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Ratsinformationssystem

Auszug - Stadtwerke Herne AG: Gründung der Herne.Digital GmbH  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 29.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:05 Anlass: Sitzung
Raum: Veranstaltungssaal Kulturzentrum
Ort: Willi-Pohlmann-Platz 1, 44623 Herne
2021/0609 Stadtwerke Herne AG: Gründung der Herne.Digital GmbH
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Thiel, 2623
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Thiel, Katharina
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

I.

Der Rat der Stadt stimmt der Umbenennung der RWEB II Pool GmbH in die Herne.Digital GmbH sowie der Änderung des Gesellschaftsvertrages gemäß der beigefügten Anlage zu.

 

 

II.

Bestellung von Vertreter*innen in der Gesellschafterversammlung der Herne.Digital GmbH

 

Der Rat der Stadt bestellt als Vertreter*innen für die Gesellschafterversammlung der Herne.Digital GmbH

 

Herrn Stadtverordneten Roberto Gentilini

Herrn Stadtverordneten Andreas Barzik

Herrn Stadtverordneten Fabian May

Herrn Stadtdirektor Dr. Hans-Werner Klee*

 

und als Vertreter*innen im Verhinderungsfall

Herrn Stadtverordneten Michael Zyweck

Herrn Stadtverordneten Markus Mähler

Herrn Stadtverordneten Thomas Reinke

Herrn Christian Dudda*

 

* Oberbürgermeister oder ein*e von ihm vorgeschlagene*r Bedienstete*r gemäß
   § 113 Abs. 2 GO NW

 

Die Bestellung der Vertreter*innen gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein*e bestellte*r Vertreter*in aus dem Rat der Stadt oder aus seinem/ihrem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Bestellung als Vertreter*in der Stadt.

 

 

III

Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, sämtliche mit der Umsetzung der Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben oder dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörde oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird.

 

Die Wirksamkeit der Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung bzw. Genehmi-gung der Kommunalaufsicht.


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

AfD

FDP

WfH

Piraten

UB

OB

dafür:

56

26

10

8

2

3

2

2

1

1

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung: