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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Konsumnahe Straftaten  

des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Sicherheit und Ordnung
TOP: Ö 11.2
Gremium: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 05.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Veranstaltungssaal Kulturzentrum
Ort: Willi-Pohlmann-Platz 1, 44623 Herne
2021/0097 Anfrage: Konsumnahe Straftaten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:SB Gawliczek
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Darnieder, Martina
 
Beschluss


Ein großer Teil der Delikte gegen das BtMG sind sogenannte konsumnahe Straftaten, heißt; es werden vor allem Konsument*innen bestraft. Es handelt sich also vor allem um sogenannte Opferlose Straftaten. Insbesondere im Bereich vom Cannabis-Konsum werden hier viele sonst gesetzestreue Bürger*innen unnötig kriminalisiert. Betroffen hiervon sind schätzungsweise 4 Millionen Bürger*innen in Deutschland, die gelegentlich oder regelmäßig Cannabis konsumieren. Justiz und Polizei wird dabei unnötig Arbeit gemacht, die andersweitig sicher besser investiert wäre.

Obwohl Expert*innen wie z.B. aus dem Bereich der Medizin oder der Bund Deutscher Kriminalbeamter schon lange eine Legalisierung oder zumindestens eine vollständige Entkriminalisierung des Konsums fordern, hält die Bundespolitik weiter an einem Verbot fest.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um mündliche und schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie viele Delikte gegen das BtMG wurden in den Jahren 2015 bis 2020 jeweils in Herne ermittelt? Wie viele davon entfielen auf Cannabis?
  2. Wie hoch war jeweils der Anteil an konsumnahen Delikten? Wie hoch war er jeweils bei Cannabis?
  3. Wie hoch war der Anteil an Verfahren, die wegen nach § 31a BtMG (z.B. wegen geringer Menge) eingestellt worden sind? Wie hoch war der Anteil bei Cannabis?
  4. Wie hoch sind die Kosten, die Justiz und Polizei aufwenden mussten, um Drogenkonsument*innen in Herne zu verfolgen? Wie hoch sind die Kosten bei Konsument*innen von Cannabis?
  5. Sieht die Verwaltung bei der Verfolgung von Cannabis-Konsument*innen einen Nutzen für die Herner Einwohner*innen? Wenn ja, welchen?

 

 

Folgende Beantwortung wird zu Protokoll gegeben:

 

Die Anfrage kann in keinem Punkt vom Fachbereich Öffentliche Ordnung beantwortet werden.

Bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz handelt es sich, wie in der Anfrage erwähnt, um Straftatbestände. Diese fallen in die alleinige Zuständigkeit der Polizei.

 

Die Polizei nimmt mit Schreiben vom 03.02.2021 wie folgt Stellung:

 

Zu 1:

Zu 2:

Zu 3:

Zu 4:

Zu 5: