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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0671  

Betreff: Anfrage: Intensivbetten in Herner Kliniken
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:SVO Berning, Thomas
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
29.06.2021 
des Rates der Stadt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:


Am 23.03.2021 hat die WAZ Herne berichtet, dass die Zahl der Intensivbetten in Herne knapp werde und nur noch 5 Intensivbetten frei seien. Der Verwaltungsdirektor Danh Vu des EvK Herne habe diesen gefährlichen Trend auf WAZ-Anfrage bestätigt.

 

Am 22.04.2021 hat die WAZ Herne dann berichtet, dass in Herne eine Ausgangssperre am 23.04.2021 in Kraft treten würde. Laut Oberbürgermeister Dr. Dudda sei diese Ausgangssperre keine Wunderwaffe. Aber sie könne helfen, denn es drohe vor Ort eine Überlastung des Gesundheitssystems.

 

Die AfD-Fraktion ist der Meinung, dass die Meldungen über die Knappheit von Intensivbetten in Herne dafür mitverantwortlich waren, dass die Stadt Herne per Allgemeinverfügung eine Ausgangssperre in Herne angeordnet hat.

 

Offenbar sind aber seitens der Krankenhäuser im Lande systematisch falsche Intensivbettenkapazitäten gemeldet worden, um eine höhere Auslastung und eine dramatischere Corona-Situation vorzutäuschen. Die Politik hatte selbst einen Mechanismus geschaffen, der stark ausgelastete Kliniken durch einen sogenannten Ausgleichsbeitrag bevorzugt. Diesen wirtschaftlichen Anreiz nutzten – wie jetzt durch einen Bericht des Bundesrechnungshofs herauskam – wohl unzählige Kliniken zum Abkassieren.

 

Einem Bericht des Bundesrechnungshofes vom 09.06.2021 an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ist zu entnehmen, dass den Behörden ganz offenbar bereits seit dem 11.01.2021 massive Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der tatsächlich verfügbaren und der gemeldeten Zahlen von Intensivbetten an das zentrale DIVI Intensivregister bekannt sind. Hierbei steht der Verdacht im Raume, dass bundesweit zahlreiche Kliniken die gemeldete Zahl der verfügbaren Intensivbetten systematisch reduzierten, also falsche Angaben machten und die Auslastungslage auf den Intensivstationen so dramatisierten, um einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen.

 

Hierzu führt der Bundesrechnungshof in seinem Bericht auf Seite 29 konkret wie folgt aus:

„Das RKI äußerte gegenüber dem BMG mit Schreiben vom 11. Januar 2021 die Vermutung, dass Krankenhäuser zum Teil weniger intensivmedizinische Behandlungsplätze meldeten, als tatsächlich vorhanden waren. Dadurch könnte der für die Gewährung von Ausgleichszahlungen erforderliche Anteil freier betreibbarer intensivmedizinischer Behandlungsplätze von unter 25 % erreicht werden. Krankenhäuser würden zunehmend die hauseigenen ControllingAbteilungen mit der Übermittlung der Daten für das DIVIIntensivregister verpflichten, um monetäre Nachteile für den Standort zu vermeiden.“

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen steht zu befürchten, dass die Herner Kliniken möglicherweise auch betroffen sind und die an das DIVI Intensivregister gemeldeten, verfügbaren Intensivbetten systematisch manipuliert worden sind, um zu Unrecht von „Ausgleichszahlungen“ während der Corona-Krise zu profitieren. In jedem Falle aber muss allein schon der begründete Anfangsverdacht Anlass genug sein, um eine umfassende und sofortige Prüfung der vorhandenen und tatsächlich gemeldeten Intensivbetten aller Kliniken in Herne vorzunehmen.

 

Vor diesem Hintergrund möchte die AfD-Fraktion folgende Fragen beantwortet haben:

 

  1. Der Verdacht auf Manipulation der Bettenauslastungen wurde seitens des Robert-Koch-Instituts (RKI) bereits am 11.01.2021 geäußert: Wann hat die Stadt Herne von diesem Verdacht Kenntnis erlangt und welche Konsequenzen hat die Stadt Herne daraus gezogen?

 

  1. Ist durch die Stadt Herne eine physische Zählung der in intensivmedizinischer Behandlung befindlichen Personen und eine physische Zählung der tatsächlich vorgehaltenen und einsatzbereiten Intensivbetten vor Ort in den Herner Kliniken durchgeführt worden? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

 

  1. Sofern eine eigene physische Zählung während der Pandemie unterlassen wurde: Warum wurden diese seit Bekanntwerden der Vorwürfe am 11.01.2021 nicht nachgeholt und wurden zumindest zu einem Zeitpunkt Stichprobenprüfungen durch die Stadt Herne durchgeführt und/oder veranlasst?

 

  1. Welche Maßnahmen plant die Stadt Herne vor dem Hintergrund der nun einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gewordenen Manipulationen zu ergreifen, um zukünftig sicherzustellen, dass eine verlässliche und überprüfbare Datengrundlage in Bezug auf die Verfügbarkeit von Intensivbetten in der Stadt Herne jederzeit gewährleistet ist?

 

  1. Kann die Stadt Herne ausschließen, dass die in Herne getroffenen Corona-Schutzmaßnahmen (Maskenpflicht, Geschäftsschließungen, Versammlungs- und Veranstaltungsverbote, Ausgangssperren etc.) auf Basis womöglich deutlich geringerer Auslastungen der Intensivkapazitäten in Herne möglicherweise anders entschieden worden wären?

 

  1. Hat die Stadt Herne Kenntnis davon, ob Herner Kliniken Ausgleichzahlungen infolge eines hohen Auslastungsgrades der Intensivkapazitäten erhalten haben, und ist für diesen Fall eine Prüfung der Rechtmäßigkeit dieser Zahlungen durch die Stadt Herne geplant?

 

    


Anlage:
 

Original der Anfrage   

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anfrage Intensivbetten_20210615_0001 (2049 KB)