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Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 20 - Pflegeheim Forellstraße -
1. Entscheidung über den Abwägungsvorschlag der Verwaltung
2. Erneuter Satzungsbeschluss
3. Zustimmung zur Begründung
Der Rat der Stadt beschließt den Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen (siehe Anlage 5).
Der Rat der Stadt beschließt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 - Pflegeheim Forellstraße - in der Fassung vom 21.07.2020 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erneut als Satzung.
Der Rat der Stadt stimmt der Begründung vom 21.07.2020 zu.
Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
gesamt
SPD
CDU
Grüne
Linke
AfD
FDP
WfH
Piraten
UB
OB
dafür:
46
26
10
-
-
3
2
2
1
1
1
dagegen:
11
-
-
8
3
-
-
-
-
-
-
Enthaltung:
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
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