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Vorlage - 2005/0738  

Betreff: Friedhofsgebühren für die Jahre 2006/2007
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Bartels, Brigitte
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Söntgen, Susanne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe Vorberatung
20.10.2005 
des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
25.10.2005 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
26.10.2005 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
27.10.2005 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
03.11.2005 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
15.11.2005 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
22.11.2005 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 

1.750.110/000/5

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt:

 

1.      Der Ostfriedhof und der Röhlinghauser Friedhof werden zum 01. Januar 2006 geschlossen. Durch die Schließung erlischt das Recht auf weitere Bestattungen, mit Ausnahme von Bestattungen in Wahlgrabstätten (Schließung durch Auslaufen von Nutzungsrechten). Dort sind nach Schließung nur noch Bestattungen und Beisetzungen in nicht belegten Wahlgrabstellen möglich, für die schon ein Nutzungsrecht erworben worden ist, jedoch längstens bis zum Ablauf der Ruhefrist. Für diese Friedhöfe wird eine eigene Gebührenkalkulation erstellt.

 

2.      Nicht mehr benötigte Friedhofsflächen der übrigen Friedhöfe werden zügig einer anderen Nutzung zugeführt.

 

3.      Die Pflegearbeiten auf den geschlossenen Friedhöfen werden überwiegend durch Fremdvergaben durchgeführt. Die Verwaltung hat für die übrigen Friedhöfe ein Konzept zur Ausweitung der Fremdvergaben von Pflegearbeiten vorzulegen.

 

4.      Der der Gebührenbedarfsberechnung für die Nutzungsrechte zugrunde liegende Anteil für die Erholungsfunktion (Grünanteil) wird auf 30 % festgesetzt.

 

5.   Die der Friedhofsgebührensatzung zugrunde liegenden Tarife sollen für zwei Jahre gelten.

 

6.   In der Gebührenbedarfsberechnung wird der Durchschnitt der Istkosten jeweils des vorletzten und des vorvorletzten Jahres in Ansatz gebracht.

 

7.   Die Fallzahlen im Kalkulationszeitraum von zwei Jahren werden nach dem arithmetischen Mittelwert der letzten fünf Jahre errechnet.

 

8.   Ansätze für die innere Verrechnung sind unter dem Gesichtspunkt der tatsächlichen Aufwendungen sparsam anzusetzen.

 

9.   Die im Unterabschnitt 750 anzusetzenden Arbeitsstunden sind laufend zu überprüfen und nur unter dem Gesichtspunkt der für die Arbeitserledigung unumgänglichen Ansätze der Personalkosten in die Gebührenrechnung aufzunehmen.

 

10. Die Gebührenstruktur für Beisetzungen nach Einäscherungen wird vereinfacht. Für eine Urnenbeisetzung, eine anonyme Urnenbeisetzung und für das Verstreuen von Asche wird eine Gebühr erhoben.

 

11. Nach spätestens 5 Jahren soll die Verwaltung erneut einen Sachstandsbericht über die Friedhofsgebühren zur Beratung in den politischen Gremien vorlegen. Soweit die Entwicklung des Bestattungsverhaltens und der Fallzahlen es erfordert, wird die Verwaltung von sich aus schon früher berichten.

 

 

In Vertretung

 

 

 

(Terhoeven)

Stadtrat

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, für das Jahr 2005 ein Gesamtkonzept zu erstellen, das vertretbare Friedhofsgebühren sicherstellt.

 

Dabei waren insbesondere zu prüfen

 

·          eine Erhöhung der Belegungsdichte,

·   die Reduzierung von Pflegestandards,

·   die Reduzierung von Nutzungszeiten,

·   die prognostizierte Fallzahlenentwicklung,

·   die Schließung von Friedhöfen.

Gleichzeitig sollte für das Jahr 2005 mit einer Gesamtkonzeption, die die unterschiedlichsten Aspekte berücksichtigt, die Wettbewerbsfähigkeit der städtischen Friedhöfe sowie eine angemessene Kostendeckung sichergestellt werden.

 

Mit dem vorgelegten Gesamtkonzept "Senkung der Friedhofsgebühren" wird diesem Auftrag durch den Fachbereich Stadtgrün Rechnung getragen. Es enthält verschiedene Vorschläge zu dieser Zielerreichung, insbesondere zur Sicherung marktgerechter Gebühren in Herne.

 

Die Friedhofsgebühren in Herne sind im Städtevergleich hoch.

Weitergehend wird im Zusammenhang mit diesem komplexen Thema das sogenannte "Methodenset der Gebührenkalkulation" transparent gemacht.

 

Die Ergebnisse der Untersuchung und die Vorschläge der Verwaltung wurden im Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe und in den Bezirksvertretungen vorgestellt und beraten.

 

Darüber hinaus fanden in mehreren Arbeitskreissitzungen Beratungen hinsichtlich der Vorschläge des Fachbereichs Stadtgrüns statt. An den Sitzungen nahmen VertreterInnen aus bürgerschaftlichen Gremien und der Verwaltung teil. Aufgrund verschiedener Problemstellungen wurden auf der Basis des Konzeptes einvernehmlich Änderungen erarbeitet, die sich in der Beschlussfassung unter Punkt 1 bis Punkt 11 wiederfinden. Sie werden im Einzelnen noch einmal wie folgt erläutert.

 

Zu Punkt 1

Eine Folge weniger Nutzer der Herner Friedhöfe und eines geänderten Bestattungsverhaltens zu günstigen Urnengräbern ist der Überhang an Friedhofsflächen. Diesem Umstand soll mittelfristig durch Schließung und langfristig durch Entwidmung von zwei unwirtschaftlichen Friedhöfen begegnet werden.

