|
Beschluss |
Sachverhalt:
Beim Fahrradklima-Test für das Jahr 2020 schneidet Herne sehr schlecht ab. Gegenüber dem letzten Test gab es eine Verschlechterung von 5 Plätzen und bei den Großstädten zwischen 100.000 und 200.000 Einwohnern ist Herne nur noch auf Platz 30 von 41. In einem Interview mit der WAZ kritisierte der ADFC Herne (Zeitungsartikel vom 16.03.2021) insbesondere das fehlende Sicherheitsgefühl beim Radfahren in Herne. Konkret kritisiert wurde unter anderem
- die fehlende Kontrolle von Falschparkern auf Radwegen
- die fehlende Rücksichtnahme auf den Radverkehr bei der Führung von Baustellen
- schlechte Ampelschaltungen für den Radverkehr und
- die schlechte Reinigung bzw. der fehlende Winterdienst.
Seit Beginn der Corona-Pandemie ist die Zahl der neu angeschafften Fahrräder bundesweit deutlich angestiegen. Neben gesundheitlichen Vorteilen hat der Radverkehr gegenüber dem PKW-Verkehr erhebliche ökologische Vorteile. Diese gilt es auch langfristig zu erhalten. Voraussetzung hierfür ist auch in unserer Stadt ein flächendeckendes Radverkehrsnetz und für die Radfahrenden das Gefühl, das sie sich im Verkehr sicher bewegen können.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Jedes Fahrzeug, das auf einem Radweg geparkt ist, wird abgeschleppt, wenn dieser dadurch für Radfahrende unbefahrbar ist. Ansonsten erfolgt eine Verwarnung.
Zu Frage 2:
Für das Jahr 2020 sind insgesamt 749 Abschleppfälle vermerkt. Eine Aufschlüsselung nach der jeweiligen Verstoßart erfolgt nicht.
Zu Frage 3:
Die Verkehrsbehörde koordiniert vor Baumaßnahmen Ortstermine zur Planung der Verkehrsführung im Hinblick auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. An diesen Terminen nehmen neben der Verkehrsbehörde auch immer Vertreter der Feuerwehr, der Polizei und der bauausführenden Firma, sowie der Verkehrsabsicherer teil.
Bei größeren Bauvorhaben und/oder an Straßen mit hoher verkehrlicher Bedeutung, wird noch der Fachbereich Tiefbau und Verkehr (Signaltechnik und/Mobilität) dazu geladen. Die Verkehrssicherheit steht für die behördlichen Vertreter der Planungsrunden an oberster Stelle. Besonders die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie zu Fuß Gehende oder Radfahrende sind hierbei besonders zu schützen.
Es wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass für diese Verkehrsteilnehmer ein sicheres Ausweichangebot beschildert oder auch gebaut wird, ohne dass große Umwege für die Betroffenen notwendig werden.
Vereinzelt gibt es jedoch im Stadtgebiet Straßen oder Bereiche, in denen ein solches Angebot aus Platzgründen nicht umgesetzt werden kann. In diesen Fällen werden die zu Fuß Gehenden beispielsweise an Ampeln oder Verkehrsinseln auf die andere Straßenseite geführt oder erhalten einen abgesperrten Not-Weg.
Für die Radfahrenden gibt es diese Möglichkeit oft nicht. Um eine ausreichende Restfahrbahnbreite gewährleisten zu können, bleibt dann nur die Option, den Radweg vor der Baustelle zu beenden. In den meisten Fällen besteht aufgrund von Ein-/Ausfahrten die Möglichkeit für die Radfahrenden sich in fließenden Verkehr einzufädeln. Es werden bei Bedarf auch Borde abgesenkt, damit die Radfahrenden gefahrlos den Radweg verlassen, bzw. nach der Baustelle wieder auffahren können.
Zu Frage 4:
Ja, im Zuge des Austausches wurden auch die Belange des Radverkehrs diskutiert. Eine Vereinbarung im Hinblick auf die Erweiterung / Priorisierung des bisherigen Winterdienstes für Radverkehrsanlagen wurde nicht getroffen.
Zu Frage 5:
Reinigung und Winterdienst sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Herne geregelt. Die Reinigungsintervalle sind ebenfalls in der Satzung vorgegeben, sie liegen zwischen ein- und siebenmal wöchentlich. Im Rahmen des Winterdienstes ist ein Vorrangnetz festgelegt, welches sowohl Straßenzüge / -abschnitte als auch Nebenanlagen / Verkehrsknotenpunkte / Haltestellen des ÖPNV inkl. der vorhandenen Radverkehrsanlagen beinhaltet.
Gemeinsame Geh- und Radwege (VZ 240) gelten in der Satzung als Gehwege, für deren Reinigung und Winterdienst die anliegenden Grundstückseigentümer verantwortlich sind. Es ist grundsätzlich festzuhalten, dass Radverkehrsanlagen in den Nebenanlagen durch den Winterdienst nicht gänzlich von Schnee und Eis freigehalten werden können. Durch die Fahrbahnnutzung und durch das Räumen mit großen Geräten wird immer wieder Schneemasse in diese Bereiche verbracht.
Zu Frage 6:
Die Verwaltung (FB 53 und 44/3) arbeitet derzeit gemeinsam mit der Polizei an der Optimierung von LSA-Steuerungen für den Fuß- und Radverkehr. Hier werden zunächst potenzielle LSA geprüft. Ein Umsetzungszeitraum kann momentan noch nicht benannt werden.