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Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 258, - Dorfstraße -, Stadtbezirk Sodingen Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit   

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 04.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:32 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2020/0093 Bebauungsplan Nr. 258, - Dorfstraße -,
Stadtbezirk Sodingen
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Frau Sammetinger, 3016
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
 
Beschluss


Frau Sammetinger stellt die Planungen vor und erläutert das Verfahren.

Es erfolgt keine Beratung oder Beschlussfassung.

 

Der Öffentlichkeit wird außerdem bis zum 19.03.2020 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Eingabe ist an die Stadt Herne, Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Postfach 101820, 44621 Herne zu richten.

 

Die Planunterlagen können vom 05.03.2020 bis zum 19.03.2020 im Technischen Rathaus (Eingangshalle Haus B), Langekampstr. 36 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr) eingesehen werden.

Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.126), Langekampstr. 36, erteilt werden.

 

Die Planunterlagen können außerdem für die Dauer eines Monats im Internetauftritt der Stadt Herne (http://www.bauleitplanung.herne.de) sowie über den Internetauftritt des Umweltministeriums NRW (http://www.uvp.nrw.de) eingesehen werden.

 

 

 

Herr Hagedorn fragt, ob sichergestellt ist, dass weitere bauliche Begehrlichkeiten ausgeschlossen sind.

Frau Sammetinger antwortet, dass dies nur im Wege von Befreiungen geschehen kann. Dies ist aber nicht vorgesehen.

 

Weitere Äußerungen von Bürgern liegen nicht vor.