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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0581  

Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 20 - Pflegeheim Forellstraße -

1. Entscheidung über den Abwägungsvorschlag der Verwaltung
2. Erneuter Satzungsbeschluss
3. Zustimmung zur Begründung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff, 3009
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
29.06.2021 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.

           


Beschlussvorschlag:
 

  1. Der Rat der Stadt beschließt den Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen (siehe Anlage 5).

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 - Pflegeheim Forellstraße - in der Fassung vom 21.07.2020 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erneut als Satzung.

 

  1. Der Rat der Stadt stimmt der Begründung vom 21.07.2020 zu.

 

 

Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.

           


 

 

A. Begründung der erneuten Fassung des Satzungsbeschlusses

 

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 20 (VBP 20) wurde bereits am 01.09.2020 als Satzung beschlossen. Aufgrund Pandemie bedingter Umstände konnte der zum VBP 20 gehörende Durchführungsvertrag nicht rechtzeitig vor Fassung des Satzungsbeschlusses von den Vertragspartnern unterschrieben werden. Dies ist jedoch zwingende Voraussetzung im Hinblick auf die Rechtswirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Gemäß § 214 BauGB stellt die Nichtunterzeichnung des Durchführungsvertrags eine beachtliche Verletzung der im BauGB enthaltenen Verfahrens- und Formvorschriften dar. § 214 Abs. 4 BauGB eröffnet die Möglichkeit, derartige Fehler durch ein ergänzendes Verfahren zu beheben. Im vorliegenden Fall beinhaltet das „Ergänzende Verfahren“ die (bereits erfolgte) Unterzeichnung des Durchführungsvertrags durch den Vorhabenträger und die erneute Fassung des Satzungsbeschlusses.

 

 

B. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20 wird begrenzt durch die östliche Grenze des Flurstücks 248 und die westliche Grenze des Flurstücks 252 im Norden, die östliche Grenze des Flurstücks 252 im Osten, die rdliche Grenze des Flurstücks 554 und der südlichen Grenze des Flurstücks 252 im Süden sowie die östliche Grenze des Flurstücks 249 im Westen. Teile des Flurstücks 249 werden für vier Stellplätze sowie für die öffentliche Anbindung der Zufahrt mit einbezogen. Die genannten Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Baukau Flur 5 mit Ausnahme des Flurstücks 554, das in der Gemarkung Baukau Flur 9 liegt.

 

Der Geltungsbereich des VBP 20 wurde zur öffentlichen Auslegung gegenüber dem Aufstellungsbeschluss um die Grundstücksteile des Flurstücks 249 erweitert.

 

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan (Anlage 1) und in der Planzeichnung (Anlage 2) dargestellt.

 

 

C. Planungsanlass und -erfordernis

 

Da der westliche Teil des Schulhofs der Grundschule Forellstraße inklusive des Hausmeistergebäudes nicht mehr für schulische Zwecke genutzt wird, wurde die Idee entwickelt, das Seniorenzentrum „Wohnen am Schloss“ auf dieser Fläche um das Pflegeheim „Wohnen am Park“ zu erweitern.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 21/1 - Industriegelände Nord -, der das in Rede stehende Grundstück als „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Schule“ festsetzt. Im Gegensatz zu dem Vorhaben Forellstraße 46, das im festgesetzten Mischgebiet des Bebauungsplans Nr. 21/1 planungsrechtlich zulässig war, setzt die Erweiterung des Vorhabens im Bereich Forellstraße 44 auf der Fläche für Gemeinbedarf ein geändertes Planungsrecht voraus. Dies soll durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 - Forellstraße - geschaffen werden.

 

Der Bebauungsplan wird als Vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

 

D. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Auf dem südwestlichen Teilstück des ehemaligen Grundstücks der Gemeinschaftsgrundschule Forellstraße 26a/44 ist ein Neubau mit einem Pflegeheim (Vollstationäre Pflege mit 80 Betten) vorgesehen. Auch nach der Errichtung des westlich des Plangebiets befindlichen Seniorenzentrums „Wohnen am Schloss“ besteht in der Stadt Herne ein weiterer Bedarf an Pflegeplätzen für Senioren, der durch den Bestand nicht ausreichend gedeckt wird.

 

Dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan liegt das konkrete Planungsziel des Vorhabenträgers, der Confirmus GmbH, zugrunde, die bestehende Pflegeeinrichtung um 80 Einzelzimmer der vollstationären Pflege zu erweitern und mit Nutzungen zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge (Gastronomie und Begegnungsraum) sowie einer Verwaltungseinrichtung mit Betriebsleiterwohnung zu ergänzen.

 

Hierzu ist ein viergeschossiges Gebäude mit einem Staffelgeschoss geplant. Die Gestaltung sieht eine verputzte Fassade mit einer Klinkerfassade im Erdgeschoss vor, vergleichbar mit dem bereits fertiggestellten Pflegeheim an der Forellstraße 46. Die Erschließung erfolgt über das westlich angrenzende Grundstück Forellstraße 46.

 

 

E. Inhalte der Planung

 

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 20 - Pflegeheim Forellstraße - setzt ein Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Die überbaubare Grundstücksfläche für eine maximal viergeschossige Bebauung wird durch Baugrenzen festgesetzt. Für die unterschiedliche Höhenstaffelung setzt der Bebauungsplan maximale Gebäudehöhen fest. Für die innere Erschließung, die in Verbindung mit dem bestehenden Seniorenzentrum „Wohnen am Schloss“ steht, sind Flächen, die mit Geh- und Fahrrechten zu belasten sind sowie Flächen für Stellplätze festgesetzt.

 

Zur Sicherung der Grün- und Freiraumqualität werden Festsetzungen zur Erhaltung und Anpflanzung von Bäumen, zu begrünende Flächen und zur Dachbegrünung getroffen.

 

 

F. Bisheriges Planverfahren

 

Mit Schreiben vom 11.03.2019 hat der Vorhabenträger, die Confirmus GmbH, die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens beantragt. Daraufhin hat der Haupt- und Personalausschusses am 28.05.2019 den Beschluss zur Aufstellung des VBP 20 gefasst.

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 30.04.2019 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, die am 12.09.2019 erfolgte. Der Öffentlichkeit wurde außerdem bis zum 27.09.2019 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äern. Die Planunterlagen konnten bis zum 27.09.2019 im Technischen Rathaus und im Internetauftritt der Stadt Herne eingesehen werden.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 24.07.2019 bis zum 26.08.2019.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 06.05.2020 bis zum 12.06.2020.

 

Am 11.02.2020 hat der Haupt- und Personalausschuss beschlossen, den Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 25.05.2020 bis zum 03.07.2020. Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht.

 

Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den während der o. g. Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen bzw. Stellungnahmen sind im Abwägungsprotokoll, das als Anlage 5 beigefügt ist, dargelegt.

 

 

G. Änderungen in den Planunterlagen zum Satzungsbeschluss gegenüber den Entwurfsfassungen der öffentlichen Auslegungen

 

Änderungen im Bebauungsplanentwurf

 

Der Bebauungsplanentwurf erhielt die ergänzende Bezeichnung „Plan zum Satzungsbeschluss“ und das Datum 21.07.2020.

In der unten stehenden Verfahrensleiste wurden die Daten der zusätzlich erfolgten Verfahrensschritte nachgetragen.

 

Die Änderungen / Ergänzungen sind in violetter Farbe dargestellt.

 

 

Änderungen im Textteil des Bebauungsplanentwurfs

 

Unter „C. HINWEISE Nr. 10“ wurden die Worte „Forellstraße“ und „Vorhabenbezogenen“ ergänzt.

 

Die Ergänzung ist in violetter Farbe dargestellt.

 

 

Änderungen im Vorhaben- und Erschließungsplan

 

Der Vorhaben- und Erschließungsplan erhielt die Bezeichnung „Planentwurf zum Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB“ und das Fertigungsdatum 21.07.2020.

 

Die Änderungen sind in violetter Farbe dargestellt.

 

 

Änderungen in der Begründung

 

Die Begründung erhielt das Datum 21.07.2020 und die Bezeichnung "Entwurf zum Sat-zungsbeschluss". Änderungen in der Begründung sind in kursiver Schrift und grau hinterlegt (Beispiel: Niederschlagswasser) dargestellt. Entfallene Textpassagen sind durchgestrichen und ebenfalls grau hinterlegt dargestellt (Beispiel: Niederschlagswasser).

 

Die Änderungen betreffen nachfolgende Seiten bzw. Kapitel:

 

  1. Seite 1, Deckblatt
  2. Seite 4, Kapitel 1.2
  3. Seite 5, Kapitel 1.3
  4. Seite 10, Kapitel 3.3
  5. Seite 11, Kapitel 3.4
  6. Seite 13, Kapitel 3.6
  7. Seite 17, Kapitel 3.6
  8. Seite 24, Kapitel 6.1.2.2
  9. Seite 25, Kapitel 6.1.2.2
  10. Seite 27, Kapitel 6.1.2.2
  11. Seite 42, Kapitel 8.
  12. Seite 44, Kapitel 8.
  13. Seite 44, Kapitel 9.1
  14. Seite 48, Kapitel 9.4
  15. Seite 49, Kapitel 9.4
  16. Seite 50, Kapitel 9.4
  17. Seite 54, Kapitel 9.4
  18. Seite 56, Kapitel 11.

 

Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist aufgrund der oben aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen nicht erforderlich.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

 Stadtrat

            


 

Anlagen:
 

  1. Lage des Plangebiets im Stadtgebiet

 

  1. Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 20 Pflegeheim Forellstraße in der Fassung zum Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, Stand 21.07.2020
     
  2. Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf Nr. 20 Pflegeheim Forellstraße vom 21.07.2020 inklusive der dazu gehörigen Anlagen
     
    1. Dr. Tillmans Consulting GmbH, Ingenieurbüro für Umwelt- und Geotechnik: Baugrunduntersuchung auf dem Grundstück an der Forellstraße 40 in Herne, Bauvorhaben: Altenpflegeheim Geotechnischer Bericht, Gutachten vom 09.08.2019
       
    2. Dr. Tillmanns Consulting GmbH, Ingenieurbüro für Umwelt- und Geotechnik: Stellungnahme, Bauvorhaben Altenpflegeheim auf dem Grundstück an der Forellstraße 40 in Herne Ergebnisse der chemischen Untersuchungen, 15.08.2019
       
    3. Dr. Tillmanns Consulting GmbH, Ingenieurbüro für Umwelt- und Geotechnik: Stellungnahme, Bauvorhaben Altenpflegeheim auf dem Grundstück an der Forellstraße 40 in Herne Ergänzung zur Stellungnahme vom 15.08.2019, 05.12.2019
       
    4. Goldschmidt Archäologie, Denkmalpflege: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 20 Pflegeheim Forellstraße Stadtbezirk Herne Mitte, Belange des Bodendenkmalschutzes, 26.09.2019
       
    5. Hamann & Schulte Umweltplanung Angewandte Ökologie: Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 Pflegeheim Forellstraße - Artenschutzfachbeitrag, 23.01.2019
       
    6. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH: Stadt Herne VBP Nr. 20 „Pflegeheim Forellstraße“ in Herne, Erläuterungstext zur Anlage Baumkataster und -bewertung, 06.11.2019
       
    7. ISRW Institut für Schalltechnik, Raumakustik, Wärmeschutz Dr.-Ing. Klapdor GmbH: Schalltechnisches Gutachten (Schallimmissionsschutz nach TA Lärm und DIN 18005), Zeichen L 913096 c), 06.12.2019
       
    8. Uppenkamp + Partner, Sachverständige für Immissionsschutz GmbH: Schalltechnische Untersuchung zur geplanten Modernisierung der Sportanlage Schloss Strünkede in Herne, Nr. 03 0724 16, 21.12.2016
       
    9. TP³ Planungsgesellschaft GmbH, Planungsgesellschaft für Gebäudetechnik: Regenrückhalteberechnung, 11.12.2019

 

3.10.                   Blanke Ambrosius Verkehr.Infrastruktur, Ingenieurbüro für Verkehrs- und Infrastrukturplanung: Bauvorhaben Forellstraße 40 in Herne, Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Zufahrtsbereiche, Projekt-Nr. 1637, Juli 2019

  1. Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) erstellt von ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH (Haan/Rheinland), 21.07.2020
     
  2. Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren.

 

Die Anlage 2 und 4 sind der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden und beschlussfassenden Gremien digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

           

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich VBP20_Anlage 1_Lage im Stadtgebiet (696 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich VBP20_Anlage 2_Vorhabenbezogener Bebauungsplan (1677 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich VBP20_Anlage 3_Begründung (2049 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich VBP20_Anlage 3-1_Geotechnischer Bericht (3699 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich VBP20_Anlage 3-2_Ergebnisse chem Untersuchung (104 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich VBP20_Anlage 3-3_Ergebnisse chem Untersuchung_Ergänzung (2161 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich VBP20_Anlage 3-4_Bodendenkmalschutz (115 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich VBP20_Anlage 3-5_Artenschutzfachbeitrag (1825 KB)      
Anlage 9 9 öffentlich VBP20_Anlage 3-6_Baumkataster und -bewertung (2031 KB)      
Anlage 10 10 öffentlich VBP20_Anlage 3-7_Schalltechnisches Gutachten (12955 KB)      
Anlage 11 11 öffentlich VBP20_Anlage 3-8_Schalltechnische Untersuchung Sportanlage (3692 KB)      
Anlage 12 12 öffentlich VBP20_Anlage 3-9_Regenrückhalteberechnung (11002 KB)      
Anlage 13 13 öffentlich VBP20_Anlage 3-10_Leistungsfähigkeit Zufahrtsbereiche (4715 KB)      
Anlage 14 14 öffentlich VBP20_Anlage 4_Vorhaben- und Erschließungsplan (5520 KB)      
Anlage 15 15 öffentlich VBP20_Anlage 5_Abwägungsvorschlag (1109 KB)