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Auszug - Petrolkoks - Anfrage von Frau Klaudia Scholz vom 07.02.2020 -  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 12.5
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 19.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2020/0122 Petrolkoks
- Anfrage von Frau Klaudia Scholz vom 07.02.2020 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Klaudia Scholz
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 

Herr Wirbals, Fachbereich 51 / Umwelt und Stadtplanung, gibt, da die Anfragenstellerin Frau Scholz damit einverstanden ist, folgende Beantwortung ohne mündlichen Vortrag zur Niederschrift:

 

 

Die in der Anfrage gestellten Fragen richten sich an die zuständigen Überwachungsbehörden.

 

Die Bezirksregierung Münster (Zentraldeponie Emscherbruch) und die Bezirksregierung Arnsberg (Steag Kraftwerk) wurden deshalb um Stellungnahme gebeten.

 

 

 

Frage 1: Kamen neben den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der WHE auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des STEAG-Kraftwerks in direkten, schutzlosen Kontakt mit den falsch deklarierten  Raffinerie-Rückständen?

 

 

Antwort 1: Die Frage kann im Nachhinein nicht mehr konkret beantwortet werden.

Nach bisherigen Recherchen erfolgte der Transport der Brennstoffe von der Aufbereitung über Förderbänder direkt an die STEAG zur Verfeuerung.

An den Transportbändern und an den Kehren waren seit Ende 2012 Bedüsungseinrichtungen zur Staubvermeidung installiert.

(Bez. Reg. Arnsberg)

 

 

 

Frage 2:  Welche arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen hätten nach heutigem Kenntnisstand angewendet werden müssen?

 

 

Antwort 2: Eine grundsätzliche Aussage darüber, ob sich auf der Grundlage des jetzigen Kenntnisstandes erweiterte arbeitsschutzrechtliche Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den betroffenen Unternehmen ergeben bzw. ergeben hätten, lässt sich nicht machen.

 

Der Arbeitgeber hätte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zunächst Art und Ausmaß der Exposition unter Berücksichtigung aller Expositionswege ermitteln müssen (Arbeitsplatzmessungen, ggf. Biomonitoring).

Hierbei wären Angaben über das Staubungsverhalten, über die Partikelgrößenverteilung, die Staubkonzentration, in welchem Zeitraum die eingesetzten Mengen wie weiter transportiert / bearbeitet wurden, die Expositionsdauer, relevant gewesen.

Auf Grundlage dieser Ergebnisse hätten die erforderlichen technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen und arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen ermittelt und umgesetzt werden müssen.

 

Grundsätzliche arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen wie Staubminimierung (durch Wasserbedüsung), allgemeine Hygienemaßnahmen, der Transport durch Radlader mit schutzbelüfteten Kabinen und das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung wurde nach jetzigem Kenntnisstand auf Grund weiterer stofflicher Belastungen in den betroffenen Betrieben bereits umgesetzt.

(Bez. Reg. Arnsberg)

 

 

 

Frage 3: Hat sich bei der Emissionsüberwachung des STEAG-Kraftwerks in Herne eine Überschreitung der Grenzwerte für Vanadium und Nickel ergeben?

 

Antwort 3: Für den Einsatz von Steinkohle-Petrolkoks-Gemischen wurden gemäß den Vorgaben der Bundes-Immissionsschutzverordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) ein Emissionsgrenzwert für die Schwermetalle Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kobalt und Nickel angeordnet. Zusätzlich wurde, über die Anforderungen der 13. BImSchV hinaus, auch ein Grenzwert für das Schwermetall Vanadium festgelegt.

Nach geltendem Bundesrecht müssen die Schwermetallemissionen von Kraftwerken gemäß der 13. BImSchV alle drei Jahre gemessen werden. Der Bezirksregierung Arnsberg liegen keine Anhaltspunkte für erhöhte Emissionen an Schwermetallen beim Einsatz von Steinkohle-Petrolkoks-Gemischen vor.

Die vorliegenden Ergebnisse der Emissionsmessungen weisen eine Einhaltung der Grenzwerte nach.

(Bez. Reg. Arnsberg)

 

 

 

Frage 4: Wie viel Tonnen des Abfallgemischs aus Raffinerie-Rückständen und u.a.  Klärschlammverbrennungsasche wurden zwischen 2017 und März 2019 auf der Zentraldeponie Emscherbruch deponiert?

 

Antwort 4 Im Jahr 2017 erfolgte keine Ablagerung von Rückständen der Fa. Shell auf der ZDE.

 

Im Jahr 2018 wurden vom Betreiber einer Abfallbehandlungsanlage insgesamt 178.637 Mg, unter der Abfallschlüsselnummer 19 02 05* (Schlämme aus der physikalischen-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten), als gefährlicher Abfall zur ZDE geliefert. In dieser Menge waren an Rückständen aus der Schwerölvergasung der Shell Rheinland Raffinerie ca. 17.125 Mg enthalten.

(Bez. Reg. Münster)

 

 

 

Frage 5: Ist bekannt, welche Entsorgungsfirma die Aufbereitung durchführte bzw. durchführt?

 

Antwort 5: Die Behandlung der Rückstände aus der Schwerölvergasung der Shell Rheinland Raffinerie erfolgt in einer physikalisch-chemischen Abfallbehandlungsanlage im Regierungsbezirk Münster.

 

Die Behandlungsanlage hat gegen die beabsichtigte Veröffentlichung ihres Namens gegen das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen geklagt.

Aufgrund des anhängigen Klageverfahrens kann der Betreiber derzeit nicht genannt werden.

(Bez. Reg. Münster)

 

 

 

Frage 6: Ist es richtig, das einzig die Bezirksregierung Münster die oben beschriebene Aufbereitung samt Deponierung genehmigt hat, obwohl entsprechende Anträge auch an andere Genehmigungsbehörden gestellt wurden?

 

Antwort 6: Inwieweit seitens des Abfallerzeugers auch andere Entsorger in der Zuständigkeit anderer Behörden angefragt wurden ist mir nicht bekannt.

(Bez. Reg. Münster)

 

 

 

Frage 7: Werden weiter die nun als "gefährliche Abfälle" deklarierten Raffinerie-Rückstände auf der Zentraldeponie gelagert?

 

Antwort 7:   Ob die an der Entsorgung der Rückstände aus der Schwerölvergasung der Shell Rheinland Raffinerie beteiligten Unternehmen auch zukünftig beabsichtigen, den in den Jahren 2018 und 2019 genutzten Entsorgungsweg weiter zu nutzen, ist mir nicht bekannt.

 

Rechtlich bestehen gegen diesen Entsorgungsweg meinerseits keine Bedenken.

(Bez. Reg. Münster)

 

 

 

Frage 8: Welche Möglichkeiten hat die Stadt Herne, Einfluss zu nehmen auf die Verkürzung von Überprüfungs-Intervallen sowohl beim Steag-Kraftwerk als auch bei der Zentraldeponie?

 

Antwort 8: Die Überprüfungs-Intervalle ergeben sich zunächst aus den gesetzlichen Bestimmungen.

Ob im Einzelfall kürzere Überprüfungs-Intervalle festgelegt werden, obliegt der zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörde.

 

Die Stadt Herne hat keine Möglichkeiten Einfluss auf kürzere Überprüfungs-Intervalle bei der Zentraldeponie oder dem Steag Kraftwerk zu nehmen.