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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2020/0093  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 258, - Dorfstraße -,
Stadtbezirk Sodingen
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Frau Sammetinger, 3016
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Sodingen
04.03.2020 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:
 

 

A. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 258 - Dorfstraße - umfasst einen Bereich, der begrenzt wird im Norden durch die südlichen Grenzen der Grundstücke Dorfstraße 36 und 38, im Osten durch die Dorfstraße sowie die westlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Zur alten Mühle 5, 7, 9 und 11, im Süden durch die nördlichen Grenzen der Grundstücke Dorfstraße 20 und 26 und im Westen durch die Dorfstraße.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2

dargestellt.

 

 

B. Planungsanlass und –erfordernis


Der „Hof Werth“ Dorfstraße 30a/ 30b in Herne ist als Baudenkmal gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen in die Denkmalliste der Stadt Herne eingetragen.

Zum Schutzumfang gehört die gesamte Hofanlage einschließlich Haupthaus, Torhaus, Backhaus, Dörrhaus, Stallgebäude und Obstwiese, die das Plangebiet bilden. Bei dem vorgenannten Hof Werth einschließlich seiner Freiflächen handelt es sich um eine bäuerliche Hofanlage in Fachwerkbauweise aus dem 18. Jahrhundert, die an der alten Dorfstraße im früheren Dorf Börnig errichtet wurde. Sie wird heute vollständig von bebauten Bereichen umschlossen.

 

Die Hofanlage mit Streuobstwiese aus dem 18. Jhd. ist aus denkmalrechtlicher Sicht bedeutend für Herne-Börnig, da sie als nahezu vollständig erhaltenes Anwesen die dörfliche Vergangenheit Herne-Börnigs dokumentiert. So machen u.a. das Zusammenspiel aus Haupthaus und Nebengebäuden mit ihren jeweils typischen Kubaturen, den Freiflächen und Wasserstellen und die daraus ablesbaren Sicht- und Wegebeziehungen das Leben, Arbeiten und Wohnen der vorindustriellen Zeit in Herne-Börnig anschaulich.

Für die Erhaltung und Nutzung liegen auch volkskundliche Gründe vor, da Rückschlüsse auf das Wesen und Denken der Bevölkerung in der Region Herne anhand der Konstruktion der baulichen Anlagen, der Inschriften sowie der Anordnung der Gebäude und Freiflächen gezogen werden können. Weiterhin charakterisiert und prägt aus städtebaulicher Sicht die Lage der Gebäude und der Freiflächen untereinander sowie innerhalb Herne-Börnigs den alten Dorfkern.

 

Um das Denkmal in seiner städtebaulichen Funktion als wichtigen gestalterischen und geschichtlichen Bezugspunkt im alten Dorfkern von Herne-Börnig zu sichern und zu stärken sowie gleichzeitig neben den vorhandenen denkmalrechtlichen Regelungen auch planerische Regelungen zur baulichen Weiterentwicklung bzw. Sicherung des Denkmals zu formulieren, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Das Denkmal soll in seinen Funktionen gesichert und gestärkt sowie gleichzeitig eine bauliche Weiterentwicklung der Fläche aus planungsrechtlicher Sicht geregelt werden. Die damit verbundenen Auswirkungen und Maßnahmen – insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse einer funktionierenden und nachhaltigen Erschließung sowie aller zu berücksichtigenden umweltrelevanten Belange – werden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans untersucht, gewichtet und verbindlich geregelt.

 

 

D. Voraussichtliche Inhalte der Planung

 

Der Bebauungsplan sieht die Festsetzung von überbaubaren Grundstücksflächen vor sowie die für die Erschließung des Plangebietes erforderlichen privaten Wegeflächen. Zudem sollen gestalterische Vorgaben zur Gestaltung von baulichen Anlagen erfolgen.

 

 

E. Weitere Vorgehensweise

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 05.12.2017 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Daher sind in der heutigen Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans öffentlich darzulegen. Den Bürgern wird der aktuelle Planungsstand vorgestellt und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Als nächster Verfahrensschritt ist vorgesehen, den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

 Stadtrat

 

          

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:
 

1. Übersichtsplan (Lage im Stadtgebiet)

2. Geltungsbereich des Bebauungsplans

3. Übersichtsplan Hof Werth

 

Hinweis:

Die Anlage 2 ist in der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden Gremien und des beschließenden Gremiums digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

           

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Lage im Stadtgebiet (429 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Übersicht räumlicher Geltungsbereich (2343 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Übersichtsplan Hof Werth (1485 KB)