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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
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1.750.110/000/5 |
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Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Herne beschließt:
1.
Der Ostfriedhof und der
Röhlinghauser Friedhof werden zum 01. Januar 2006 geschlossen. Durch die
Schließung erlischt das Recht auf weitere Bestattungen, mit Ausnahme von
Bestattungen in Wahlgrabstätten (Schließung durch Auslaufen von
Nutzungsrechten). Dort sind nach Schließung nur noch Bestattungen und
Beisetzungen in nicht belegten Wahlgrabstellen möglich, für die schon ein
Nutzungsrecht erworben worden ist, jedoch längstens bis zum Ablauf der
Ruhefrist. Für diese Friedhöfe wird eine eigene Gebührenkalkulation erstellt.
2.
Nicht mehr benötigte
Friedhofsflächen der übrigen Friedhöfe werden zügig einer anderen Nutzung
zugeführt.
3.
Die Pflegearbeiten auf
den geschlossenen Friedhöfen werden überwiegend durch Fremdvergaben
durchgeführt. Die Verwaltung hat für die übrigen Friedhöfe ein Konzept zur
Ausweitung der Fremdvergaben von Pflegearbeiten vorzulegen.
4.
Der der
Gebührenbedarfsberechnung für die Nutzungsrechte zugrunde liegende Anteil für
die Erholungsfunktion (Grünanteil) wird auf 30 % festgesetzt.
5. Die der Friedhofsgebührensatzung zugrunde
liegenden Tarife sollen für zwei Jahre gelten.
6. In der Gebührenbedarfsberechnung wird der
Durchschnitt der Istkosten jeweils des vorletzten und des vorvorletzten Jahres
in Ansatz gebracht.
7. Die Fallzahlen im Kalkulationszeitraum von
zwei Jahren werden nach dem arithmetischen Mittelwert der letzten fünf Jahre
errechnet.
8. Ansätze für die innere Verrechnung sind unter dem Gesichtspunkt der tatsächlichen Aufwendungen sparsam anzusetzen.
9. Die im Unterabschnitt 750 anzusetzenden
Arbeitsstunden sind laufend zu überprüfen
und nur unter dem Gesichtspunkt der für die Arbeitserledigung unumgänglichen
Ansätze der Personalkosten in die Gebührenrechnung aufzunehmen.
10. Die Gebührenstruktur für Beisetzungen nach
Einäscherungen wird vereinfacht. Für eine Urnenbeisetzung, eine anonyme
Urnenbeisetzung und für das Verstreuen von Asche wird eine Gebühr
erhoben.
11. Nach spätestens 5 Jahren soll die Verwaltung
erneut einen Sachstandsbericht über die Friedhofsgebühren zur Beratung in den
politischen Gremien vorlegen. Soweit die Entwicklung des Bestattungsverhaltens
und der Fallzahlen es erfordert, wird die Verwaltung von sich aus schon früher
berichten.
In
Vertretung
(Terhoeven)
Stadtrat
Sachverhalt:
Die Verwaltung wurde beauftragt, für
das Jahr 2005 ein Gesamtkonzept zu erstellen, das vertretbare Friedhofsgebühren
sicherstellt.
Dabei waren insbesondere zu prüfen
· eine Erhöhung der Belegungsdichte,
· die Reduzierung von Pflegestandards,
· die Reduzierung von Nutzungszeiten,
· die prognostizierte
Fallzahlenentwicklung,
· die Schließung von Friedhöfen.
Gleichzeitig sollte für das Jahr 2005 mit einer
Gesamtkonzeption, die die unterschiedlichsten Aspekte berücksichtigt, die
Wettbewerbsfähigkeit der städtischen Friedhöfe sowie eine angemessene
Kostendeckung sichergestellt werden.
Mit dem vorgelegten Gesamtkonzept
"Senkung der Friedhofsgebühren" wird diesem Auftrag durch den
Fachbereich Stadtgrün Rechnung getragen. Es enthält verschiedene Vorschläge zu
dieser Zielerreichung, insbesondere zur Sicherung marktgerechter Gebühren in
Herne.
Die Friedhofsgebühren in Herne sind
im Städtevergleich hoch.
Weitergehend wird im
Zusammenhang mit diesem komplexen Thema das sogenannte "Methodenset der
Gebührenkalkulation" transparent gemacht.
Die Ergebnisse der Untersuchung und
die Vorschläge der Verwaltung wurden im Ausschuss für Beteiligungen und
optimierte Regiebetriebe und in den Bezirksvertretungen vorgestellt und
beraten.
Darüber hinaus fanden in mehreren
Arbeitskreissitzungen Beratungen hinsichtlich der Vorschläge des Fachbereichs
Stadtgrüns statt. An den Sitzungen nahmen VertreterInnen aus bürgerschaftlichen
Gremien und der Verwaltung teil. Aufgrund verschiedener Problemstellungen
wurden auf der Basis des Konzeptes einvernehmlich Änderungen erarbeitet, die
sich in der Beschlussfassung unter Punkt 1 bis Punkt 11 wiederfinden. Sie
werden im Einzelnen noch einmal wie folgt erläutert.
Eine Folge weniger Nutzer der Herner
Friedhöfe und eines geänderten Bestattungsverhaltens zu günstigen Urnengräbern
ist der Überhang an Friedhofsflächen. Diesem Umstand soll mittelfristig durch
Schließung und langfristig durch Entwidmung von zwei unwirtschaftlichen
Friedhöfen begegnet werden.
