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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0609  

Betreff: Stadtwerke Herne AG: Gründung der Herne.Digital GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Thiel, 2623
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Thiel, Katharina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien Vorberatung
17.06.2021 
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
29.06.2021 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

               


Beschlussvorschlag:
 

I.

Der Rat der Stadt stimmt der Umbenennung der RWEB II Pool GmbH in die Herne.Digital GmbH sowie der Änderung des Gesellschaftsvertrages gemäß der beigefügten Anlage zu.

 

 

II.

Bestellung von Vertreter*innen in der Gesellschafterversammlung der Herne.Digital GmbH

 

Der Rat der Stadt bestellt als Vertreter*innen für die Gesellschafterversammlung der Herne.Digital GmbH

 

_____________________

_____________________

_____________________

_____________________*

 

und als Vertreter*innen im Verhinderungsfall

_____________________

_____________________

_____________________

_____________________*

 

* Oberbürgermeister oder ein*e von ihm vorgeschlagene*r Bedienstete*r gemäß
   § 113 Abs. 2 GO NW

 

Die Bestellung der Vertreter*innen gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein*e bestellte*r Vertreter*in aus dem Rat der Stadt oder aus seinem/ihrem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Bestellung als Vertreter*in der Stadt.

 

 

III

Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, sämtliche mit der Umsetzung der Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben oder dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörde oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird.

 

Die Wirksamkeit der Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung bzw. Genehmi-gung der Kommunalaufsicht.

               


Sachverhalt:
 

Die Stadt Herne verfolgt mit der Strategie „Herne 2025 urban.digital.international“ das Ziel, den Strukturwandel proaktiv zu gestalten. Das Leitziel „Digital“ ist eine wichtige Säule, um die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Stadt Herne nachhaltig zu sichern. Grundvoraussetzung für die Zielerreichung im Leitziel „Digital“ ist, die Stadt bestmöglich digital zu vernetzen und so optimale Rahmenbedingungen für Innovationen zu schaffen und die Stadt krisenfest aufzustellen.

 

Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die öffentliche Hand insgesamt Nachholbedarf bei der Digitalisierung der Städte und somit der Unterstützung von Wirtschaft, Bürger*innen und gemeinnützigen Organisationen hat. Zudem hat dies auch gezeigt, dass alternatives Zusammenleben, digital unterstützt, zunehmend an Bedeutung gewinnt. Mit Hilfe konsequenter Digitalisierung verschiedenster Lebensbereiche können die Auswirkungen von Krisen, Pandemien und Co. minimiert werden. Andererseits lässt sich beobachten, dass der Fachkräftemangel, insbesondere im Umfeld der Digitalisierung, immer mehr Branchen und somit auch den öffentlichen Sektor erreicht. Daher ist es geboten, Kompetenzen zu bündeln, Netzwerke zu stärken und gemeinsam die Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen und das bei optimalem Ressourceneinsatz. Im Kern geht es vor allem darum, Digitalisierungs-Knowhow zu bündeln, Netzwerke auszubauen, und agil sowie flexibel auf sich schnell wandelnde Umwelteinflüsse reagieren zu können. Auch das interdisziplinäre Agieren und Handeln soll durch zentralisierte Strukturen aktiv gefördert werden. Hieraus sollen Standortvorteile und neue Services für die Wirtschaft und die Bürger*innen entstehen und entwickelt werden sowie Forschung und Entwicklung gefördert werden. Hierbei gilt es stets global zu denken, aber lokal zu handeln und zu fördern. Nur so kann eine zukunftsfähige und nachhaltige Ausrichtung der Stadt Herne erfolgen.

 

Daten gelten als das neue Rohöl des Wirtschaftens. Durch eine gezielte Plattform- und Datenstrategie könnten weitere Standortvorteile für die Wirtschaft, Startup-Förderung, Wissenschaft und Forschung sowie auch der Nutzen für Bürger*innen gefördert werden. Der Mehrwert von Daten steigt exponentiell bei Auflösen von Datensilos und somit Kombinieren von sektorübergreifenden Informationen. Lokales Handeln bedeutet in diesem Zusammenhang auch, die Privatsphäre von Bürger*innen und Unternehmen zu wahren und das durch lokale bzw. regionale und interoperable Datenhaltung.

 

Es ist notwendig, die Vernetzung der Stadt infrastrukturell und organisatorisch zu unterstützen. Es geht darum, die nächsten Schritte zur Digitalisierung der Stadt zu gehen hierbei geht es im Speziellen um die Bündelung von Services und digitalen Infrastrukturen, den Aufbau einer Smart-City-Datenplattform mit dem Ziel, Datensilos aufzulösen, datengetriebene Innovationen noch stärker nach Herne zu lotsen und die Förderung der Digitalen Daseinsvorsorge insgesamt zu fördern. Dies bedingt die Wahrung der digitalen Souveränität und der Datenhoheit der Kommune sowie dem Beherrschen von Schlüsseltechnologien.

 

Die lokale Wirtschaft und die Bürger*innen unserer Stadt sollen von digitalen Infrastrukturen sowie digitaler (lokal ausgelöster) Wertschöpfung profitieren. Hierzu ist der Auf- und Ausbau digitaler Infrastrukturen ein Kernelement. Neben Glasfaser, WLAN und Mobilfunk (3G, 4G, 5G) ist unter anderem das LoRaWAN (Long Range Wide Area Network) ein zentrales Element der digitalen Infrastruktur. Vor allem im Hinblick auf die digitale Infrastruktur zur Förderung und Etablierung eines Ökosystems, welches digitale Angebote für die Bürger*innen der Stadt, Standortvorteile für die Wirtschaft und Synergieeffekte für den öffentlichen Sektor schafft, gibt es Nachholbedarf.

Nicht zuletzt die Digitaloffensive Schule hat aufgezeigt, dass ein Umdenken im Hinblick auf Struktur, Organisation und Durchführung zur Schaffung nachhaltiger digitaler Infrastruktur und Wertschöpfung notwendig ist. Aktuell wird beispielsweise der Ausbau der Glasfaserinfrastruktur (FTTH, FTTB, usw.) von unterschiedlichsten Akteuren vorangetrieben. Hierzu zählen sowohl öffentliche Akteure (Städtische IT), Konzerntöchter (Stadtwerke Herne, Telekommunikation Mittleres Ruhrgebiet) als auch private Investoren (Telekom, Vodafone/Unitymedia, Pepcom, usw.). Hieran wird angeknüpft.

 

Grundsätze/Leitbilder

Die Vereinten Nationen haben mit den sogenannten „Sustainable Development Goals“ den strategischen Rahmen für die Entwicklung der Welt bis zum Jahr 2030 vorgegeben. Detaillierter betrachtet, lassen sich einige der hier aufgelisteten strategischen Ziele ausschließlich unter Verwendung digitaler Werkzeuge und Instrumente realisieren. Insbesondere hinsichtlich der Ziele in den Bereichen Ressourcenschutz, Klimaschutz und verantwortungsvoller Produktion sowie Konsumentenverhalten kann die Digitalisierung und zunehmende Vernetzung der Umwelt einen wesentlichen Beitrag leisten.

 

Die Europäische Union hat ebenfalls umfangreiche strategische Ziele hinsichtlich des einheitlichen europäischen Binnenmarkts gesetzt. Dies ist nach Ansicht der EU vorrangig durch den Einsatz zunehmender Digitalisierung erreichbar hierzu zählen insbesondere das sog. Once-Only-Prinzip“, das „European Interoperability Framework (EIF)“ und der „CEF Context Broker“.

Die Stadt Herne setzt sich zum Ziel, auf Basis in der EU entwickelter Technologien und Standards zu agieren und darauf aufbauend das Ökosystem Smart City zu entwickeln. Daher ist der Einsatz von Open-Source-Technologie zwingend erforderlich, um keine sogenannten Vendor-Lock-In-Effekte hervor zu rufen. Gleichzeitig kann so die Aktivierung unterschiedlichster Partner und Stakeholder gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist aber gleichzeitig, dass die Kommune sich selbstständig Knowhow in diesen Bereichen aneignet, Netzwerke zur Vermittlung von Wissen schafft und eine Rahmenstrategie vorgibt.

Die Rolle der Kommune bzw. des Konzerns Stadt in einer zunehmend globalisierten und vernetzten Welt sollte insbesondere in der Aufklärung der Bürger*innen, der Sicherung und Förderung der lokalen Wertschöpfung und der Wahrung der Persönlichen Daten liegen. Hierbei gilt es stets, wirtschaftlich zu handeln. Unterstützt wird dies durch das Eröffnen neuer Fördermöglichkeiten im Hinblick auf die bestehenden und kommenden Förderprogramme der EU, des Bundes und des Landes, um so innovative Projekte nach Herne zu holen und gefördert zu realisieren.

 

Langfristiges Ziel ist hierdurch der Aufbau einer vernetzten Stadt im digitalen aber auch gesellschaftlich-wirtschaftlichen Sinne. Zur Sicherstellung des Vernetzungsgedankens im Hinblick auf Open-Data und zur Schaffung eines sogenannten Data-Lakes bzw. Datenmarktplatzes ist das Etablieren einer Smart-City-IT-Plattform unerlässlich. Nur so kann auch die siloübergreifende Vernetzung von Themenfeldern gewährleistet werden, hierzu zählen insbesondere die Bereiche Mobilität, Energie, Ressourcenschutz, Klimaschutz. Der Aufbau einer Smart-City-IT-Plattform auf Basis von FIWARE (Open-Source-Technologie) ist somit ein erster logischer und wichtiger Schritt zur Förderung eines für Herne neuen digitalen Ökosystems.

 

Zunehmende Vernetzung der Stadt

Studien prognostizieren für eine Stadt der Größenklasse von Herne den Verbau von ca. 1 Million Sensoren bis 2030. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Vernetzung und der Chancen der Digitalisierung ist es geboten, dass die öffentliche Hand ihre Aufgabe der Daseinsvorsorge wahrnimmt, hierzu zählt auch die digitale Daseinsvorsorge. Es gilt, Datensilos aufzubrechen, interdisziplinär zu denken und themenübergreifend neue Lösungen zu entwickeln.

Da es sich bei der Digitalisierung von Angeboten und Dienstleistungen oftmals um Querschnittsaufgaben handelt, kann durch die Zentralisierung von Kompetenzen, Infrastrukturen und Dienstleistungen die Hebelwirkung durch das Auflösen von Datensilos deutlich verbessert werden. Hierbei wird das Ziel verfolgt, eine Art Innovations-Lab unter Federführung der Herne.Digital GmbH für den Konzern Stadt aufzubauen.

Um diese Ziele verfolgen zu können, benötigt es in letzter Konsequenz eine neue Form der Vernetzung des Konzerns Stadt.

 

Thematische Anknüpfungspunkte

Bereits heute kann die Stadt Herne auf einige Leuchtturmprojekte schauen das Klimaviertel Herne, das DataHub-Programm oder die Einführung der e-Scooter. In der Quartiersentwicklung haben die Stadtwerke Herne bereits heute eine Vielzahl an innovativen Projekten mit hochmodernen Kälte- und Wärmenetzen umgesetzt hierzu zählen unter anderem das Albert-Schweizer-Carrée und der Shamrock Park.

Die Stadt hat in der jüngeren Vergangenheit wichtige Innovationsprojekte gefördert, um die daraus resultierenden Erkenntnisse gewinnbringend für stadtentwicklungspolitische Themen einzusetzen.

Die anstehenden großen Stadtentwicklungsprojekte, wie beispielsweise die Entwicklung der ehemaligen Zechenfläche Blumenthal hin zu einer International Technology World, den Ausbau des Klimaviertels oder auch die Entwicklung der neuen Mitte Baukau, die Entwicklung des Shamrock-Parks und des Dorn-Geländes bedingen das Bündeln von Knowhow und Innovationen, um nachhaltige Infrastruktur schon frühzeitig bei diesen Projekten mitzudenken und Stadtentwicklung unter Berücksichtigung digitaler Quartiersentwicklung zu denken.

Die bereits heute existierenden und in naher Zukunft kommenden Reallabore gemeinsam mit dem Ruhrvalley und dem Herner Stiftungsprofessor sollen Erkenntnisse für wichtige strategische Leitlinien der Stadtentwicklung bringen. Vor allem in den Bereichen der Energie, Mobilität und Digitalisierung ist daher das Erproben in Reallaboren von immenser Bedeutung. Im Anschluss ist beabsichtigt, diese sog. „Proof of Concepts“ zu skalieren und flächendeckend auszurollen.

Gleichzeitig muss es die Rolle des Konzerns Stadt sein, weitere Infrastrukturen zur Steigerung der Effizienz und zur Realisierung der Sustainable Development Goals aufzubauen. Hierzu zählt aktuell in der Smart City die Sensorik (bspw. Wetterstationen, Beacons, Tür-/Schachtsensoren, Parkplätze, digital Screens/Mirrors, Ladeinfrastruktur, stationäre Batterien, usw.)

Aus den Förderprojekten heraus ist die Konzernstruktur so zu verändern, dass die Wertschöpfung aus diesen Projekten möglichst in Herne gehalten wird. Hierzu sind die geförderten Proof of Concepts über Use-Cases zu Business-Cases zu entwickeln. Die bestehenden Forschungskooperationen unterstützen diesen Prozess immens und sind auszubauen. So besteht die Chance, die hieraus resultierende Wertschöpfung und auch das gewonnene Wissen sowie die Kompetenzen gewinnbringend für den Konzern Stadt und die Stadtgesellschaft einzusetzen.

