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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0711  

Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung:
Sanierung und Erweiterung der ehemaligen Grundschule Drögenkamp, Drögenkamp 10, für die Errichtung einer Schule in freier Trägerschaft (Ersatzschule / Quinoa-Schule) für die Sekundarstufe I (Sekundarschule) - Stadtbezirk Herne-Wanne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schulz - 2795
Federführend:FB 22 - Immobilien und Wahlen Bearbeiter/-in: Grewe, Tanja
Beratungsfolge:
Rat der Stadt
07.09.2021 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.111126

Bez.: Herrichtung Quinoa-Schule

 

Nr.: 7.111118

Bez.: BK Westring Block A-D

Nr.: 8

Bez.: Auszahlung für Baumaßnahmen

 

Nr.: 8

Bez.: Auszahlung für Baumaßnahmen

- 370.000,00 Euro

 

 

 

+ 370.000,00 Euro

                                  


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt genehmigt folgende am 14.07.2021 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda und Herr Stadtverordneter Radicke beschließen gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), in der zurzeit gültigen Fassung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Machbarkeitsstudie (vgl. Beschlussvorlage 2021/0614) die Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphasen (LPH) 5 und 6 der HOAI) zur Sanierung der ehemaligen Grundschule Drögenkamp, Drögenkamp 10 (nur Bestandsgebäude) für die Errichtung einer Schule in freier Trägerschaft (Ersatzschule / Quinoa-Schule) für die Sekundarstufe I (Sekundarschule) zu erarbeiten. Die benötigten Haushaltsmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.

Begründung: Es ist eine besondere Dringlichkeit vorhanden. Die Gefährdung der beabsichtigten Fertigstellung und In-Betriebnahme der Schulgebäude im Sommer 2022 soll vermieden werden. Darüber hinaus wird auf die Beschlussvorlage 2021/0614 verwiesen.

Ein unabweisbares Bedürfnis wird anerkannt.

 

 

 

  1. Ausgangslage

 

Mit der Beschlussvorlage 2021/0007 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt die weiteren Planungen zur Errichtung einer Schule in freier Trägerschaft (Ersatzschule / Quinoa-Schule) für die Sekundarstufe I (Sekundarschule) voranzutreiben. Am 29.06.2021 hat der Rat der Stadt darüber hinaus die Verwaltung beauftragt, die Leistungsphasen 3 und 4 der HOAI (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) für die Sanierung der Bestandsgebäude zu erarbeiten (Beschlussvorlage 2021/0614).

 

 

Sachverhalt:                                        


Anfang Juli und damit erst nach der Ratssitzung hat das beauftragte Architekturbüro einen Rahmenterminplan für den zeitlichen Ablauf des 1. Bauabschnittes (Sanierung Klassenturm und Verbindungsgang) vorgelegt. Der Fachbereich Gebäudemanagement hat diesen Zeitplan geprüft. Markterkundungsgespräche und Erfahrungen aus anderen, laufenden Bauprojekten der Stadt Herne und der HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH bestätigen die im Rahmenterminplan angenommenen Bearbeitungs- und Ausführungszeiten. Es ist daher erforderlich die Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung) und 6 (Vorbereitung der Vergabe) der Architektenleistung zusätzlich zu beauftragen, um die beabsichtigte Fertigstellung und In-Betriebnahme der Schulgebäude im Sommer 2022 nicht zu gefährden. Für den geplanten Nutzungsbeginn der Schulgebäude ist eine sehr enge zeitliche Taktung der Leistungsphasen erforderlich, um eine auskömmliche Bearbeitungszeit für die Ausschreibung, Auswahl der Firmen sowie die Sanierungsarbeiten in den Bestandsgebäuden bis zum Sommer 2022 berücksichtigen zu können.

 

Der beabsichtigte Planungsauftrag umfasst ausschließlich der Ertüchtigung der Bestandsgebäude „Klassenturm“ und „Verbindungsgang“. Die in der Machbarkeitsstudie dargestellten Erweiterungen und die Sanierung des „Aula- bzw. Kita-Traktes“ sind ausdrücklich nicht Bestandteil dieser Beschlussfassung.

Die zu beschließende Auftragserweiterung der Planungsleistungen ist für jede denkbare schulische Nutzung des Bestandsgebäudes erforderlich. Demnach können diese auch bei einem Scheitern der Ansiedlung der Quinoa-Schule am Standort Drögenkamp verwendet werden.

 

Um die notwendige, frühzeitige Fortsetzung der Planungsmaßnahmen nicht zu gefährden und den Schulstart zum Schuljahr 2022/2023 sicher zu stellen, ist eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen worden.

 

  1. Planungskosten

 

r die Bearbeitung der weiteren Leistungsphasen sind neben der Beauftragung eines Architekten auch Aufträge für weitere Fachplaner erforderlich. Dazu gehören z.B. Brandschutzgutachter, Statiker, Fachplaner für Heizung, Lüftung, Sanitär (HLS). Auf Basis der ermittelten Gesamtkosten bzw. bereits eingeholter Angebote ist das Auftragsvolumen für diese Planungsleistungen ermittelt worden.

In der Beschlussvorlage 2021/0614 lagen die Schätzungen für die Beauftragung von weiteren Fachplaner (LPH 1 4) noch nicht vor. Daher waren dort nur die Kosten für die Beauftragung des Architekten in Höhe von 61.000 Euro angegeben. Diese 61.000 Euro sind nun in der Gesamtsumme LPH 1-4 (blaue Spalte) in Höhe von (gerundet) 173.000 Euro enthalten.

Da nun neben den LPH 1-4 auch die LPH 5-6 beauftragt werden sollen, erhöht sich der Finanzierungsbedarf um weitere ca. 195.000 Euro.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Mittelbereitstellung

 

Die Finanzmittel in Höhe von (aufgerundet) 370.000 Euro werden außerplanmäßig bereitgestellt.

Die Deckung stellt sich wie folgt dar und erfolgt im vollem Umfang aus dem Budget:

Maßnahme:   Nr. 7.111118

Bezeichnung:   BK Westring Block A-D

Kontengruppe:  Nr. 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen

Betrag insgesamt:  370.000 EUR

 

 

  1. Gesamtkosten 1. Bauabschnitt

 

Die Gesamtbaukosten (Bau-, Einrichtungs- und Planungskosten) für die Sanierung Klassenturm und Verbindungsgang des Bestandsgebäudes belaufen sich nach vorliegender Kostenschätzung auf ca. 3.500.000 Euro. Eine Kompensation/ Deckung soll aus folgenden Ansätzen als (außer-) planmäßige Mittelbereitstellung erfolgen:

 

-          PSP-Element: BK Westring Block A-D 

7.111118.700.100 (2021: 2.200.000 Euro / 2022: 453.000 Euro)

-          PSP-Element: (Um-) Baukosten in Gebäuden (Brandschutz) 7.111106.700.300 (2021: 880.000 Euro)

 

Diese außerplanmäßige Mittelbereitstellung wird in Abhängigkeit vom Projektfortschritt und den weiteren Leistungsphasen in einer separaten Beschlussvorlage den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Der Oberbürgermeister    

in Vertretung      

 

 

 

Dr. Klee      

Stadtdirektor      

                                                


Anlagen:
 

Dringlichkeitsentscheidung                              

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Dringlichkeitsentscheidung (31 KB)