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Ratsinformationssystem

Auszug - Schulorganisatorische Maßnahme gemäß § 81 SchulG an der Grundschule Claudiusschule – Umzug wegen Sanierung   

des Schulausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 03.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsort siehe Einladung!
Ort:
2020/0136 Schulorganisatorische Maßnahme gemäß § 81 SchulG an der Grundschule Claudiusschule – Umzug wegen Sanierung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Reschke, Tel.: 3301
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Gnörk, Markus
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschlussvorschlag:
 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) vom 15.Februar 2005 (GV. NRW. S.102) in der aktuell vorliegenden Fassung den Umzug der Grundschule Claudiusschule, Schulnummer 131 039, Claudiusstr. 88, 44649 Herne in das Schulgebäude der ehemaligen Förderschule Astrid-Lindgren-Schule, Hedwigstraße 43/45, 44649 Herne, zum Schuljahresbeginn 2020/2021. Der Umzug ist befristet für die Dauer der Generalsanierung des Schulgebäudes Claudiusstr. 88 und zwar voraussichtlich bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022. 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

dafür:

21

10

5

2

1

1

1

1

dagegen:

0

-

-

-

-

-

-

-

Enthaltung:

0

-

-

-

-

-

-

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