Nicht mehr benötigte Flächen der
übrigen Friedhöfe sollen anders genutzt werden. Bei Flächen, die schon einmal
Bestattungsfläche waren, besteht die Möglichkeit, sie einem Flächenpool für
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zuzuführen.
Flächen, die noch nicht für
Bestattungen genutzt wurden, wie zum Beispiel Erweiterungsflächen oder
Betriebshöfe, sollen so weit möglich vermarktet werden.
Durch Ausweitung von Fremdvergaben
der Pflegearbeiten auf den Friedhöfen werden finanzielle Einsparpotentiale
erwartet.
Statt der Herausnahme der Abschreibung
und Verzinsung für die Investitionen zur Sanierung des Nordfriedhofs aus der
Gebührenbedarfsberechnung soll der Grünanteil von derzeit 25% auf 30% erhöht
werden.
Um einen gewissen
Beobachtungszeitraum über die im Beschlussvorschlag genannten
Gebührengrundlagen und die Auswirkungen zu erhalten, sollen die Gebühren für
einen Kalkulationszeitraum von zwei Jahren beschlossen werden.
In der Gebührenbedarfsberechnung
soll der Durchschnitt der Istkosten jeweils des vorletzten und des
vorvorletzten Jahres in Ansatz gebracht werden. Hintergrund ist, dass die
Gebührenschuldner nur mit den tatsächlich entstandenen Kosten belastet werden
sollen.
Als Fallzahlen werden die
Mittelwerte der letzten 5 Jahre zugrunde gelegt, da diese Jahresergebnisse als
statistisch brauchbarer Durchschnitt angesehen werden.
Innerhalb der Verwaltung werden von
anderen Fachbereichen anfallende Leistungen für das Bestattungswesen
kostenmäßig berechnet. Die dort berechneten Ansätze sollen unter dem
Gesichtspunkt der tatsächlichen Aufwendungen sparsam erfolgen.
Zu Punkt 9
Die anzusetzenden Personalkosten in
der Gebührenbedarfsberechnung werden laufend beobachtet und angepasst. Dabei
wird die Arbeitserledigung unter dem Gesichtspunkt der Aufgabenkritik und
Sparsamkeit ausgerichtet.
Für Beisetzungen und Nutzungsrechte
nach einer Kremierung soll eine Gebühr in gleicher Höhe erhoben werden, mit
Ausnahme von Beisetzungen in Wahlgrabstätten für Urnen.
Es sollen weiterhin zwei
Wahlgrabarten für Erdbestattungen, nämlich das Wahlgrab im Feld und das am Weg,
mit zwei unterschiedlichen Gebührenhöhen angeboten werden.
Da sich in den letzten Jahren die
Friedhofskultur wesentlich verändert hat und auch künftig ein Wandel im
Bestattungsverhalten zu erwarten ist, wird die Friedhofsverwaltung flexibel
hierauf reagieren müssen.
Daher sollen neue Gegebenheiten auch
künftig durch Sachstandsberichte erläutert werden.
Erhöhung der Belegungsdichte (s.
erster Punkt des Prüfungsauftrages S. 1)
Die Erhöhung der Belegungsdichte
hätte keine gebührensenkenden Folgen. Die folglich damit verbundenen
erforderlichen Neuplanungen würden eher das Gegenteil bewirken.
Eine Reduzierung von Nutzungszeiten
führt nicht zu einer deutlichen Senkung der Gebühren insgesamt. Sie hat nur
marginale Auswirkungen in Teilbereichen. Die Reduzierung der Belegungsdauer bei
Wahlgräbern von 30 auf 25 Jahre führt zwar zu einer Senkung der Nutzungsgebühr
von Wahlgräbern. Sie würde aber zu einer zusätzlichen Belastung aller anderen
Nutzungsgebühren führen, da die anfallenden Kosten nur anders zu verteilen
sind.
Anders als bei anderen
"Kostenrechnenden Einrichtungen" der Stadt Herne gibt es im
Bestattungswesen keinen Anschluss- und Benutzungszwang. D.h. Herner
Bürger sind nicht zu einer Inanspruchnahme der kommunalen Herner Einrichtungen
verpflichtet, wie dies z.B. für die Straßenreinigung, Entwässerung und
Müllabfuhr gilt.
Die Stadt Herne hat in den letzten
Jahren Friedhofsnutzer durch Abwanderung in andere Kommunen verloren, was zu
Einnahmeverlusten im Gebührenhaushalt geführt hat. Die dennoch anfallenden
Kosten mussten auf weniger Nutzungsberechtigte verteilt werden, was wiederum
Gebührenerhöhungen zur Folge hatte, um den Kostendeckungsgrad von 100% bei der
Gebührenkalkulation zu erreichen. Im Betriebsergebnis wurde dieser
Kostendeckungsgrad seit einigen Jahren aber nicht mehr erreicht.
Detaillierte Ausführungen zu diesem
komplexen Thema sind dem Gesamtkonzept „Senkung der Friedhofsgebühren“, Band 1
und Band 2, zu entnehmen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)
Anlagen:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Bericht Stand Januar 2005 (580 KB) | ||||
2 | öffentlich | Diagramme Band 2 (724 KB) |