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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Radverkehr  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 41.2
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 29.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:05 Anlass: Sitzung
Raum: Veranstaltungssaal Kulturzentrum
Ort: Willi-Pohlmann-Platz 1, 44623 Herne
2021/0680 Anfrage: Radverkehr
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:SVO Wind, Lars
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Die Projektgruppe Radverkehr mit Vertretern der Verwaltung, zum Beispiel dem Tiefbauamt und der Ordnungsbehörde, der Polizei, der Parteien und des ADFC besteht schon seit vielen Jahren. In unregelmäßigen Abständen wurde sich etwa 4 mal im Jahr zu Sitzungen und 2 mal zu Ortsbefahrungen getroffen, um ein klares Bild vom Radverkehr in Herne zu bekommen und konkrete Vorschläge abzustimmen.

 

1)                   

Es ist mehrfach darauf hingewiesen worden, das beispielsweise folgende Verkehrsschilder abgehängt werden sollen:

- Forellstraße zwischen Westring und Bahnhofstr. - hier wird man benutzungspflichtig durch den Park geführt, obwohl dieser Bereich der Straße Tempo 30 vorschreibt.

- Altenhöfener Straße, 07/2016 wurde die Aufhebung der Benutzungspflicht beschlossen, eine Umsetzung lässt bis heute auf sich warten.

- Wiescherstraße in Fahrtrichtung Süden, hier ist ein Teil als Radweg ausgeschildert, auf diesem Radweg befindet sich eine Bushaltestelle! Wie sollen Nutzer des ÖPNV diese Haltestelle erreichen, wenn dieses Teilstück nur den Radfahrenden vorbehalten ist? (Rhetorische Frage)

 

a) Warum sind diese einfachen Maßnahmen bisher nicht umgesetzt worden?

 

b) Wann ist endlich mit der Umsetzung dieser Maßnahmen zu rechnen?

 

2)                   

Für die Umgestaltung der Bahnhofstraße zwischen Forellstraße und Roonstraße gibt es einen Entwurf von 2017. Die bisherige Radverkehrsführung ist durch Fahrbahnveränderungen im Kreuzungsbereich Roonstraße schon angepasst worden. Sie macht ohne den Streckenabschnitt der Bahnhofstraße keinen Sinn. Wann wird dieses Projekt abgeschlossen?

 

3)                   

Der Radweg Friedrich der Große soll bis zur Herner Innenstadt führen. Wann ist mit dem Lückenschluss von der Werderstraße bis zur Innenstadt zu rechnen?

 

4)                   

Bereits im März 2001 (!) hat das Büro für integrierte Stadt- und Verkehrsplanung GmbH, Bonn (BiS), im Auftrag der Stadt Herne einen „Radverkehrsplan“ vorgestellt. BiS hat für den Bereich der Stadt Herne ein „Netz von Hauptrouten des Radverkehrs“, bestehend aus 7 Nord-Süd-Achsen und 4 West-Ost-Achsen beschrieben.

 

a)                    

Welche dieser Achsen wurden bisher ganz oder teilweise für den Radverkehr realisiert?

 

b)                   

Ist der Radverkehrsplan von BiS noch Gegenstand der Planungen der Verwaltung hinsichtlich eines noch zu erarbeitenden Radverkehrskonzepts?

 

5)                   

Es ist mehrfach festgestellt worden, dass es einer Öffentlichkeitsarbeit, z.B. für die Erläuterung von Verkehrszeichen, unterschiedlichen Radwegen, indirektem Linksabbiegen, Ausnahmen für die Benutzung von Gehwegen, bedarf. Gibt es dazu schon ein Konzept oder Entwürfe und wann ist damit zu rechnen?

 

6)                   

Aus den vorherigen Fragen ist ersichtlich, dass eine einfache Umsetzung, wie das Abhängen von Verkehrsschildern, selbst im Falle eines Schildbürgerstreichs, nicht erfolgt sind. In unserer Ratsanfrage vom 02.03.2021 wurde eingeräumt, dass eine 100 % Förderung nicht genutzt wurde. In dieser Anfrage wurde außerdem ersichtlich wieviel Projekte von der Koordinierungsstelle Radverkehr betreut werden. Die Erarbeitung eines Radverkehrskonzeptes steht außerdem noch an. Eine deutliche Personalaufstockung ist unumgänglich. Wann und in welchem Umfang ist damit zu rechnen, dass weiteres Personal ausschließlich für den Radverkehr eingestellt wird?

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1a:

 

Forellstraße:

Da sich die Tempo 30-Anordnung auf dem angesprochenen Abschnitt der Forellstraße nur über einen kurzen Abschnitt erstreckt, war das Angebot einer durchgehenden Radverkehrsanlage, aufgrund fehlender Breiten auf der Fahrbahn, nur durch den Park zu gewährleisten.  In westliche Fahrtrichtung ist ein Radfahrstreifen aufgebracht. Bei dem betreffenden Abschnitt der Forellstraße handelt es sich um eine Tempo 30 Strecke, daher darf dort - im Gegensatz zu einer Tempo 30-Zone -  zusätzlich eine benutzungspflichte Radverkehrsanlage angeordnet sein.

