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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Rat der Stadt genehmigt folgende am 14.07.2021 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
„Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda und Herr Stadtverordneter Radicke beschließen gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), in der zurzeit gültigen Fassung:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Machbarkeitsstudie (vgl. Beschlussvorlage 2021/0614) die Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphasen (LPH) 5 und 6 der HOAI) zur Sanierung der ehemaligen Grundschule Drögenkamp, Drögenkamp 10 (nur Bestandsgebäude) für die Errichtung einer Schule in freier Trägerschaft (Ersatzschule / Quinoa-Schule) für die Sekundarstufe I (Sekundarschule) zu erarbeiten. Die benötigten Haushaltsmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.
Begründung: Es ist eine besondere Dringlichkeit vorhanden. Die Gefährdung der beabsichtigten Fertigstellung und Inbetriebnahme der Schulgebäude im Sommer 2022 soll vermieden werden. Darüber hinaus wird auf die Beschlussvorlage 2021/0614 verwiesen.
Ein unabweisbares Bedürfnis wird anerkannt.“
Abstimmungsergebnis:
| gesamt | SPD | CDU | Grüne | Linke | AfD | FDP | WfH | Piraten | UB | OB |
dafür: | 49 | 27 | 11 | 7 | - | - | 2 | - | 1 | - | 1 |
dagegen: | 4 |
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| 3 |
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| 1 |
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Enthaltung: | 5 |
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| 3 |
| 1 |
| 1 |
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