkenntnis deckt sich mit den notwendigen Auslastungen und Kapazitäten (Belegungspläne) der Schul- und Sportverwaltung.

 

Einen Engpass gibt es derzeit aufgrund der Sanierung des Schwimmbads (Sportbecken) am Otto-Hahn-Gymnasium und durch den „Nachholeffekt“ der Corona-Pandemie, da aufgrund des Lockdowns keine Schwimmkurse möglich waren. Für die Dauer der Sanierung des Schwimmbads am Otto-Hahn-Gymnasium wird als Ausweichquartier u.a. der Südpool zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurden bereits in Abstimmung mit dem Stadtsportbund Lösungen entwickelt, in dem einige der Lehrschwimmbecken für Schwimmkurse (Anfängerschwimmausbildung) in den Ferienzeiten und an Wochenenden zusätzlich zur Verfügung stehen.

 

Zu Frage 7:

Die städtebauliche Qualität wird durch die Kriterien Funktion (Nutzung, Mischung etc.), Ökonomie (z. B. Wohnen und Arbeiten), Ökologie (Klimaschutz, erneuerbare Energie etc.) und Architektur (Raumfolgen, Materialität, Blockachsen etc) bemessen. Wenn alle Kriterien erfüllt sind und zusammenwirken, kann von hoher städtebaulicher Qualität gesprochen werden.

 

Zu Frage 8:

Nein.

 

Zu Frage 9:

Nein. Es gibt eine alte Grunddatenbasis zur (Teil-) Sanierung des Schwimmbades, welche allerdings nach den politischen Beschlüssen zur Aufgabe des Hallenbades nicht fortgeschrieben und auf die heutigen einschlägigen Regeln der Technik und den bauordnungsrechtlichen Vorgaben angepasst wurde. Um den Sanierungsstau zu beseitigen und die heutigen Anforderungen nach den einschlägigen Regeln der Technik zu erfüllen (Brandschutz, Barrierefreiheit, Baukonstruktion/Statik, Schwimmbadtechnik, Technikräume, energetische Qualität/Gebäudeenergiegesetz usw.) ist mit einer Investition im 2-stelligen Mio.-Bereich zu rechnen. Etwaige Risikoaufschläge bei der Sanierung im Bestand (Schadstoffe, Tragwerkskonstruktion etc.) sind noch separat zu berücksichtigen.