 

Altenhöfener Straße:

Die Altenhöfener Straße befindet sich derzeit noch in Bearbeitung.

Im Bereich zwischen den Fahrbahnen am Hölkeskampring gab es bereits eine Änderung der Radverkehrsführung.

 

Wiescherstraße:

Die Radverkehrsanlage auf der Wiescherstraße befindet sich derzeit in Überarbeitung. Dabei ist eine Verlängerung des Schutzstreifens geplant.

 

Zu Frage 1b:

S. Beantwortung der Frage 1a.

 

Zu Frage 2:

Der Abschnitt befindet sich derzeit in Überarbeitung. Basierend auf den Ergebnissen der Psychologischen Motivationsanalyse werden die Planungen von 2017 nicht mehr weiterverfolgt. Die existierenden Planungen werden entsprechend den Ergebnissen der Psychologischen Motivationsanalyse angepasst. Der Radverkehr wird dabei nicht mehr wie bisher geplant auf der Fahrbahn, sondern in modifizierter Form weiterhin auf dem Hochbord geführt. Der Anschluss an die bereits umgesetzte Maßnahme im Bereich der Kreuzung Roonstraße / Bahnhofstraße / Bismarckstraße wird hierbei berücksichtigt.

 

Zu Frage 3

Die Fortführung des Fuß- und Radwegs Friedrich der Große ist auch von Seiten der Stadtverwaltung mit einer hohen Priorität versehen. Die komplette Umsetzung wird sich aufgrund diverser Problemstellen jedoch deutlich über 2021 hinaus erstrecken.

Aufgrund der Eigentumsverhältnisse und dem damit einhergehenden Abstimmungsbedarf mit der Deutschen Bahn zwecks Entbehrlichkeitsprüfung, wird sich dies über einen längeren Zeitraum erstrecken. Die Dauer dieser Prüfung ist seitens der Stadt nicht beeinflussbar.

 

Zusätzlich ist das Brückenbauwerk Fabrikstraße auf Standsicherheit und Nutzungsmöglichkeit / -erfordernis zu überprüfen.

 

Zu Frage 4:

Der Radverkehrsplan 2001 bildet die Hauptverkehrsachsen des Herner Radwegenetzes ab. Dieser ist auch immer noch aktuell und erhält bei aktuellen Planungen weiterhin Beachtung. Ein Großteil der Achsen konnte inzwischen verwirklicht werden. Es sind noch wenige Lücken vorhanden.

 

Bei den verbliebenen Lücken lassen sich Straßenquerschnitte in der Regel nicht einfach verbreitern, was zu einem begrenzten Platzangebot führt. Der Stadt Herne ist es wichtig, die bestmögliche Lösung für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen. Dafür müssen aber auch Kompromisse auf allen Seiten eingegangen werden.

 

Aktuelle Planungen zu Radverkehrsanlagen werden unabhängig von der Zeitschiene zur Erarbeitung des Radverkehrskonzeptes ohne Unterbrechung weiterbearbeitet.  Dabei orientiert sich die Planung stets an den gängigen Regelwerken und aktuellen Forschungsergebnissen, wie auch an den Ergebnissen der Psychologischen Motivationsanalyse. Ein Aussetzen wäre im Sinne der Radverkehrsförderung kontraproduktiv und würde mögliche finanzielle Förderungen gefährden.

 

Die Stadt Herne hat sich für einen dreiteiligen Aufbau eines Rad- und Fußverkehrskonzeptes ausgesprochen:

 

 Psychologische Motivationsanalyse: Abgeschlossen, Ergebnisse liegen vor.

 

 Radverkehrskonzept: Erstellung eines Leistungsverzeichnisses und anschließendes Vergabeverfahren sind für 2021 geplant. Ziel: Zügige Bearbeitung, um möglichst bald ein Konzept als Handlungsgrundlage zu haben.

 

 Fußverkehrskonzept: Aufbauend auf dem Radverkehrskonzept.

 

Die Zielausrichtung des Radverkehrskonzeptes soll nicht nur Lückenschlüsse und eine Netzplanung enthalten, sondern beispielsweise auch ein Konzept zum Umgang mit freien Rechtsabbiegern, eine Beschleunigung an LSA und eine Bevorrechtigung des Radverkehrs.

 

Zu Frage 5:

Eine Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit ist in Planung. Ziel ist dabei die Sensibilisierung für das Fahrrad als Verkehrsmittel zu erhöhen, sowie Informationen zu verschiedenen Themen, z. B. Sicherheit oder Verkehrsregeln zu verbreiten. Aktionen wie das jährliche Stadtradeln oder Informationsstände auf Veranstaltungen (Umwelttag) heben die Bedeutung des Themas zusätzlich hervor.

 

Zu Frage 6:

Auf Grund der aktuellen, coronabedingten Haushaltslage ist auf absehbare Zeit zusätzliches Personal für die Aufgabenbewältigung zum Radverkehr nicht zu erwarten. Neben dieser grundsätzlichen Rahmenbedingung wäre eine erfolgreiche, qualifizierte Personalgewinnung in diesem Bereich, auf Grund der aktuellen Marktlage, kaum realistisch.