 

Zu Punkt 2

Nicht mehr benötigte Flächen der übrigen Friedhöfe sollen anders genutzt werden. Bei Flächen, die schon einmal Bestattungsfläche waren, besteht die Möglichkeit, sie einem Flächenpool für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zuzuführen.

Flächen, die noch nicht für Bestattungen genutzt wurden, wie zum Beispiel Erweiterungsflächen oder Betriebshöfe, sollen so weit möglich vermarktet werden.

 

Zu Punkt 3

Durch Ausweitung von Fremdvergaben der Pflegearbeiten auf den Friedhöfen werden finanzielle Einsparpotentiale erwartet.

 

Zu Punkt 4

Statt der Herausnahme der Abschreibung und Verzinsung für die Investitionen zur Sanierung des Nordfriedhofs aus der Gebührenbedarfsberechnung soll der Grünanteil von derzeit 25% auf 30% erhöht werden.

 

Zu Punkt 5

Um einen gewissen Beobachtungszeitraum über die im Beschlussvorschlag genannten Gebührengrundlagen und die Auswirkungen zu erhalten, sollen die Gebühren für einen Kalkulationszeitraum von zwei Jahren beschlossen werden.

 

Zu Punkt 6

In der Gebührenbedarfsberechnung soll der Durchschnitt der Istkosten jeweils des vorletzten und des vorvorletzten Jahres in Ansatz gebracht werden. Hintergrund ist, dass die Gebührenschuldner nur mit den tatsächlich entstandenen Kosten belastet werden sollen.

 

Zu Punkt 7

Als Fallzahlen werden die Mittelwerte der letzten 5 Jahre zugrunde gelegt, da diese Jahresergebnisse als statistisch brauchbarer Durchschnitt angesehen werden.

 

Zu Punkt 8

Innerhalb der Verwaltung werden von anderen Fachbereichen anfallende Leistungen für das Bestattungswesen kostenmäßig berechnet. Die dort berechneten Ansätze sollen unter dem Gesichtspunkt der tatsächlichen Aufwendungen sparsam erfolgen.

 

Zu Punkt 9

Die anzusetzenden Personalkosten in der Gebührenbedarfsberechnung werden laufend beobachtet und angepasst. Dabei wird die Arbeitserledigung unter dem Gesichtspunkt der Aufgabenkritik und Sparsamkeit ausgerichtet.

 

Zu Punkt 10

Für Beisetzungen und Nutzungsrechte nach einer Kremierung soll eine Gebühr in gleicher Höhe erhoben werden, mit Ausnahme von Beisetzungen in Wahlgrabstätten für Urnen.

 

Es sollen weiterhin zwei Wahlgrabarten für Erdbestattungen, nämlich das Wahlgrab im Feld und das am Weg, mit zwei unterschiedlichen Gebührenhöhen angeboten werden.

 

Zu Punkt 11

Da sich in den letzten Jahren die Friedhofskultur wesentlich verändert hat und auch künftig ein Wandel im Bestattungsverhalten zu erwarten ist, wird die Friedhofsverwaltung flexibel hierauf reagieren müssen.

 

Daher sollen neue Gegebenheiten auch künftig durch Sachstandsberichte erläutert werden.

 

Erhöhung der Belegungsdichte (s. erster Punkt des Prüfungsauftrages S. 1)

Die Erhöhung der Belegungsdichte hätte keine gebührensenkenden Folgen. Die folglich damit verbundenen erforderlichen Neuplanungen würden eher das Gegenteil bewirken.

 

Reduzierung von Nutzungszeiten (s. dritter Punkt des Prüfungsauftrages S. 1)

Eine Reduzierung von Nutzungszeiten führt nicht zu einer deutlichen Senkung der Gebühren insgesamt. Sie hat nur marginale Auswirkungen in Teilbereichen. Die Reduzierung der Belegungsdauer bei Wahlgräbern von 30 auf 25 Jahre führt zwar zu einer Senkung der Nutzungsgebühr von Wahlgräbern. Sie würde aber zu einer zusätzlichen Belastung aller anderen Nutzungsgebühren führen, da die anfallenden Kosten nur anders zu verteilen sind.

 

Besonderheit der Friedhöfe als „Kostenrechnende Einrichtung“

Anders als bei anderen "Kostenrechnenden Einrichtungen" der Stadt Herne gibt es im Bestattungswesen keinen Anschluss- und Benutzungszwang. D.h. Herner Bürger sind nicht zu einer Inanspruchnahme der kommunalen Herner Einrichtungen verpflichtet, wie dies z.B. für die Straßenreinigung, Entwässerung und Müllabfuhr gilt.

 

Die Stadt Herne hat in den letzten Jahren Friedhofsnutzer durch Abwanderung in andere Kommunen verloren, was zu Einnahmeverlusten im Gebührenhaushalt geführt hat. Die dennoch anfallenden Kosten mussten auf weniger Nutzungsberechtigte verteilt werden, was wiederum Gebührenerhöhungen zur Folge hatte, um den Kostendeckungsgrad von 100% bei der Gebührenkalkulation zu erreichen. Im Betriebsergebnis wurde dieser Kostendeckungsgrad seit einigen Jahren aber nicht mehr erreicht.

 

Detaillierte Ausführungen zu diesem komplexen Thema sind dem Gesamtkonzept „Senkung der Friedhofsgebühren“, Band 1 und Band 2, zu entnehmen.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

(Terhoeven)

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bericht Stand Januar 2005 (580 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Diagramme Band 2 (724 KB)