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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Stadt Herne beschließt:
1.
Der Ostfriedhof und der
Röhlinghauser Friedhof werden zum 01. Januar 2006 geschlossen. Durch die
Schließung erlischt das Recht auf weitere Bestattungen, mit Ausnahme von
Bestattungen in Wahlgrabstätten (Schließung durch Auslaufen von
Nutzungsrechten). Dort sind nach Schließung nur noch Bestattungen und
Beisetzungen in nicht belegten Wahlgrabstellen möglich, für die schon ein Nutzungsrecht
erworben worden ist, jedoch längstens bis zum Ablauf der Ruhefrist. Für diese
Friedhöfe wird eine eigene Gebührenkalkulation erstellt.
2.
Nicht mehr benötigte
Friedhofsflächen der übrigen Friedhöfe werden zügig einer anderen Nutzung
zugeführt.
3.
Die Pflegearbeiten auf
den geschlossenen Friedhöfen werden überwiegend durch Fremdvergaben
durchgeführt. Die Verwaltung hat für die übrigen Friedhöfe ein Konzept zur
Ausweitung der Fremdvergaben von Pflegearbeiten vorzulegen.
4.
Der der Gebührenbedarfsberechnung
für die Nutzungsrechte zugrunde liegende Anteil für die Erholungsfunktion
(Grünanteil) wird auf 30 % festgesetzt.
5. Die der Friedhofsgebührensatzung zugrunde
liegenden Tarife sollen für zwei Jahre gelten.
6. In der Gebührenbedarfsberechnung wird der
Durchschnitt der Istkosten jeweils des vorletzten und des vorvorletzten Jahres
in Ansatz gebracht.
7. Die Fallzahlen im Kalkulationszeitraum von
zwei Jahren werden nach dem arithmetischen Mittelwert der letzten fünf Jahre errechnet.
8. Ansätze für die innere Verrechnung sind unter dem Gesichtspunkt der tatsächlichen Aufwendungen sparsam anzusetzen.
9. Die im Unterabschnitt 750 anzusetzenden
Arbeitsstunden sind laufend zu überprüfen
und nur unter dem Gesichtspunkt der für die Arbeitserledigung unumgänglichen
Ansätze der Personalkosten in die Gebührenrechnung aufzunehmen.
10. Die Gebührenstruktur für Beisetzungen nach
Einäscherungen wird vereinfacht. Für eine Urnenbeisetzung, eine anonyme
Urnenbeisetzung und für das Verstreuen von Asche wird eine Gebühr
erhoben.
11. Nach spätestens 5 Jahren soll die Verwaltung
erneut einen Sachstandsbericht über die Friedhofsgebühren zur Beratung in den
politischen Gremien vorlegen. Soweit die Entwicklung des Bestattungsverhaltens
und der Fallzahlen es erfordert, wird die Verwaltung von sich aus schon früher
berichten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig