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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2020/0136  

Betreff: Schulorganisatorische Maßnahme gemäß § 81 SchulG an der Grundschule Claudiusschule – Umzug wegen Sanierung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Reschke, Tel.: 3301
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Gnörk, Markus
Beratungsfolge:
Schulausschuss
03.03.2020 
des Schulausschusses beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne
10.03.2020 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss
17.03.2020 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Integrationsrat
29.04.2020    des Integrationsrates - Die Sitzung wurde abgesagt !      
Rat der Stadt
24.03.2020    des Rates der Stadt - Die Sitzung wurde abgesagt !      

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

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Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

                 

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Beschlussvorschlag:
 

Der Rat beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) vom 15.Februar 2005 (GV. NRW. S.102) in der aktuell vorliegenden Fassung den Umzug der Grundschule Claudiusschule, Schulnummer 131 039, Claudiusstr. 88, 44649 Herne in das Schulgebäude der ehemaligen Förderschule Astrid-Lindgren-Schule, Hedwigstraße 43/45, 44649 Herne, zum Schuljahresbeginn 2020/2021. Der Umzug ist befristet für die Dauer der Generalsanierung des Schulgebäudes Claudiusstr. 88 und zwar voraussichtlich bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022. 

                  

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Sachverhalt:
 

Das in zentraler Lage zum Wanner Innenstadtbereich liegende Schulgebäude wurde 1974 erbaut. Im Gebäudekomplex befindet sich eine Turnhalle. Das Lehrschwimmbecken wurde entsprechend dem Ratsbeschluss vom 11.12.2012 zum Schuljahresbeginn 2017/2018 aufgegeben. Im Rahmen der stadtweiten Schulgebäudeanalysen wird die Grundschule Claudiusschule als generalsanierungsbedürftig beschrieben. Das Gebäude ist mit seinem Generalsanierungs- und Erweiterungsbedarf Gegenstand der ersten Prioritätensetzung zur Modernisierung, Sanierung und Erweiterung von Schulstandorten (Ratsbeschluss vom 05.09.2017) zugeordnet worden.

 

Die Herner Schulmodernisierungsgesellschaft hat bereits erste Planungsvarianten für eine Erweiterung entworfen. In bislang zwei Planungsrunden wurden diese Varianten mit der Schule diskutiert. Diese Varianten sollen nach der Beauftragung eines Architekten die Grundlage für dessen Entwurfsplanung bilden.

 

Die Grundschule Claudiusschule soll auch künftig als 3-zügiges System geführt werden. Die Prognosen gehen von einer anhaltend hohen Nachfrage aus. Diese sichert eine durchgehende 3-Zügigkeit. In einzelnen Jahren wird die Claudiusschule nicht alle Schülerinnen und Schüler aufnehmen können. Das Raumangebot wird als defizitär beschrieben und soll im Zuge der Sanierung auch räumlich optimiert werden.

 

Vor diesem Hintergrund soll die Grundschule Claudiusschule, Schulnummer 131 039, Claudiusstr. 88, 44649 Herne zum Schuljahresbeginn 2020/2021 in das Schulgebäude der ehemaligen Förderschule Astrid-Lindgren-Schule, Hedwigstraße 43/45, 44649 Herne umziehen. Der Umzug ist befristet für die Dauer der Generalsanierung des Schulgebäudes Claudiusstr.88 und zwar voraussichtlich bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022.

Ein Vorteil des Umzugs in ein nahes gelegenes Schulgebäude für die Dauer der Generalsanierung ist, die Belastungen für Kinder und auch alle in der Schule Beschäftigten durch die Bauarbeiten können geringgehalten werden. Darüber hinaus ergeben sich auch zahlreiche wirtschaftliche Vorteile für die Sanierung. Beispielsweise müssen keine Klassenmodule als Schulersatzraum aufgestellt werden.

 

Das Raumprogramm der ehemaligen Förderschule Astrid-Lindgren-Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Primar- und Sekundarstufe ist auskömmlich:

 

Raumsituation Hedwigstraße

 

 

 

 

 

Raumart

 

 

Anzahl

3-Zügig-keit Bedarf

Saldo

Sonstige Räume

Anzahl

 

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeiner Unterrichtsbereich

 

 

 

Stv. /Schulleitung

1

Unterrichtsraum

 

12

12

 

Sekretariat

1

Mehrzweckraum/ Differenzierung

2

3

-1

Lehrerzimmer

1

Forum

 

 

0

150 qm

-150 qm*

Schulsozialarbeit

1

 

 

 

 

 

 

Hausmeister

1

OGS

 

 

 

 

 

 

 

Gruppenräume

 

2

mind. 2

0

 

 

Speiseraum

 

2

120 qm

0

 

 

Küche + Nebenräume

 

1

75 qm

0

 

 

OGS-Büro

 

 

1

1

0

 

 

* Multifunktionale Nutzung Gruppenräume bei Bedarf

 

 

 

 

 

Der Schulstandort Hewdigstraße ist rund 3-5 Gehminuten und circa 250m von dem Grundschulstandort Claudiusschule entfernt, so dass sich die Schulwege für die Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsgebiet nur unwesentlich ändern. 

 

Nach § 76 Nr. 1 SchulG ist die Schule bei Teilung, Zusammenlegung, Änderung und Auflösung zu beteiligen. Die schulorganisatorische Maßnahme „Standortwechsel einer Grundschule“ wird als Änderung nach § 76 SchulG subsumiert. Der Umzug einer Schule, auch temporärer Umzug im Rahmen einer Sanierung, bedarf darüber hinaus der Genehmigung durch die Bezirksregierung.

 

Die Schulkonferenz der Grundschule Claudiusschule wurde an dem Verfahren beteiligt und befürwortet die geplante Vorgehensweise (Anlage 1).

 

Die untere Schulaufsicht wurde bereits beteiligt und stimmt dem Umzug zu (Anlage 2).

 

Nach Entscheidung durch den Rat der Stadt Herne ist, wie bereits beschrieben, eine Genehmigung der schulorganisatorischen Maßnahme durch die obere Schulaufsicht erforderlich. Insofern wird die Entscheidung zum Umzug der Grundschule in ein anderes Schulgebäude vorbehaltlich der Genehmigung durch die obere Schulaufsicht getroffen.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Thierhoff

Stadträtin               

 

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Anlagen:
 

Anlage 1: Beschluss Schulkonferenz

Anlage 2: Stellungnahme untere Schulaufsicht

                 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Schulkonferenzbeschluss Umzug (204 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Stellungnahme untere Schulaufsicht Umzug (243 KB)