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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Probleme bei der Straßenreinigung  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 7
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 20.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2020/0527 Anfrage: Probleme bei der Straßenreinigung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Wiesinger, Willibald
Federführend:AöR Entsorgung Herne Beteiligt:FB 44 - Öffentliche Ordnung
Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Bezirksverordnete der SPD-Fraktion wurden mehrfach von Anwohnern der Rolandstraße auf Probleme bei der Straßenreinigung angesprochen, wobei anzumerken ist, dass diese Probleme auch in anderen Straßen vorkommen. Die Reinigungsfahrzeuge können die Reinigung nicht durchführen, da der Straßenrand oft durch parkende Fahrzeuge zugestellt ist. Diese nicht durchgeführte Straßenreinigung erregt den Unwillen der Anwohner, da sie ja Gebühren für die Reinigung der Straße zahlen.

 

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Gibt es Erfahrungen der Stadtreinigung mit dem Problem der zugeparkten Straßen?

2. Wie werden diese Probleme bisher gelöst?

3. Von Anwohnern wurde vorgeschlagen, ein zeitweises Parkverbot, z.B. durch am Vortag aufgestellte Halteverbotsschilder, zu verhängen. Wie sieht die Verwaltung diesen Vorschlag?

 

Herr Hartmann beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Parkende Fahrzeuge sind bei der Dürchführung der Straßenreinigung für Entsorgung Herne ein stetiges Problem. Beschwerden über Probleme bei der Straßenreinigung in der Rolandstraße liegen jedoch nicht vor.

 

Zu Frage 2:

Entsorgung Herne ist es ein großes Anliegen, die Sauberkeit der Straßen im gesamten Stadtgebiet zu gewährleisten. Die Rolandstraße wird einmal wöchentlich durch eine Großkehrmaschine gereinigt, um u.a. die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die grundsätzliche Reinigungsleistung wird durch die Großkehrmaschine erbracht. Dafür werden die Straßenreinigungsgebühren von jedem Grundstückseigentümer erhoben.

 

Allerdings sind Entsorgung Herne dabei   häufig durch Hindernisse wie u.a. parkende Fahrzeuge, Straßeneinbauten oder Baumscheiben Grenzen gesetzt. Wir sind hier auf die Einsicht der Besitzer der Fahrzeuge angewiesen, dass diese zum Termin der Straßenreinigung an einem anderen Platz parken. Dann kann eine Reinigung der Rinne auch vor jedem Grundstück erfolgen.

 

Generell ist zu beachten, dass eine nur bedingt durchgeführte Reinigung wegen beispielsweise parkender Fahrzeuge nach herrschender Rechtsprechung keine Schlecht- oder Nichterfüllung darstellt.  Das Reinigungsergebnis der gesamten Straße ist ausschlaggebend. Es kommt darauf an, dass die Straße insgesamt gereinigt wurde. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Straße in ihrer Gesamtausdehnung bis in den letzten Winkel gesäubert wird. Die Straße muss in Bezug auf ihre Verkehrssicherheit als gereinigt angesehen werden.

 

Im Herner Stadtgebiet gibt es über 700 Straßen die durch Entsorgung Herne gereinigt werden. Aus Sicht der Straßenreinigung wäre eigentlich eine Ausweitung von wechselseitigen Halteverboten wünschenswert, um dem Reinigungsbedürfnis der Gebührenzahler zu entsprechen. Aufgrund der Vielzahl von zu reinigenden Straßen ist das Aufstellen von mobilen Halteverbote bei der wöchentlichen Tourenplanung nicht praktikabel. Lediglich bei extremen Verschmutzungen der Straße wäre das Aufstellen mobiler Halteverbote eine sinnvolle Möglichkeit. Dies sollte aber nur in absoluten Ausnahmefällen geschehen.   

 

Am 12.08.2020 konnte im Rahmen eines Außentermins festgestellt werden, dass die Rolandstraße insgesamt sauber und verkehrssicher ist. Lediglich die Straßenrinne ist in einigen Bereichen leicht verunkrautet.

 

Zu Frage 3:

Grundsätzlich stellt die Straßenreinigung keine zwingende Notwendigkeit zur Anordnung eines Halteverbots dar. Der Vorschlag der Anwohner, ein temporäres, mobiles Halteverbot für den Zeitraum der Reinigung einzurichten, wäre aber durchaus als Alternative zu sehen und würde von der Straßenverkehrsbehörde auch befürwortet.

Eine regelmäßige Straßenreinigung mit mobilen Halteverboten müsste von den betroffenen Dienststellen koordiniert werden, wobei der Zeitrahmen und die Reviere im Vorfeld abzustimmen wären.

Käme eine solche Regelung zum tragen, müssten die mobilen Halteverbote dann, entgegen des Anwohnervorschlags, mindestens 72 Stunden vor der Reinigungsmaßnahme aufgestellt werden.