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Beschluss |
Sachverhalt:
Am 23.03.2021 hat die WAZ Herne berichtet, dass die Zahl der Intensivbetten in Herne knapp werde und nur noch 5 Intensivbetten frei seien. Der Verwaltungsdirektor Danh Vu des EvK Herne habe diesen gefährlichen Trend auf WAZ-Anfrage bestätigt.
Am 22.04.2021 hat die WAZ Herne dann berichtet, dass in Herne eine Ausgangssperre am 23.04.2021 in Kraft treten würde. Laut Oberbürgermeister Dr. Dudda sei diese Ausgangssperre keine Wunderwaffe. Aber sie könne helfen, denn es drohe vor Ort eine Überlastung des Gesundheitssystems.
Die AfD-Fraktion ist der Meinung, dass die Meldungen über die Knappheit von Intensivbetten in Herne dafür mitverantwortlich waren, dass die Stadt Herne per Allgemeinverfügung eine Ausgangssperre in Herne angeordnet hat.
Offenbar sind aber seitens der Krankenhäuser im Lande systematisch falsche Intensivbettenkapazitäten gemeldet worden, um eine höhere Auslastung und eine dramatischere Corona-Situation vorzutäuschen. Die Politik hatte selbst einen Mechanismus geschaffen, der stark ausgelastete Kliniken durch einen sogenannten Ausgleichsbeitrag bevorzugt. Diesen wirtschaftlichen Anreiz nutzten – wie jetzt durch einen Bericht des Bundesrechnungshofs herauskam – wohl unzählige Kliniken zum Abkassieren.
Einem Bericht des Bundesrechnungshofes vom 09.06.2021 an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ist zu entnehmen, dass den Behörden ganz offenbar bereits seit dem 11.01.2021 massive Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der tatsächlich verfügbaren und der gemeldeten Zahlen von Intensivbetten an das zentrale DIVI Intensivregister bekannt sind. Hierbei steht der Verdacht im Raume, dass bundesweit zahlreiche Kliniken die gemeldete Zahl der verfügbaren Intensivbetten systematisch reduzierten, also falsche Angaben machten und die Auslastungslage auf den Intensivstationen so dramatisierten, um einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen.
Hierzu führt der Bundesrechnungshof in seinem Bericht auf Seite 29 konkret wie folgt aus:
„Das RKI äußerte gegenüber dem BMG mit Schreiben vom 11. Januar 2021 die Vermutung, dass Krankenhäuser zum Teil weniger intensivmedizinische Behandlungsplätze meldeten, als tatsächlich vorhanden waren. Dadurch könnte der für die Gewährung von Ausgleichszahlungen erforderliche Anteil freier betreibbarer intensivmedizinischer Behandlungsplätze von unter 25 % erreicht werden. Krankenhäuser würden zunehmend die hauseigenen Controlling‐Abteilungen mit der Übermittlung der Daten für das DIVI‐Intensivregister verpflichten, um monetäre Nachteile für den Standort zu vermeiden.“
Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen steht zu befürchten, dass die Herner Kliniken möglicherweise auch betroffen sind und die an das DIVI Intensivregister gemeldeten, verfügbaren Intensivbetten systematisch manipuliert worden sind, um zu Unrecht von „Ausgleichszahlungen“ während der Corona-Krise zu profitieren. In jedem Falle aber muss allein schon der begründete Anfangsverdacht Anlass genug sein, um eine umfassende und sofortige Prüfung der vorhandenen und tatsächlich gemeldeten Intensivbetten aller Kliniken in Herne vorzunehmen.
Vor diesem Hintergrund möchte die AfD-Fraktion folgende Fragen beantwortet haben:
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
Es ist zutreffend, das phasenweise knappe Intensivkapazitäten im Stadtgebiet Herne (deutlich unter 10% der betriebenen Intensivbetten) bestanden haben. Somit hat in einigen Phasen in der Tat eine Überlastung des Gesundheitssystems gedroht, wie es auch aus nahezu allen anderen Kommunen in NRW berichtet wurde. Die Stadt Herne war während der gesamten Pandemiezeit in regelmäßigem und engem Austausch mit den Kaufmännischen und Ärztlichen Leitungen der Herner Krankenhaus-Gemeinschaften. Hierbei wurden u. a. stets die aktuellen Auslastungen der Intensivstationen sowie geeignete Kompensationsmöglichkeiten erörtert. Die Betten-Kapazitäten sind der Stadt Herne von den Krankenhäusern benannt worden, Schwankungen in der Fallzahl nach oben sind mit Ausbau von Kapazitäten infolge Pandemie und Schwankungen nach unten sind mit Abbau von Kapazitäten infolge Aus-bruchsgehen mit fehlendem Personal infolge Krankheit oder Quarantäne begründet worden. Anhand von Begleitungen von Ausbrüchen sind die Angaben von hohen Krankenständen hier nachvollziehbar, Hinweise auf Unstimmigkeiten ergaben sich insgesamt nicht. Für eine punktuelle oder gar systematische Falschmeldung der Intensivkapazitäten durch die Herner Krankenhäuser gibt es keine Anhaltspunkte. Der bekannte und von interessierter Seite bun-desweit und pauschal gegen sämtliche deutsche Krankenhäuser vorgetragene Vorwurf ist von der zuständigen Fachgesellschaft DIVI (Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Inten-siv- und Notfallmedizin) zuletzt am 11.06.2021 detailliert zurückgewiesen worden (s. https://www.divi.de/presse/pressemeldungen/stellungnahme-das-divi-intensivregister-hat-zur-bewertung-der-lage-in-der-pandemie-stets-belastbare-zahlen-geliefert).
Darüber hinaus ist eine konkrete Meldung, die eine Überprüfung oder Zweifel an den Anga-ben erwecken könnte, der Stadt Herne nicht bekannt. Hinsichtlich der erfolgten Erlasslage ist anzumerken, dass sich darin Maßnahmen nach der Inzidenz und nicht nach Bettenkapazitä-ten orientierten.
Zu Frage 1:
Für Herne nicht zutreffend.
Zu Frage 2:
Nein.
Zu Frage 3:
s.o.
Zu Frage 4:
Der regelmäßige Austausch der Stadt mit den örtlichen Krankenhäusern wird auch über die pandemische Situation hinaus weitergeführt.
Zu Frage 5:
Ja.
Zu Frage 6:
Nein.