Thematische Schwerpunkte sollten zu Beginn neben dem Aufbau zentraler digitaler Infrastruktur vor allem in den Bereichen des Ressourcenschutzes, des Klimaschutzes, der Energie und neuer Mobilität liegen.

 

Zu Punkt I.

Die Herne.Digital GmbH soll gegründet werden, um die für den digitalen Wandel erforderlichen Umsetzungsprojekte zukünftig exklusiv für die Gesellschafterin, die Stadt Herne und ihre verbundenen Unternehmen zu konzipieren und zu steuern. Die Gesellschaft soll in der (privatrechtlichen) Rechtsform einer GmbH organisiert werden, um so das Haftungsrisiko gemäß § 108 Abs. 1 Ziffer 3 GO NRW zu begrenzen. Alleinige Gesellschafterin soll die Stadtwerke Herne AG werden.

 

Rechtsgrundlage für die GmbH ist neben den Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) auch das GmbHG. Kommunalrechtlich stellt die angestrebte Beteiligung keine wirtschaftliche Betätigung der Stadt, sondern eine Einrichtung nach § 107 GO NRW dar, die ausschließlich der Deckung des Eigenbedarfs der Stadt Herne dient. Ein Branchendialog war insoweit im Vorfeld zu der Ratsentscheidung nicht zu führen.

 

Die Gründung der Gesellschaft Herne.Digital GmbH soll zum 01.07.2021 erfolgen. Aus Vereinfachungsgründen soll die bestehende RWEB Pool II GmbH in die Digital.Herne GmbH umbenannt werden.

 

Gegenstand der Herne.Digital GmbH ist nach § 2 des Gesellschaftsvertrages die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Prozesssteuerung für den Konzern Stadt Herne zur Entwicklung und Förderung der Smart City Herne.

 

Das Stammkapital beträgt 90.000,00 €.

Die Gesellschaft soll sich aus Projektaufträgen der Gesellschafterin, der Stadt Herne sowie weiterer Gesellschaften aus dem Konzern Stadt finanzieren. Darüber hinaus soll es eine Anschubfinanzierung in Höhe von 200 T€ durch die Gesellschafterin geben.

 

Gesellschaftsorgane sind gemäß § 5 des Entwurfs des Gesellschaftsvertrages die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung.

 

 

Zu Punkt II.

Gesellschafterversammlung

 

Gemäß § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages sind Vertreter*innen in der Gesellschafterver-sammlung drei vom Rat der Stadt Herne zu bestellende Ratsmitglieder sowie der Ober-bürgermeister oder ein*e von ihm vorgeschlagene*r Bedienstete*r, die durch die Stadtwerke Herne AG benannt werden sowie ein*e Vertreter*in der Stadtwerke Herne AG. Für den Verhinderungsfall sind Vertreter*innen zu bestellen.

 

Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung hat das von den Stadtwerken benannte Mitglied. Die Gesellschafterversammlung wählt aus ihrer Mitte eine*n stellvertretende*n Vorsitzende*n. (Vgl. § 6 Abs. 3 des Entwurf des Gesellschaftsvertrages)

 

 

Geschäftsführung

 

Gemäß § 8 Abs. 1 hat die Gesellschaft eine*n oder mehrere Geschäftsführer*innen.

 

Die Gesellschaft soll je einen von der Stadt Herne und der Stadtwerke Herne AG benannten Geschäftsführer*in haben.

 

Die Geschäftsführer*innen werden gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 7 i. V. m. § 8 Abs. 1 von der Gesellschafterversammlung auf die Dauer von bis zu fünf Jahren bestellt.

 

Bezüglich der Bestellung der Geschäftsführung wird auf die Vorlage 2021/0628 im nicht-öffentlichen Teil der Ratssitzung verwiesen.

 

 

Die Gesellschaftsgründung ist gemäß § 115 Abs. 1 Buchstabe a GO NRW der Kommunal-aufsicht anzuzeigen. Die Anzeige ist erfolgt, eine Rückäerung steht noch aus.

 

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Herne AG soll der „Gesellschaftsgründung“ in seiner Sitzung am 16.06.2021 zustimmen.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

                


Anlagen:
 

Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Herne.Digital GmbH, Stand 07.06.2021              

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage Vorlage 2021-0609Entwurf GV Herne.Digital (149 KB)